GOÄ 532: Überwärmungsbad richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 532
Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
Punktzahl 76  
Einfachsatz 4,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,97 € 1,8x
Höchstsatz 11,07 € 2,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 532 für das ansteigende Vollbad erfordert eine lückenlose Dokumentation der ärztlichen Präsenz. Erfahren Sie alle Details.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 532

Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)

Die GOÄ-Ziffer 532 ist im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen) unter der Rubrik IV (Hydrotherapie und Packungen) angesiedelt. Sie bewertet die ärztliche Leitung eines ansteigenden Vollbades mit 76 Punkten. Dies entspricht einem einfachen Gebührensatz von 4,43 € und einem Regelsatz von 7,97 €.

Unter einem ansteigenden Vollbad versteht man die kontinuierliche Erhöhung der Wassertemperatur von der normalen Körpertemperatur auf etwa 41 °C. Diese Temperatursteigerung muss innerhalb einer definierten Reaktionszeit erfolgen. Die Leistung ist rein arztbezogen und stellt keine bloße Sachleistung dar.

GOÄ 532 in der Praxis: Indikationen und ärztliche Präsenz

Die Abrechnung der GOÄ 532 setzt voraus, dass die medizinische Notwendigkeit für ein Überwärmungsbad gegeben ist. Typische Indikationen umfassen subakute und chronische Zustände des rheumatischen Formenkreises. Auch chronische Erkrankungen des Gastrointestinal- und Urogenitaltrakts zur Schmerzlinderung rechtfertigen diese Therapie.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Immunstimulation bei chronisch-rezidivierenden Infektionserkrankungen der Atemwege oder des Urogenitaltraktes. Das klassische Überwärmungsbad nach Schlenz-Lampert ist hierbei die bekannteste klinische Anwendung.

Während der Durchführung muss der Arzt eine dauernde tätige Bereitschaft zeigen. Er muss den Patienten unter ständiger Kontrolle halten, um bei Kreislaufreaktionen sofort eingreifen zu können. Die konkrete Ausgestaltung der Kontrolle, wie Puls- oder Blutdruckmessungen, liegt im ärztlichen Ermessen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 532

Fallbeispiel 1: Chronische Polyarthritis

Ein Patient mit bekannter chronischer Polyarthritis stellt sich zur Schmerzlinderung vor. Es erfolgt die Leitung eines ansteigenden Vollbades nach Schlenz-Lampert zur thermischen Gelenkmobilisation. Der Arzt überwacht den Patienten durchgehend persönlich und dokumentiert die Vitalparameter.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 532 zum Regelsatz (1,8-fach). Zusätzlich können die nachgewiesenen Sachkosten für das verwendete medizinische Bademittel geltend gemacht werden.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Bronchitis zur Immunstimulation

Eine Patientin leidet unter chronisch-rezidivierenden Atemwegsinfekten. Zur unspezifischen Reiztherapie und Immunstimulation wird ein Überwärmungsbad durchgeführt. Der Arzt leitet die Temperatursteigerung von 37 °C auf 41 °C an und bleibt in ständiger Bereitschaft.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 532. Da die Patientin während der Erwärmungsphase leichte Kreislaufschwankungen zeigt, ist eine engmaschigere Überwachung erforderlich, was eine Steigerung des Faktors begründet.

Fallbeispiel 3: Chronische Prostatitis

Zur Schmerzlinderung bei einer chronischen, abakteriellen Prostatitis wird ein ansteigendes Vollbad verordnet. Der behandelnde Arzt überwacht den gesamten Vorgang in der Praxis. Die kontinuierliche Temperaturerhöhung führt zur gewünschten Hyperämisierung und Detonisierung.

Neben der GOÄ 532 wird die eingehende Beratung nach GOÄ 3 für das therapeutische Gespräch an einem separaten Termin abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 532: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 532 ist die Missachtung der expliziten Ausschlussziffern. Die Ziffer darf nicht neben den Nummern 553 und 554 (Unterwasserdruckstrahlmassagen) berechnet werden. Solche Kombinationen führen bei Prüfungen der privaten Krankenversicherungen regelmäßig zur Streichung.

Zudem ist die anschließende Nachruhezeit des Patienten nicht gesondert berechnungsfähig. Alle hiermit verbundenen Überwachungsleistungen sind mit der Gebühr für die Ziffer 532 abgegolten. Auch die im Rahmen der Überwachung durchgeführten Blutdruck- oder Pulsmessungen dürfen nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die bloße Delegation der Badleitung an das Praxispersonal ohne die unmittelbare, dokumentierte Bereitschaft des Arztes ist unzulässig. Die GOÄ 532 ist eine höchstpersönliche ärztliche Leistung.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 532: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen der genaue Temperaturverlauf, die Dauer des Bades sowie die Art der ärztlichen Überwachung festgehalten werden. Auch die medizinische Indikation muss klar aus den Behandlungsunterlagen hervorgehen.

Besonders wichtig ist der schriftliche Nachweis der ärztlichen Präsenz beziehungsweise der ständigen Bereitschaft. Ohne diese Angaben riskieren Praxen bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung den Verlust des Honorars.

Dokumentation: Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad) bei chronischer Fibromyalgie. Wassertemperatur gesteigert von 37 °C auf 41 °C über 30 Minuten. Arzt in ständiger Bereitschaft, engmaschige Pulskontrolle (68/min auf 92/min), Patient stabil. Nachruhe von 20 Minuten eingehalten.

Tipp: Notieren Sie die verwendeten Bademittel und Materialien separat in der Dokumentation, um die Sachkostenabrechnung transparent zu belegen.

GOÄ 532: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei der GOÄ 532 möglich. Dies erfordert jedoch eine individuelle Begründung auf der Liquidation. Typische Gründe sind ein instabiler Kreislauf des Patienten, der eine kontinuierliche Überwachung der Vitalparameter erfordert, oder eine stark verzögerte thermische Reaktion.

Auch ein überdurchschnittlich langer Zeitaufwand bei der Temperatursteigerung kann als Begründung dienen. Die Begründung muss für den medizinischen Laien der Versicherung verständlich und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 532 lässt sich gut mit Beratungsleistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 kombinieren, sofern diese an separaten Tagen oder mit zeitlichem Abstand stattfinden. Wichtig ist, dass die Sachkosten für das Bad (Wasser, Zusätze) gemäß der Präambel des Abschnitts E zusätzlich berechnet werden dürfen, da die Ziffer 532 nur die reine ärztliche Leitung abgilt.

Nicht zulässig ist die Kombination mit physikalischen Therapien, die denselben Körperbereich betreffen und zeitgleich stattfinden, sofern diese den therapeutischen Zweck des Überwärmungsbades überschneiden.

Ziffer 532 in der neuen GOÄ

Das ansteigende Vollbad (Überwärmungsbad) wird zur neuen Nummer 2202 — „Anwendung eines Dreiviertel-/Vollbades mit und ohne Zusatz (z. B. an- oder absteigendes Vollbad, Überwärmungsbad, Wechselbad), je Sitzung" — zum festen Satz von 23,72 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 7,97 €; deutliche Höherbewertung). Die neue Ziffer fasst alle Vollbadformen zusammen; Badezusätze sind nach den Allgemeinen Bestimmungen Kapitel E gesondert berechnungsfähig. Nummer 2202 ist nicht neben Nummer 4132 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 532

Die GOÄ-Ziffer 532 wird für die ärztliche Leitung eines ansteigenden Vollbades, auch Überwärmungsbad genannt, berechnet. Typische Indikationen sind chronisch-rheumatische Erkrankungen, chronische Schmerzzustände des Magen-Darm-Trakts oder die Immunstimulation bei rezidivierenden Infekten. Voraussetzung ist die ständige Bereitschaft und Kontrolle durch den Arzt.
Neben der GOÄ 532 können die Kosten für medizinische Bademittel und das verbrauchte Wasser zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Da die Ziffer 532 laut der Präambel des Abschnitts E nur die ärztliche Leitung abgilt, sind diese Sachkosten nicht in der Gebühr enthalten. Sie müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.
Die GOÄ-Ziffer 532 darf nicht am selben Tag neben den Ziffern 553 und 554 für Unterwasserdruckstrahlmassagen abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in der Gebührenordnung fest verankert. Andere physikalische Therapien sind unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit kombinierbar.
Nein, die Nachruhezeit des Patienten nach dem Bad kann nicht gesondert abgerechnet werden. Sämtliche Überwachungsleistungen während dieser Ruhephase sind mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 532 abgegolten. Dies gilt auch für routinemäßige Vitalparametermessungen in dieser Zeit.
Der Nachweis erfolgt über eine detaillierte Dokumentation in der Patientenakte. Es sollten der genaue Temperaturverlauf, die Dauer des Bades sowie die erhobenen Vitalparameter eingetragen werden. Auch der explizite Hinweis auf die ständige Anwesenheit des Arztes sichert den Honorarans.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich