GOÄ 4758: Immunologischer Parasitennachweis im Nativmaterial

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4758
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,43 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4758: Erfahren Sie alles über den immunologischen Parasitennachweis, typische Fehler und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4758

Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial – einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung –, je Antiserum

Die GOÄ-Ziffer 4758 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen). Ziel dieser Untersuchung ist der direkte Nachweis von Parasiten im Nativmaterial des Patienten. Dies geschieht durch den Einsatz einer Antigen-Antikörper-Reaktion, die unter dem Lichtmikroskop sichtbar gemacht wird.

Für die Durchführung wird das Patientenmaterial, meist Stuhl, auf einem Objektträger fixiert und mit einem spezifischen, markierten Antiserum überschichtet. Die Bindung der Antikörper an die parasitären Antigene wird durch eine Fluoreszenz- oder Enzymmarkierung optisch hervorgehoben. Diese Methode bietet eine exzellente diagnostische Sensitivität und Spezifität nahe der 100-Prozent-Marke.

GOÄ 4758 in der Praxis: Indikationen und Methodik

In der täglichen Praxis kommt diese Ziffer vor allem bei Verdacht auf intestinale Protozoen-Infektionen zum Einsatz. Typische Indikationen sind anhaltende, wässrige Diarrhoen nach Auslandsaufenthalten oder bei immungeschwächten Patienten. Besonders der Nachweis von Cryptosporidium spp. und Giardia duodenalis steht hierbei im Vordergrund.

Die Methode der Wahl nutzt meist FITC-markierte Antikörper, die unter dem Fluoreszenzmikroskop charakteristisch aufleuchten. Im Vergleich zu einfachen Färbeverfahren ist diese Immunfluoreszenzmikroskopie deutlich sensitiver, erfordert jedoch eine spezielle apparative Ausstattung. Trotz der hohen diagnostischen Güte wird die Ziffer heute seltener genutzt, da molekularbiologische PCR-Verfahren und einfache Antigen-Elisas an Bedeutung gewinnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4758

Fallbeispiel 1: Nachweis von Giardia duodenalis bei chronischer Diarrhoe

Ein Patient stellt sich mit wochenlangen, rezidivierenden Durchfällen und Gewichtsverlust nach einer Fernreise vor. Zum Ausschluss einer Lambliasis wird eine Stuhlprobe mittels spezifischer Immunfluoreszenz auf Giardien untersucht. Der Nachweis gelingt durch die charakteristisch leuchtenden Trophozoiten unter dem Mikroskop. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4758 zum Regelsatz (1,15-fach) mit 19,43 €.

Fallbeispiel 2: Simultaner Nachweis von Kryptosporidien und Giardien

Bei einem immunsupprimierten Patienten besteht der Verdacht auf eine opportunistische Infektion. Es wird ein kommerzielles Kombi-Testkit verwendet, das mit einem einzigen FITC-markierten Antiserum sowohl Cryptosporidium spp. als auch Giardia duodenalis simultan erfasst. Aufgrund des typischen Größenunterschieds der Erreger ist eine Differenzierung in einem Arbeitsgang möglich. In diesem Fall darf die GOÄ 4758 trotz des Nachweises zweier Erreger nur einmal berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Abgrenzung zur klassischen Färbung bei unklarem Befund

Nach einer unauffälligen nativen mikroskopischen Untersuchung besteht weiterhin der dringende Verdacht auf eine Kryptosporidiose. Zur Absicherung wird eine gezielte immunologische Untersuchung mit einem spezifischen monoklonalen Antikörper durchgeführt. Da diese Methode aufwendiger ist als die einfache Färbung nach GOÄ 4754, ist der Ansatz der höher bewerteten Ziffer 4758 medizinisch vollkommen begründet und abrechnungskonform.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4758: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der mehrfachen Abrechnung der Ziffer bei der Verwendung von Kombi-Testkits. Wenn ein Kit mit nur einem Antiserum arbeitet, das simultan zwei Erreger (z. B. Giardien und Kryptosporidien) nachweist, darf die Leistung nicht zweifach angesetzt werden. Die Mehrfachabrechnung wird von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig gestrichen.

Achtung: Die höheren Anschaffungskosten für Kombi-Testkits rechtfertigen keine doppelte Abrechnung der GOÄ 4758. Da der personelle Aufwand für die mikroskopische Durchmusterung nur einmal anfällt, bleibt die Ziffer nur einfach berechnungsfähig.

Zudem kommt es oft zu Verwechslungen mit der GOÄ-Ziffer 4759. Die Ziffer 4758 setzt zwingend eine lichtmikroskopische Beurteilung des Präparats voraus. Wird lediglich ein immunologischer Schnelltest (z. B. Lateral-Flow-Test) ohne Mikroskopie durchgeführt, must stattdessen die GOÄ 4759 herangezogen werden.

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Dokumentation der GOÄ 4758: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar hervorgehen, welches Nativmaterial untersucht wurde und welches spezifische Antiserum zum Einsatz kam. Auch das Ergebnis der mikroskopischen Beurteilung muss detailliert festgehalten werden.

Dokumentation: Immunfluoreszenzmikroskopischer Nachweis von Giardia duodenalis aus Stuhlsuspension mittels FITC-markiertem monoklonalem Antikörper. Befund: Positiv, Nachweis typischer fluoreszierender Zysten.

Zusätzlich sollte die Dokumentation Angaben zur Probenvorbereitung und Fixierung enthalten. Dies untermauert den hohen methodischen Aufwand der Immunfluoreszenz gegenüber einfachen Färbeverfahren.

Tipp: Vermerken Sie bei der Verwendung von Kombi-Kits stets den Handelsnamen des Präparats in den internen Laboraufzeichnungen, um bei Rückfragen der Kostenträger die korrekte einfache Abrechnung transparent belegen zu können.

GOÄ 4758: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 4758 dem Abschnitt M (Laborleistungen) angehört, gelten hier besondere Tarife. Der Standard-Abrechnungssatz ist der 1,15-fache Regelhöchstsatz. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Solche Gründe können eine extrem starke Hintergrundfluoreszenz oder eine aufwendige Probenaufbereitung bei stark verunreinigtem Nativmaterial sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer kann sinnvoll mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) kombiniert werden, wenn die Befundbesprechung mit dem Patienten erfolgt. Eine gleichzeitige Abrechnung von einfachen Färbeverfahren wie der GOÄ 4754 für denselben Erreger ist jedoch unzulässig. Werden hingegen unterschiedliche Erreger mit verschiedenen Methoden gesucht, ist die Kombination unter Angabe der jeweiligen Spezies möglich.

Ziffer 4758 in der neuen GOÄ

Die immunologische lichtmikroskopische Untersuchung zum Parasitennachweis im Nativmaterial (Fluoreszenz-, Enzym- oder andere Markierung) wird zur neuen Nummer 12510 — „Parasit, IFT, je Antigen" — mit einem Festpreis von 23,69 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die neue Legende konkretisiert das Verfahren als Immunfluoreszenzmikroskopie mit taxon-spezifischem Antiserum. Das oder die eingesetzten Antiseren sind in der Rechnung anzugeben. Wird neben 12510 für denselben Parasiten die Leistung nach 12509 erbracht, bedarf dies einer fallbezogenen medizinischen Begründung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4758

Der Regelhöchstsatz (1,15-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 4758 beträgt 19,43 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 16,90 €, während der Höchstsatz (1,3-facher Satz) mit 21,97 € bewertet ist. Höhere Steigerungssätze als 1,3-fach sind in diesem Laborabschnitt ausgeschlossen.
Nein, die GOÄ 4758 ist bei Verwendung eines kombinierten Testkits für Cryptosporidium und Giardia nur einmal berechnungsfähig. Obwohl die Anschaffungskosten für solche Kombi-Kits höher sind, steht dem ein deutlich geringerer personeller Aufwand bei der mikroskopischen Auswertung gegenüber.
Die GOÄ-Ziffer 4758 erfordert eine lichtmikroskopische Untersuchung des markierten Nativmaterials durch den Arzt. Im Gegensatz dazu bezeichnet die GOÄ 4759 einen rein immunologischen Antigennachweis (wie z. B. mittels ELISA oder Immunchromatographie) ohne mikroskopische Beurteilung.
Typische Zielorganismen für diese Untersuchung sind Protozoen wie Cryptosporidium spp. und Giardia duodenalis. Der Nachweis erfolgt hochspezifisch auf Gattungsebene unter Verwendung fluoreszenzmarkierter Antikörper im Stuhlpräparat.
Die geringe Abrechnungsfrequenz liegt vor allem an der hohen Praktikabilität von reinen Antigen-Schnelltests nach GOÄ 4759. Zudem gelten klassische lichtmikroskopisch-färberische Verfahren nach GOÄ 4754 sowie moderne molekulargenetische PCR-Verfahren oft als primäre diagnostische Methoden.
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