GOÄ 533: Subaquales Darmbad & Colon-Hydrotherapie abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 533
Subaquales Darmbad
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,73 € 1,8x
Höchstsatz 21,85 € 2,5x

Die Abrechnung des subaqualen Darmbads nach GOÄ 533 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Colon-Hydrotherapie und korrekter Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 533

Wannenbad mit am Boden befestigter Spüleinrichtung zur Behandlung schwerer Obstipation oder zur Anregung des Abgangs von Harnleitersteinen. Die Kosten sind abgegolten.

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 533 stammt historisch aus einer Zeit, in der das klassische subaquale Darmbad in speziellen Wannen durchgeführt wurde. Heute hat diese Methode in ihrer ursprünglichen Form an Bedeutung verloren. Stattdessen bildet die Ziffer die Grundlage für die Abrechnung der modernen Colon-Hydrotherapie.

Die Leistung umfasst das kontrollierte Einleiten von temperiertem Wasser in den Dickdarm zur Reinigung und Anregung der Peristaltik. Die Überwachung des Patienten während der gesamten Behandlungsdauer ist integraler Bestandteil dieser physikalisch-medizinischen Maßnahme.

GOÄ 533 in der Praxis: Colon-Hydrotherapie und moderne Indikationen

In der modernen Praxis wird die GOÄ 533 primär analog oder direkt für die Colon-Hydrotherapie herangezogen. Diese Methode dient der intensiven Reinigung des Dickdarms und wird bei chronischen Darmstörungen eingesetzt. Typische Indikationen umfassen die chronische Obstipation, das Reizdarmsyndrom sowie chronische Entzündungen im beschwerdefreien Intervall.

Auch zur Vorbereitung von diagnostischen Eingriffen wie einer Koloskopie kann die Durchführung medizinisch indiziert sein. Die Abrechnungsstelle der Bundesärztekammer befürwortet die Anwendung der Ziffer 533 für diese modernen Spülverfahren.

Tipp: Da die Sachkosten für das verbrauchte Einweg-Schlauchset (Spezielles Spekulum und Schläuche) oft erheblich sind, können diese gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 533

Fallbeispiel 1: Chronische Obstipation

Ein Patient stellt sich mit therapierefraktärer, chronischer Obstipation vor. Nach erfolgloser medikamentöser Therapie wird eine Colon-Hydrotherapie durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 533 zum Regelsatz (1,8-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Reizdarmsyndrom mit erschwerter Durchführung

Bei einer Patientin mit ausgeprägtem Reizdarmsyndrom und starken abdominellen Krämpfen wird die Colon-Hydrotherapie durchgeführt. Aufgrund der starken Spasmen muss die Zufuhr des temperierten Wassers permanent manuell reguliert und der Bauch massiert werden. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 533 und einem erhöhten Steigerungsfaktor von 2,5 unter Angabe der Begründung.

Fallbeispiel 3: Vorbereitung zur Koloskopie

Zur Vorbereitung einer diagnostischen Koloskopie wünscht der Patient eine sanfte Darmreinigung mittels Colon-Hydrotherapie anstelle der oralen Abführlösung. Die Durchführung wird mit der GOÄ-Ziffer 533 liquidiert. Die Sachkosten für das Einweg-Therapieset werden zusätzlich gemäß § 10 GOÄ in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 533: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen (PKV) fordern bei der Colon-Hydrotherapie oft detaillierte Nachweise an, da die Methode teilweise als naturheilkundliches Verfahren eingestuft wird. Eine klare medizinische Indikation wie eine chronische Obstipation muss daher zwingend dokumentiert sein.

Zudem versuchen Kostenträger regelmäßig, die gesonderte Berechnung von Verbrauchsmaterialien abzulehnen. Der Verweis auf den Leistungstext ("Die Kosten sind abgegolten") bezieht sich jedoch historisch auf die Betriebskosten der Wanne, nicht auf moderne Einweg-Spezialsets, die patientenindividuell verwendet werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von anderen hydrotherapeutischen Leistungen am selben Tag ist in der Regel ausgeschlossen und führt zu Beanstandungen durch die Prüfstellen.

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Dokumentation der GOÄ 533: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch die privaten Krankenversicherungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die Dauer der Anwendung sowie die Wassertemperaturen und eventuelle Zusätze festgehalten werden. Auch die Reaktion des Patienten während der Spülung ist zu dokumentieren.

Besonders wichtig ist das Festhalten von Besonderheiten, die eine Steigerung des Gebührensatzes rechtfertigen. Dazu gehören beispielsweise Kreislaufinstabilitäten oder starke abdominelle Abwehrspannungen.

Dokumentationsbeispiel:
Durchführung einer Colon-Hydrotherapie bei chronischer Obstipation. Dauer: 45 Minuten. Wassertemperatur variierend zwischen 21 °C und 38 °C. Patient kreislaufstabil, zeitweise leichte abdominelle Krämpfe, die durch sanfte Kolonmassage gelindert wurden. Verwendung des Einweg-Schlauchsets Typ X.

GOÄ 533: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz für Leistungen des Abschnitts E beträgt das 1,8-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Spasmen, die Notwendigkeit begleitender manueller Bauchmassagen oder eine schwierige Lagerung des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 533 können beratende und untersuchende Leistungen berechnet werden. Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder die GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) sind bei entsprechender Indikation am selben Tag ansetzbar, sofern sie in einer separaten Sitzung stattfinden oder die Kriterien der Leistungslegende erfüllen. Die Kombination mit Akupunktur zur Entspannung des Abdomens ist ebenfalls denkbar.

Ziffer 533 in der neuen GOÄ

Das subaquale Darmbad hat in der neuen GOÄ nur für eine erweiterte Therapieform einen Nachfolger. Der heutige 2,3-fache Satz beträgt 15,73 €.

  • 13923 Anwendung einer Kolonhydrotherapie als therapeutische Kolonlavage unter Nutzung eines Therapiegerätes in Kombination mit Kolonmassage und Atemtherapie, oder Durchführung eines ayurvedischen Einlaufs, je Sitzung (54,81 €) — wenn alle drei Elemente (Therapiegerät, Kolonmassage, Atemtherapie) erbracht wurden; die Art der Therapie ist in der Rechnung anzugeben

Das klassische subaquale Darmbad in der einfachen Form (Wannenbad mit Bodenspüleinrichtung ohne Kolonmassage und Atemtherapie) hat keinen Nachfolger im neuen Katalog. Nur wenn die Behandlung alle drei Komponenten — Therapiegerät, Kolonmassage und Atemtherapie — umfasst, kann Nummer 13923 angesetzt werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 533

Ja, die moderne Colon-Hydrotherapie wird analog oder direkt über die GOÄ-Ziffer 533 abgerechnet. Die Bundesärztekammer befürwortet diese Zuordnung für moderne medizinische Darmspülungen.
Die Kosten für das patientenindividuelle Einweg-Schlauchset und das Spekulum können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen berechnet werden. Allgemeine Betriebskosten für das Gerät oder Wasser sind hingegen mit der Gebühr abgegolten.
Als Leistung des Abschnitts E (Physikalisch-medizinische Leistungen) liegt der Regelhöchstsatz bei 1,8. Mit einer medizinischen Begründung kann die Ziffer bis zum Höchstsatz von 2,5 gesteigert werden.
Typische Indikationen sind die chronische Obstipation, das Reizdarmsyndrom sowie die Vorbereitung auf eine Koloskopie. Auch die Anregung des Abgangs von Harnleitersteinen ist eine klassische Indikation.
Die Kombination mit anderen hydrotherapeutischen Leistungen am selben Tag ist meist ausgeschlossen oder stark eingeschränkt. Beratungs- und Untersuchungsleistungen sind hingegen bei separater Erbringung kombinierbar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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