Leitfaden zur rechtskonformen Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5465 für die szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 5465
"Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben mit Radiogallium, markierten Eiweißen, Zellen oder monoklonalen Antikörpern - eine Region"
Die GOÄ-Ziffer 5465 beschreibt eine hochspezialisierte nuklearmedizinische Untersuchung zur Lokalisierung von Entzündungsprozessen oder thrombotischen Geschehen. Diese Leistung ist im Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie) unter dem Unterabschnitt für Hämatologie und Angiologie angesiedelt. Sie umfasst die gesamte technische Durchführung der szintigraphischen Bildgebung einer bestimmten Körperregion nach Applikation des entsprechenden Tracers.
Die medizinische Maßnahme beinhaltet die Vorbereitung des Patienten, die Applikation des radioaktiven Arzneimittels sowie die anschließende Akquisition der szintigraphischen Aufnahmen. Die Auswertung und die schriftliche Befundung sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten. Wichtig ist, dass sich diese Ziffer explizit auf die Untersuchung einer einzelnen Körperregion beschränkt.
GOÄ 5465 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ-Ziffer 5465 vor allem dann zum Einsatz, wenn unklare Entzündungsherde lokalisiert werden müssen. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist der Verdacht auf eine lokalisierte Osteomyelitis oder eine Protheseninfektion, beispielsweise nach dem Einsatz eines künstlichen Gelenks. Auch bei der Suche nach tiefen Venenthrombosen oder entzündlichen Gefäßveränderungen in einer bestimmten Extremität ist diese Ziffer die korrekte Wahl.
Für die Durchführung werden hochspezifische Radiopharmaka wie markierte Leukozyten oder monoklonale Antikörper verwendet. Diese reichern sich gezielt im Zielgewebe an und ermöglichen so eine präzise bildgebende Darstellung. Die Abgrenzung zu unspezifischen Knochen- oder Weichteilszintigraphien ist hierbei essenziell, da der diagnostische Fokus klar auf der Entzündungs- oder Thrombenaktivität liegt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 5465
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Knieprotheseninfekt
Ein Patient stellt sich mit anhaltenden Schmerzen und Schwellungen im Bereich des linken Kniegelenks nach Knie-TEP-Implantation vor. Zum Ausschluss eines periprothetischen Infekts wird eine Entzündungsszintigraphie des linken Knies mit markierten monoklonalen Antikörpern durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 5465 für die Untersuchung dieser einzelnen Region. Die Kosten für den verwendeten Antikörper-Kit werden als Sachkosten nach § 10 GOÄ zusätzlich in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 2: Ausschluss einer lokalisierten Osteomyelitis
Bei einem Diabetiker besteht der Verdacht auf ein infiziertes Ulkus mit Übergreifen auf den Knochen (Osteomyelitis) im Bereich des rechten Fußes. Es erfolgt eine szintigraphische Untersuchung des rechten Fußes mittels Radiogallium. Da sich die Diagnostik auf eine Region beschränkt, wird die GOÄ-Ziffer 5465 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach) liquidiert. Die Dokumentation weist die präzise anatomische Eingrenzung der Untersuchung nach.
Fallbeispiel 3: Diagnostik einer tiefen Venenthrombose
Eine Patientin mit unklaren Beinschwellungen wird zur szintigraphischen Suche nach Thromben mittels markierter Eiweiße im Bereich des linken Unterschenkels überwiesen. Die Untersuchung bestätigt den Verdacht auf eine lokalisierte Thrombose. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 5465. Da die Untersuchung aufgrund von Lagerungsschwierigkeiten der Patientin deutlich länger dauerte, wird ein erhöhter Steigerungssatz angewendet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 5465: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5465 ist die fehlerhafte Kombination mit anderen szintigraphischen Leistungen. Insbesondere der Ausschluss der GOÄ-Ziffer 5466 (Ganzkörperuntersuchung) wird in der Praxis oft übersehen. Wenn eine Ganzkörpersuche durchgeführt wird, darf nur die Ziffer 5466 abgerechnet werden, auch wenn zusätzlich Detailaufnahmen einzelner Regionen angefertigt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die unvollständige Aufschlüsselung der Sachkosten. Die für die Untersuchung notwendigen Radiopharmaka und Markierungskits müssen zwingend mit Einzelnachweis und ohne Aufschlag als Auslagen berechnet werden. Pauschale Abrechnungen von Sachkosten führen fast immer zu Kürzungen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung einer Dreiphasenszintigraphie nach GOÄ 5421 und der Entzündungssuche nach GOÄ 5465 am selben Tag für dieselbe Region ist medizinisch genau zu begründen, da Prüfer hier oft eine unzulässige Doppelabrechnung vermuten.
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Dokumentation der GOÄ 5465: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die klinische Fragestellung (z. B. Verdacht auf Protheseninfekt) klar formuliert sein. Auch die genaue Bezeichnung des verwendeten Radiopharmakons sowie die injizierte Aktivität in Megabecquerel (MBQ) müssen dokumentiert werden.
Zusätzlich sollten die exakten Einstellungs- und Aufnahmezeiten sowie die untersuchte Region im Befundbericht festgehalten werden. Dies belegt die erbrachte Leistung zweifelsfrei gegenüber Kostenträgern. Ein standardisierter Befundbericht erleichtert nicht nur die interne Qualitätssicherung, sondern beschleunigt auch das Erstattungsverfahren für den Patienten.
Dokumentation: "Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden im Bereich des rechten Hüftgelenks (eine Region) gemäß GOÄ 5465. Applikation von 99mTc-markierten monoklonalen Antikörpern (Aktivität: 740 MBq). Statische Aufnahmen anterior/posterior nach 4 und 24 Stunden. Befund: Kein Anhalt für periprothetischen Infekt."
GOÄ 5465: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert für die GOÄ-Ziffer 5465 liegt als medizinisch-technische Leistung beim 1,8-fachen Gebührensatz. Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 2,5 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung sind beispielsweise ein erhöhter Zeitaufwand bei immobilen Patienten oder schwierige Lagerungsbedingungen aufgrund von Kontrakturen.
Auch eine verzögerte Tracer-Anreicherung, die zusätzliche Spätaufnahmen erforderlich macht, kann eine Steigerung rechtfertigen. Die Begründung muss stets patientenindividuell und für den medizinischen Laien verständlich auf der Liquidation formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 5465 können weitere Leistungen anfallen, die separat berechnungsfähig sind. Häufig wird die venöse Blutentnahme nach GOÄ 250 für die In-vitro-Markierung von Leukozyten durchgeführt. Auch die intravenöse Injektion des Tracers nach GOÄ 252 ist neben der szintigraphischen Leistung ansetzbar, sofern sie nicht als integraler Bestandteil der nuklearmedizinischen Leistung gewertet wird.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung von Sachkosten für Radiopharmaka die Originalrechnungen oder Einkaufsbelege in Kopie beigefügt werden, um Verzögerungen bei der Erstattung durch die PKV zu vermeiden.
Ziffer 5465 in der neuen GOÄ
Die szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region (bisher 2,3-facher Satz 132,19 €) erhält mit Nummer 13535 einen inhaltlichen Nachfolger: „Szintigraphische Suche nach Entzündungsherden oder Thromben in einer Region" zum Festpreis von 145,51 €.
Strukturell neu: Die intravenöse Injektion der Testsubstanz(en) ist gesondert berechnungsfähig (war in der alten Ziffer mit der Gebühr abgegolten). Die konkrete Substanz ist nicht mehr im Titel aufgezählt. Bei Wiederholungsuntersuchungen sind die Uhrzeiten in der Rechnung anzugeben. Nicht berechnungsfähig neben 13536.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5465
Was hat nicht gestimmt?