GOÄ A1007: Fötale Doppler-Echokardiographie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1007
Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus einschließlich Bilddokumentation, einschließlich eindimensionaler Doppler-echokardiographischer Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich Untersuchung mit cw-Doppler und Frequenzspektrumanalyse, gegebenenfalls einschließlich zweidimensionaler echokardiographischer Untersuchung mittels Time-Motion-Verfahren (M-Mode),
Punktzahl 700  
Einfachsatz 67,03 € 1,0x
Regelhöchstsatz 154,17 € 2,3x
Höchstsatz 234,60 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der fötalen Doppler-Echokardiographie nach GOÄ-Ziffer A1007. Erfahren Sie alles über Zuschläge, Kombinationen und Fallbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1007

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer A1007 lautet im offiziellen Gebührenverzeichnis wie folgt:

Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus einschließlich Bilddokumentation, einschließlich eindimensionaler Doppler-echokardiographischer Untersuchung, gegebenenfalls einschließlich Untersuchung mit cw-Doppler und Frequenzspektrumanalyse, gegebenenfalls einschließlich zweidimensionaler echokardiographischer Untersuchung mittels Time-Motion-Verfahren (M-Mode), analog Nr. 424

Diese Leistung wird als Analogbewertung herangezogen, da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese hochspezialisierte fötale Diagnostik nicht eigenständig abbildet. Die Abrechnung erfolgt analog zur GOÄ-Ziffer 424, welche die echokardiographische Untersuchung des Herzens bei Erwachsenen oder Kindern beschreibt. Durch diese Analogie wird der hohe technische und zeitliche Aufwand der fötalen Echokardiographie adäquat honoriert.

GOÄ A1007 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Indikationen für eine fötale Doppler-Echokardiographie ergeben sich primär aus der Anlage 1d der Mutterschafts-Richtlinien. Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf angeborene Herzfehler, fötale Herzrhythmusstörungen oder eine auffällige Familienanamnese bezüglich kardialer Vitien. Auch mütterliche Erkrankungen wie ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus oder Autoimmunerkrankungen stellen eine klare Indikation dar.

Die Untersuchung dient der detaillierten Darstellung der kardialen Strukturen des Fetus. Hierbei kommen verschiedene sonographische Verfahren wie der Farbdoppler und der M-Mode zum Einsatz. Diese ermöglichen eine präzise Beurteilung des Blutflusses und der Kontraktilität des fötalen Myokards.

Tipp: Die Indikationsstellung sollte stets detailliert in der Patientenakte vermerkt werden, um Nachfragen der privaten Krankenversicherungen im Vorfeld zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1007

Fallbeispiel 1: Verdacht auf fötalen Herzfehler bei mütterlichem Diabetes mellitus

Eine Schwangere in der 22. Schwangerschaftswoche mit bekanntem Gestationsdiabetes stellt sich zur Abklärung vor. Aufgrund des erhöhten Risikos für fötale Fehlbildungen erfolgt eine gezielte fötale Echokardiographie.

Die Untersuchung zeigt unauffällige anatomische Verhältnisse ohne Hinweise auf eine Kardiomyopathie. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A1007 zum Regelhöchstsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Fötale Echokardiographie bei Zwillingsschwangerschaft

Bei einer monochorialen Zwillingsschwangerschaft in der 20. Schwangerschaftswoche besteht der Verdacht auf ein fetofetales Transfusionssyndrom. Es erfolgt eine detaillierte echokardiographische Untersuchung beider Feten zur Beurteilung der kardialen Belastung.

Da es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, ist die Leistung nach GOÄ A1007 für jeden Fetus einzeln berechnungsfähig. In der Liquidation wird die Ziffer daher zweifach mit dem entsprechenden Mehrlingszuschlag und einer klaren Begründung aufgeführt.

Fallbeispiel 3: Komplexe Untersuchung bei fötaler Arrhythmie

Bei einem Fetus in der 24. Schwangerschaftswoche wird eine unregelmäßige Herzaktion festgestellt. Die differenzierte Abklärung mittels M-Mode und cw-Doppler erfordert aufgrund extremer fötaler Unruhe einen erheblichen Zeitaufwand.

Aufgrund der erschwerten Untersuchungsbedingungen wird die GOÄ-Ziffer A1007 mit dem Höchstsatz von 3,5 berechnet. Die medizinische Begründung wird direkt auf der Rechnung ausgewiesen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1007: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1007 betrifft die fälschliche Steigerung der Zuschläge. Die Zuschläge nach den GOÄ-Ziffern 404 und 406 dürfen ausschließlich mit dem Einfachsatz berechnet werden. Eine Steigerung dieser Zuschläge über den Faktor 1,0 hinaus ist gemäß den Allgemeinen Bestimmungen unzulässig.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen war in der Vergangenheit die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer A1008. Seit dem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses ist dieser Ausschluss jedoch aufgehoben. Beide Ziffern sind bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit nebeneinander berechnungsfähig.

Achtung: Das Fehlen einer adäquaten Bilddokumentation führt bei Prüfungen regelmäßig zum vollständigen Honorarausfall. Die Dokumentation ist zwingender Bestandteil der Leistungslegende.

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Dokumentation der GOÄ A1007: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung. Neben den biometrischen Daten des Fetus müssen alle untersuchten kardialen Strukturen explizit genannt werden. Dazu gehören insbesondere die Darstellung des Vierkammerblicks sowie der großen Gefäßabgänge.

Zusätzlich müssen die Ergebnisse der Doppler-Messungen und die Frequenzanalysen dokumentiert werden. Die digitale Archivierung der Bilddokumentation im PACS-System ist für den Nachweis der Leistungserbringung unerlässlich.

Dokumentation: Fötale Echokardiographie in der 22. SSW bei V. a. Vitium. Vierkammerblick symmetrisch, Ausflussbahnen regelrecht gekreuzt. Farbdoppler ohne pathologischen Rückfluss. M-Mode-Herzfrequenz: 142 bpm, rhythmisch. Bilddokumentation digital archiviert.

GOÄ A1007: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ A1007 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Erhöhung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte mütterliche Adipositas, eine ungünstige fötale Lage oder eine extreme Unruhe des Fetus während der Untersuchung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A1007 wird häufig in Kombination mit anderen geburtshilflichen Ultraschallleistungen erbracht. Erlaubt ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern A1006 und A1008 für die Untersuchung des fötoplazentaren und uteroplazentaren Gefäßsystems. Zudem können die Zuschläge für den cw-Doppler (Nr. 404) und die Frequenzspektrumanalyse (Nr. 406) angesetzt werden.

Ziffer A1007 in der neuen GOÄ

Die farbkodierte Doppler-Echokardiographie eines Fetus (bisher Analogkomplex zu Nr. 424 + 404 + 406 GOÄ) wird in der neuen GOÄ mit einer eigenen Regelleistung abgebildet.

1326 „Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus, einschließlich Bilddokumentation … je untersuchtem Fetus" — 122,62 €; die einschließlich-Position umfasst auch die eindimensionale (cw-Doppler) und zweidimensionale Echokardiographie (M-Mode). Der bisherige 2,3-fache Satz des früheren Analogkomplexes lag bei 154,17 €; die neue Festpreisziffer liegt damit etwas darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1007

Ja, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ A1007 und A1008 ist zulässig. Ein ursprünglicher Ausschluss wurde durch einen Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses aufgehoben. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit beider Untersuchungen.
Zusammen mit der GOÄ A1007 können die Zuschläge nach den Ziffern 404 und 406 berechnet werden. Diese Zuschläge decken die Anwendung des cw-Dopplers und die Frequenzspektrumanalyse ab. Sie dürfen jedoch nur zum einfachen Gebührensatz liquidiert werden.
Bei Mehrlingsschwangerschaften ist die GOÄ A1007 entsprechend der Zahl der Feten mehrfach berechnungsfähig. Für jeden untersuchten Fetus kann die Ziffer mit einer entsprechenden Begründung separat in Rechnung gestellt werden.
Eine Steigerung über den Faktor 2,3 hinaus ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Gründe sind eine ausgeprägte mütterliche Adipositas, eine ungünstige Lage des Fetus oder extreme fötale Unruhe. Diese Erschwernisse müssen auf der Rechnung detailliert begründet werden.
Ja, die Bilddokumentation ist ein integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOÄ A1007. Ohne eine archivierte Bild- oder Videodokumentation ist die Leistung nicht vollständig erbracht und kann bei einer Prüfung gestrichen werden.
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