GOÄ 758: Aknebehandlung richtig abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 758
Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Akne­pusteln, je Sitzung
Punktzahl 75  
Einfachsatz 4,37 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 2,3x
Höchstsatz 15,29 € 3,5x
Ausschlüsse
200

Die Abrechnung der Aknetherapie nach GOÄ 758 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt anwenden, steigern und Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 758

Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Akne­pusteln, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 758 beschreibt eine klassische dermatologische Intervention zur mechanischen Entlastung entzündlicher Hautveränderungen bei Akne. Diese Leistung umfasst das sterile Eröffnen (Sticheln) sowie das anschließende kontrollierte Entleeren der Pusteln. Ziel der Behandlung ist es, den Gewebedruck zu senken und die Heilung der Haut zu beschleunigen.

Die Leistung ist explizit als operative Maßnahme definiert. Daher gelten für die Abrechnung die allgemeinen Bestimmungen für operative Eingriffe der Gebührenordnung. Wichtig ist, dass alle Teilschritte der mechanischen Aknetherapie mit dieser Ziffer abgegolten sind.

GOÄ 758 in der Praxis: Indikation und fachgerechte Durchführung

Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 758 setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus. Typische Indikationen sind ausgeprägte Formen der Acne vulgaris, insbesondere die papulopustulöse Form. Auch bei schweren Verläufen wie der Acne conglobata ist die mechanische Entlastung indiziert, um eine tiefe Narbenbildung zu verhindern.

In der täglichen Praxis erfolgt die Durchführung meist nach einer gründlichen Desinfektion der betroffenen Hautareale. Die Pusteln werden mit einer feinen Kanüle oder einer Lanzette vorsichtig gestichelt. Anschließend erfolgt das sanfte Ausquetschen unter sterilen Bedingungen, um das entzündliche Sekret vollständig zu entfernen.

Tipp: Dokumentieren Sie bei der Durchführung immer die behandelte Körperregion, um die medizinische Notwendigkeit der operativen Intervention transparent darzustellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 758

Fallbeispiel 1: Behandlung einer Acne papulopustulosa

Ein Patient stellt sich mit zahlreichen entzündlichen Pusteln im Gesicht vor. Der Arzt führt nach Desinfektion das Sticheln und Ausquetschen von insgesamt 12 Pusteln durch. Die Behandlung verläuft komplikationslos. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 758 zum Regelhöchstsatz (2,3-fach) mit 10,05 €.

Fallbeispiel 2: Kombinierte Behandlungsmethoden

Bei einer Patientin werden im Wangenbereich einige Pusteln gestichelt, während andere reife Läsionen direkt sanft ausgedrückt werden. Da die Leistungslegende verschiedene Methoden mit "oder" verbindet, handelt es sich um eine einheitliche Leistung. Auch bei dieser Kombination darf die GOÄ 758 nur einmal pro Sitzung berechnet werden.

Fallbeispiel 3: Ausgedehnter Befund am Rücken

Ein Patient leidet unter einer schweren Akne im gesamten Rückenbereich. Der Arzt benötigt für das Sticheln und Entleeren von über 30 Pusteln deutlich mehr Zeit als üblich. Aufgrund des extremen Aufwands wird die GOÄ-Ziffer 758 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Als Begründung wird der "außergewöhnlich hohe Zeitaufwand bei extrem ausgedehntem Befund" angegeben.

Häufige Fehler bei der GOÄ 758: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer innerhalb einer Sitzung. Die Leistungslegende schreibt unmissverständlich vor, dass die Ziffer nur einmal je Sitzung berechnet werden darf. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der behandelten Pusteln oder der behandelten Körperregionen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft das Anlegen von Verbänden. Da die GOÄ 758 als operative Leistung eingestuft ist, greift der Ausschluss der Ziffer 200 (Verband). Ein Wundverband nach der Aknebehandlung kann daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Auch das Auftragen von entzündungshemmenden Salben oder Cremes nach der Behandlung ist nicht separat berechnungsfähig, da dies als unselbstständige Teilleistung gilt.

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Dokumentation der GOÄ 758: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte sollte die genaue Anzahl der Läsionen sowie deren Lokalisation festgehalten werden. Auch die verwendete Technik (z. B. sterile Lanzette) sollte kurz notiert werden.

Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die Begründung direkt aus der Dokumentation hervorgehen. Notieren Sie in solchen Fällen den genauen Zeitaufwand oder die Schwierigkeit des Eingriffs.

Dokumentation: Lokalisierte Acne vulgaris im Gesicht. Steriles Sticheln und Ausquetschen von 14 entzündlichen Pusteln im Stirn- und Wangenbereich. Keine Komplikationen. Zeitaufwand erhöht aufgrund starker Schmerzempfindlichkeit des Patienten.

GOÄ 758: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 758 liegt bei 10,05 € (2,3-fach). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Gebührensatz (15,29 €) ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen. Typische Begründungen sind eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Pusteln, eine schwierige Lokalisation (z. B. am Augenlid) oder eine ausgeprägte Schmerzempfindlichkeit des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 758 kann in derselben Sitzung eine symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 berechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 ist unter Beachtung der allgemeinen Kombinationsregeln ansetzbar. Kosmetische Zusatzleistungen müssen jedoch als IGeL-Leistung separat vereinbart werden.

Ziffer 758 in der neuen GOÄ

Die Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung wird zur neuen Nummer 4114 — Festpreis 12,99 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,05 €). Abgerechnet wird je Sitzung.

Die neue Legende lautet: „Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung".

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 758

Nein, die GOÄ-Ziffer 758 ist je Sitzung in jedem Fall nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Aknepusteln behandelt oder welche verschiedenen Techniken kombiniert wurden.
Nein, das Anlegen eines Verbandes nach GOÄ 200 ist neben der GOÄ 758 ausgeschlossen. Da die Ziffer 758 als operative Leistung gilt, ist der Verband bereits mit der Gebühr abgegolten.
Bei einem außergewöhnlich hohen Aufwand, beispielsweise durch eine sehr große Anzahl an Pusteln, kann der Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden. Dies erfordert eine detaillierte Begründung in der Rechnung.
Nein, das Auftragen, Einreiben oder Einmassieren von Externa ist bei der Aknebehandlung nicht gesondert berechnungsfähig. Diese Maßnahmen sind mit der Hauptleistung abgegolten.
Ja, kosmetische Aknebehandlungen, die über das medizinisch notwendige Maß hinausgehen, können als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) vereinbart werden. Hierfür ist im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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