Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 760 (Alkaliresistenzbestimmung): Erfahren Sie alles über Indikationen, Abrechnungsausschlüsse und die korrekte Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 760
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 760 wie folgt:
Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)
Diese Leistung ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) der GOÄ verortet. Sie umfasst die Durchführung einer speziellen Hautfunktionsprobe zur Überprüfung der epidermalen Barrierefunktion. Durch das Aufbringen verdünnter alkalischer Lösungen wird die chemische Widerstandsfähigkeit der Hornschicht ermittelt.
GOÄ 760 in der Praxis: Diagnostik von Barrierestörungen der Haut
Die Alkaliresistenzbestimmung mittels Tropfmethode kommt vor allem in der Dermatologie und Arbeitsmedizin zum Einsatz. Sie dient der Abklärung einer geschädigten Hautbarriere, insbesondere bei Verdacht auf ein subklinisches oder manifestes Kontaktekzem. Häufige Indikationen sind berufsbedingte Hautbelastungen durch Feuchtarbeit oder chemische Noxen.
Abzugrenzen ist diese Untersuchung von anderen diagnostischen Verfahren der Haut und des vegetativen Nervensystems. Der Schweißtest nach GOÄ-Ziffer 752 dient primär der Mukoviszidosediagnostik und stellt eine eigenständige Leistung dar. Ebenso verhält es sich mit der vegetativen Funktionsdiagnostik nach GOÄ-Ziffer 831, wie dem Ninhydrin-Schweißtest, der die Funktion des vegetativen Nervensystems prüft.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 760
Fallbeispiel 1: Verdacht auf berufsbedingtes Kontaktekzem
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden erythematösen Hautveränderungen an den Händen vor. Da der Patient im Friseurhandwerk tätig ist, besteht der Verdacht auf eine berufsbedingte Schädigung der Hautbarriere. Zur weiteren Abklärung erfolgt eine Alkaliresistenzbestimmung mittels Tropfmethode.
Abgerechnet wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 sowie die Alkaliresistenzbestimmung nach GOÄ-Ziffer 760 zum Regelsatz. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich direkt aus der arbeitsmedizinischen Fragestellung.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronisch-irritativem Handekzem
Bei einer Patientin mit bekanntem, chronisch-irritativem Handekzem soll der Heilungsprozess der Hornschicht objektiviert werden. Nach mehrwöchiger topischer Therapie wird die Regenerationsfähigkeit der Hautbarriere überprüft. Hierzu wird die Tropfmethode an definierten Hautarealen durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 760. Da die Untersuchung an mehreren, stark vorgeschädigten Hautarealen durchgeführt wird und eine verlängerte Beobachtungszeit erfordert, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet.
Fallbeispiel 3: Eignungsuntersuchung vor Aufnahme einer Feuchtarbeit
Im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung stellt sich eine angehende Pflegekraft vor. Zur Beurteilung der individuellen Hautbelastbarkeit wird eine Alkaliresistenzbestimmung durchgeführt. Dies dient der präventiven Beratung bezüglich geeigneter Hautschutzmaßnahmen.
Neben der Beratung nach GOÄ-Ziffer 1 wird die GOÄ-Ziffer 760 für die Durchführung des Funktionstests in Ansatz gebracht. Die Dokumentation der Neutralisationszeit sichert den Erstattungsanspruch.
Häufige Fehler bei der GOÄ 760: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der mangelnden Abgrenzung zu anderen Funktionstests. Private Krankenversicherungen beanstanden die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 760, wenn gleichzeitig eine vegetative Funktionsdiagnostik nach GOÄ-Ziffer 831 ohne separate Indikation dokumentiert ist. Beide Tests dürfen nicht für dieselbe diagnostische Fragestellung nebeneinander berechnet werden.
Achtung: Die Ziffer 760 darf nicht fälschlicherweise für einfache pH-Wert-Messungen der Hautoberfläche herangezogen werden. Dies führt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Leistung, da es sich bei der Alkaliresistenzbestimmung um ein dynamisches Belastungsverfahren handelt.
Zudem muss auf die korrekte Zuordnung der Ziffer geachtet werden. Eine Verwechslung mit dem Schweißtest nach GOÄ-Ziffer 752 ist unbedingt zu vermeiden, da dieser eine völlig andere klinische Indikation (Mukoviszidose) besitzt.
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Dokumentation der GOÄ 760: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Konzentration der verwendeten Testlösung sowie die Expositionszeit präzise festgehalten werden. Auch die Lokalisation des Testareals ist zu dokumentieren.
Dokumentation: Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode) am linken Unterarm durchgeführt. Verwendung von 0,5 n Natronlauge. Erste Hautreaktion (Erythembildung) nach 3 Minuten beobachtet. Befund: Eingeschränkte Alkaliresistenz.
Darüber hinaus sollte das Testergebnis, also die Zeitspanne bis zum Auftreten einer sichtbaren Reaktion, exakt in Minuten angegeben werden. Diese Parameter sind essenziell, um die medizinische Notwendigkeit und den Verlauf der Erkrankung nachvollziehbar zu machen.
Tipp: Nutzen Sie standardisierte Vorlagen in Ihrer Praxissoftware, um alle relevanten Parameter der Hautfunktionsprobe schnell und rechtssicher zu erfassen.
GOÄ 760: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelhöchstsatz von 1,8 hinaus bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind eine stark verlangsamte Neutralisationsreaktion, die eine ungewöhnlich lange Überwachung des Patienten erfordert. Auch eine extrem empfindliche Hautstruktur, die eine besonders vorsichtige Durchführung verlangt, rechtfertigt eine Faktorerhöhung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 760 lässt sich gut mit anderen dermatologischen und allergologischen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder einer eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3. Auch die Kombination mit Epikutantests nach GOÄ-Ziffer 750 ist bei der Abklärung von Kontaktekzemen klinisch sinnvoll und abrechnungsfähig.
Ziffer 760 in der neuen GOÄ
Die Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode) fließt in neuen Nummer 4102 — Festpreis 17,66 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,69 €). Abgerechnet wird je Test.
Die neue Legende lautet: „Minimalinvasiver Hautfunktionstest I, Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit, Bestimmung der Alkali-Resistenz, Nitrazingelbtest, Kälte-Wärme-Druck-Test, Dimethylglyoxim-Nickel-Test, Chloroform-Methanol-Schmerztest, Nikotinsäure-Ester-Test, Acetylcholin-Test, Sodium-Lauryl-Sulphat-Test oder Dansylchlorid- und Dihydroxyacetonfärbung, je Test". Die Leistung nach Nummer 4102 ist bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig. Die durchgeführten Hautfunktionstests sind in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 760
Was hat nicht gestimmt?