Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer 757 für die chemochirurgische Behandlung von Präkanzerosen rechtssicher abrechnen und Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 757
Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
Die Leistungsziffer 757 beschreibt die chemochirurgische Behandlung einer präkanzerösen Hautveränderung. Diese Methode kombiniert chemische Agenzien mit chirurgischen oder kürettierenden Schritten zur gezielten Gewebezerstörung. Die Leistung umfasst den gesamten Behandlungszyklus einer einzelnen Läsion, auch wenn dieser sich über mehrere Sitzungen erstreckt.
In der dermatologischen und allgemeinmedizinischen Praxis kommt diese Ziffer regelmäßig bei der Therapie von aktinischen Keratosen oder Morbus Bowen zum Einsatz. Da die Ziffer die Behandlung "gegebenenfalls in mehreren Sitzungen" definiert, kann sie pro Läsion im Behandlungsfall nur einmal berechnet werden, unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Termine.
GOÄ 757 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die chemochirurgische Therapie stellt ein etabliertes Verfahren zur Beseitigung von oberflächlichen Hautpräkanzerosen dar. Typische Indikationen sind aktinische Keratosen, die mittels zytotoxischer oder ätzender Substanzen in Kombination mit mechanischem Abtragen behandelt werden. Auch die Behandlung von In-situ-Karzinomen wie dem Morbus Bowen fällt unter dieses Leistungsspektrum.
Der behandelnde Arzt muss beachten, dass die Ziffer 757 die Behandlung einer einzelnen Präkanzerose abgilt. Werden in derselben Sitzung oder im selben Behandlungsfall mehrere Präkanzerosen therapiert, greift eine spezifische Kombinationsregel. Für die erste Läsion wird die Ziffer 757 herangezogen, während für jede weitere Läsion die Ziffer 755 berechnungsfähig ist.
Tipp: Bei der Behandlung multipler aktinischer Keratosen sollte die exakte Lokalisation und Anzahl jeder einzelnen Läsion penibel dokumentiert werden, um Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 757
Fallbeispiel 1: Einzelne aktinische Keratose im Gesicht
Ein Patient stellt sich mit einer solitären, scharf begrenzten aktinischen Keratose an der Stirn vor. Der Arzt führt eine chemochirurgische Behandlung mittels Applikation einer 5-Fluoruracil-Salbe und anschließender Kürettage durch. Die Behandlung ist nach einer Sitzung abgeschlossen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 757 zum Regelsatz (2,3-fach, 20,10 €).
Fallbeispiel 2: Mehrzeitige Behandlung einer hartnäckigen Läsion
Bei einer Patientin wird eine ausgeprägte Präkanzerose am Handrücken chemochirurgisch therapiert. Aufgrund der Dicke der Hornschicht sind zwei Sitzungen im Abstand von einer Woche notwendig, um die Läsion vollständig zu beseitigen. Da die Ziffer 757 die mehrzeitige Behandlung explizit einschließt, darf sie dennoch nur einmalig berechnet werden.
Fallbeispiel 3: Behandlung multipler Präkanzerosen
Ein Patient weist drei separate aktinische Keratosen auf der unbehaarten Kopfhaut auf. Alle drei Läsionen werden in derselben Sitzung chemochirurgisch behandelt. Die Abrechnung erfolgt durch den Ansatz der Ziffer 757 für die erste Präkanzerose sowie der Ziffer 755 in zweifacher Ausfertigung für die beiden zusätzlichen Läsionen.
Häufige Fehler bei der GOÄ 757: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer 757 für dieselbe Läsion bei mehreren Sitzungen. Da der Leistungstext die Formulierung "gegebenenfalls in mehreren Sitzungen" enthält, ist eine wiederholte Berechnung für dieselbe Stelle unzulässig. Dies führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu rein chirurgischen Exzisionen oder rein medikamentösen Lokaltherapien. Wird eine Präkanzerose ausschließlich mit einer Creme (ohne chirurgischen/kürettierenden Anteil) behandelt, ist die Ziffer 757 nicht anwendbar. In solchen Fällen müssen stattdessen die Beratungsgebühren oder spezifische Ziffern für die Lokaltherapie gewählt werden.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 757 und rein chirurgischen Exzisionsziffern (wie GOÄ 2407) für dieselbe Läsion ist ausgeschlossen. Prüfstellen fordern hierbei eine klare räumliche und methodische Trennung.
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Dokumentation der GOÄ 757: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Fundament, um Honorarkürzungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen die genaue Lokalisation (z. B. "Stirn rechts lateral"), die Größe der Läsion sowie die Diagnose "Präkanzerose" zweifelsfrei festgehalten werden. Auch die verwendeten chemischen Substanzen und das chirurgische Vorgehen sind zu dokumentieren.
Falls die Behandlung über mehrere Sitzungen hinweg erfolgt, sollte jede einzelne Sitzung mit dem jeweiligen Teilfortschritt dokumentiert werden. Dies belegt den medizinischen Aufwand und rechtfertigt im Zweifel auch eine Faktorerhöhung bei besonders hartnäckigen Befunden.
Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Aktinische Keratose (Präkanzerose) Stirn links. Therapie: Lokale Applikation von Trichloressigsäure zur Chemochirurgie, gefolgt von vorsichtiger Kürettage des nekrotischen Gewebes. Keine Komplikationen.
GOÄ 757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus (bis zum 3,5-fachen Satz) ist bei der Ziffer 757 gut begründbar. Relevante Kriterien für eine Faktorerhöhung sind beispielsweise eine schwierige Lokalisation (z. B. in unmittelbarer Nähe des Auges), eine extreme Verhornung oder eine starke Blutungsneigung des Gewebes. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Kürettage rechtfertigt die Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Ziffer 757 können für die Beratung und Untersuchung des Patienten die Ziffern 1 und 5 angesetzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Behandlung weiterer Präkanzerosen in derselben Sitzung ist die Ziffer 755 die korrekte Kombinationsziffer. Eine Kombination mit der Ziffer 756 (chemochirurgische Behandlung einer Warze) ist für dieselbe Läsion ausgeschlossen, an unterschiedlichen Lokalisationen jedoch möglich.
Ziffer 757 in der neuen GOÄ
Wenn die Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose – gegebenenfalls in mehreren Sitzungen mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 4113 (Chemo- bzw. immunochirurgische Behandlung einer Präkanzerose oder Kanzerose, …) — Festpreis 25,28 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 20,10 €. Abgerechnet wird je Lokalisation.
Die Lokalisation der behandelten Präkanzerose(n) ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 757
Was hat nicht gestimmt?