GOÄ 759: Alkalineutralisationszeit korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 759
Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
Punktzahl 76  
Einfachsatz 4,43 € 1,0x
Regelhöchstsatz 7,97 € 1,8x
Höchstsatz 11,07 € 2,5x

Die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit nach GOÄ 759 ist essenziell für die Hautbarriere-Diagnostik. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 759

GOÄ-Ziffer 759: Bestimmung der Alkalineutralisationszeit – 76 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 759 beschreibt eine klassische dermatologische Funktionsprüfung zur Beurteilung der Hautbarrierefunktion. Im Zentrum dieser Untersuchung steht die Fähigkeit der Haut, applizierte alkalische Substanzen mithilfe des hauteigenen Säureschutzmantels zu neutralisieren. Diese Messung liefert wertvolle Hinweise auf die Widerstandsfähigkeit der Epidermis gegenüber chemischen und physikalischen Reizen.

Die Leistung umfasst die Vorbereitung der Hautareale, das Aufbringen der Testlösungen unter Verwendung eines Indikators sowie die kontinuierliche zeitliche Überwachung bis zum Farbumschlag. Alle vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen der Testdurchführung sind mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 759 in der Praxis: Diagnostik der Hautbarrierefunktion

In der dermatologischen und arbeitsmedizinischen Praxis kommt die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit (auch bekannt als Burckhardt-Test) vor allem bei der Abklärung von Berufsdermatosen zum Einsatz. Insbesondere Personen in sogenannten Feuchtberufen wie Friseure, Pflegekräfte oder Reinigungspersonal weisen häufig eine geschädigte Hautbarriere auf. Die Ziffer 759 dient hierbei der Objektivierung des therapeutischen Verlaufs oder der präventiven Eignungsuntersuchung.

Die klinische Indikation ist immer dann gegeben, wenn der Verdacht auf ein subklinisches Kontaktekzem oder eine konstitutionelle Hautschwäche besteht. Durch die exakte Bestimmung der Neutralisationszeit lässt sich das Risiko für die Entstehung einer Abnutzungsdermatose quantifizieren. Dies ermöglicht eine frühzeitige Einleitung gezielter Hautschutzmaßnahmen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 759

Fallbeispiel 1: Verdacht auf berufsbedingtes Handekzem

Eine Patientin stellt sich mit rezidivierenden, juckenden Erythemen an den Händen vor. Zur Abklärung der epidermalen Barrierefunktion führt der Dermatologe die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit durch. Neben der eingehenden Untersuchung wird die Testung nach GOÄ 759 durchgeführt und dokumentiert. Abgerechnet werden die GOÄ 1 (Beratung), die GOÄ 750 (Dermatologischer Status) und die GOÄ 759 (Alkalineutralisationszeit).

Fallbeispiel 2: Eignungsuntersuchung vor Ausbildung im Pflegebereich

Ein angehender Krankenpfleger stellt sich zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung vor. Da eine Neigung zu trockener Haut besteht, wird die Alkalineutralisationszeit bestimmt, um die individuelle Hautbelastbarkeit einzuschätzen. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 759 zum Regelsatz, kombiniert mit einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach Barrieretherapie

Bei einem Patienten mit chronisch-irritativem Kontaktekzem wurde eine intensive Barriere- und Lipidtherapie durchgeführt. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs erfolgt nach sechs Wochen eine erneute Bestimmung der Alkalineutralisationszeit. Da die Haut noch stark irritiert ist, dauert der Test ungewöhnlich lange. Die Abrechnung der GOÄ 759 erfolgt hierbei mit einem erhöhten Steigerungsfaktor aufgrund des zeitlichen Mehraufwands.

Häufige Fehler bei der GOÄ 759: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 759 ist die mangelnde Abgrenzung zu anderen dermatologischen Testverfahren. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit medizinisch notwendig war oder ob eine Doppelabrechnung mit ähnlichen Funktionstests vorliegt. Insbesondere die zeitgleiche Abrechnung von Epikutantests ohne separate Indikation führt regelmäßig zu Rückfragen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer detaillierten Zeitdokumentation. Da es sich um ein zeitabhängiges Verfahren handelt, muss die gemessene Neutralisationszeit zwingend in der Patientenakte festgehalten werden. Ohne diese Angabe wird die medizinische Notwendigkeit der Leistung oft angezweifelt.

Achtung: Die GOÄ 759 darf nicht pauschal bei jeder allergologischen Standarddiagnostik mit abgerechnet werden. Es muss eine eigenständige Indikation zur Prüfung der unspezifischen Alkaliresistenz vorliegen, die sich klar von einer allergischen Sensibilisierung unterscheidet.

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Dokumentation der GOÄ 759: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. In der Patientenakte müssen neben der Indikation auch das genaue Testareal (z. B. linker Unterarm) und die verwendete Testkonzentration dokumentiert werden. Der wichtigste Parameter ist jedoch das exakte Testergebnis in Minuten bis zum vollständigen Farbumschlag des Indikators.

Zusätzlich sollten eventuelle Abweichungen vom normalen Testverlauf, wie etwa vorzeitige Abbruchkriterien oder unerwartete Hautreaktionen, schriftlich festgehalten werden. Dies stützt nicht nur die Abrechnung an sich, sondern liefert auch die notwendige Argumentationsbasis für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentationsbeispiel: Bestimmung der Alkalineutralisationszeit (GOÄ 759) am linken Beugeseite-Unterarm. Applikation von 0,05 n NaOH. Neutralisationszeit: 18 Minuten (deutlich verzögert, Hinweis auf gestörte Barrierefunktion). Keine akuten Irritationen während des Tests.

GOÄ 759: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (1,8-fach) bis zum Höchstsatz (2,5-fach) ist bei der GOÄ 759 gut begründbar, wenn ein erhöhter Zeitaufwand vorliegt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Alkalineutralisationszeit extrem verlängert ist und somit eine deutlich längere Überwachung des Patienten erfordert. Auch eine erschwerte Testdurchführung bei ausgeprägten ekzematösen Hautveränderungen im Testumfeld kann als Begründung herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 759 wird selten isoliert erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die dermatologische Grunddiagnostik. Hierzu gehören die GOÄ 1 (Beratung), die GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) oder die GOÄ 750 (Dermatologischer Status). Falls im selben Behandlungsfall auch allergologische Fragestellungen geklärt werden müssen, ist die Kombination mit Epikutantests nach GOÄ 380 zulässig, sofern die jeweiligen Indikationen getrennt dokumentiert sind.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von GOÄ 759 und GOÄ 750 darauf, dass die Dokumentation die Ganzkörperuntersuchung der Haut (GOÄ 750) klar von der lokalen Testung (GOÄ 759) abgrenzt, um den Vorwurf der Leistungskoinzidenz zu entkräften.

Ziffer 759 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit fließt in neuen Nummer 4102 — Festpreis 17,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 7,97 €). Abgerechnet wird je Test.

Die neue Legende lautet: „Minimalinvasiver Hautfunktionstest I, Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit, Bestimmung der Alkali-Resistenz, Nitrazingelbtest, Kälte-Wärme-Druck-Test, Dimethylglyoxim-Nickel-Test, Chloroform-Methanol-Schmerztest, Nikotinsäure-Ester-Test, Acetylcholin-Test, Sodium-Lauryl-Sulphat-Test oder Dansylchlorid- und Dihydroxyacetonfärbung, je Test". Die Leistung nach Nummer 4102 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Die durchgeführten Hautfunktionstests sind in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 759

Die GOÄ-Ziffer 759 bewertet die Bestimmung der Alkalineutralisationszeit zur Überprüfung der Hautbarrierefunktion. Sie ist mit 76 Punkten hinterlegt und leistet einen wichtigen Beitrag in der arbeitsmedizinischen und dermatologischen Diagnostik.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ 759 beträgt 4,43 €. Bei Anwendung des Regelhöchstsatzes von 1,8-fach liegt das Honorar bei 7,97 €, während der Höchstsatz von 2,5-fach mit 11,07 € vergütet wird.
Die Untersuchung ist besonders bei Verdacht auf berufsbedingte Hauterkrankungen, chronisch-irritative Kontaktekzeme oder zur Prüfung der Hautbelastbarkeit vor Aufnahme feuchter Tätigkeiten indiziert. Sie dient der objektiven Beurteilung des hauteigenen Säureschutzmantels.
Neben der GOÄ 759 können typischerweise Beratungen nach GOÄ 1 oder 3 sowie dermatologische Untersuchungen nach GOÄ 750 berechnet werden. Auch allergologische Testungen wie der Epikutantest nach GOÄ 380 sind bei separater Indikation kombinierbar.
Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz kann durch eine stark verzögerte Neutralisationszeit mit entsprechend verlängerter Überwachungsdauer begründet werden. Auch eine erschwerte Testdurchführung bei ausgeprägten Hautveränderungen rechtfertigt einen höheren Faktor.`
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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