GOÄ A1227: Statische Profilperimetrie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1227
Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie
Punktzahl 248  
Einfachsatz 14,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1227 (Statische Profilperimetrie): Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden und rechtssicher dokumentieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1227

Die offizielle Leistungsbeschreibung der Gebührenordnung für Ärzte lautet:

Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie (Analogbewertung Referenz 1227)

Diese Ziffer beschreibt eine hochpräzise Methode zur Untersuchung des Gesichtsfeldes. Im Gegensatz zur kinetischen Perimetrie verbleiben die Lichtreize an festen Positionen und verändern lediglich ihre Intensität. Dadurch lässt sich die genaue Netzhautempfindlichkeit an spezifischen Netzhautarealen quantitativ bestimmen.

GOÄ A1227 in der Praxis: Moderne Gesichtsfelddiagnostik

Die statische Profilperimetrie stellt den Goldstandard in der modernen Glaukomdiagnostik dar. Sie ermöglicht es, funktionelle Schäden des Sehnervs bereits in sehr frühen Stadien zu detektieren. Auch bei neurologischen Fragestellungen, wie nach einem Schlaganfall oder bei raumfordernden Prozessen im Gehirn, liefert die Untersuchung unverzichtbare Hinweise auf neurologische Gesichtsfeldausfälle.

In der täglichen Praxis wird die Ziffer A1227 meist für die computergestützte Schwellenwertperimetrie herangezogen. Diese moderne Form der Diagnostik ist zeitaufwendig und erfordert eine hohe Konzentration des Patienten. Daher unterscheidet sie sich deutlich von orientierenden Gesichtsfeldprüfungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1227

Fallbeispiel 1: Glaukom-Verlaufskontrolle

Ein Patient mit bekanntem Offenwinkelglaukom stellt sich zur regelmäßigen Verlaufskontrolle vor. Zur Beurteilung einer eventuellen Progression wird eine computergestützte statische Schwellenwert-Perimetrie durchgeführt. Die Untersuchung zeigt stabile Befunde ohne neue Defekte. Abgerechnet wird die Analogziffer A1227 neben der ophthalmologischen Grunduntersuchung.

Fallbeispiel 2: Verdacht auf hypophysären Tumor

Eine Patientin klagt über unklare Sehstörungen im temporalen Bereich. Zum Ausschluss einer bitemporalen Hemianopsie veranlasst der Augenarzt eine statische Profilperimetrie. Die präzise Messung sichert den Verdacht auf eine Chiasmakompression. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer A1227 zur Dokumentation des Funktionsdefizits.

Fallbeispiel 3: Zustand nach ischämischem Apoplex

Nach einem Schlaganfall soll das Ausmaß eines vermuteten homonymen Gesichtsfeldausfalls bestimmt werden. Die statische Profilperimetrie liefert exakte quantitative Daten über die Tiefe des Skotoms. Diese Daten sind essenziell für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit des Patienten. Die Leistung wird mit der Ziffer A1227 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1227: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination mit anderen Perimetrieverfahren. Die zeitgleiche Abrechnung der kinetischen Perimetrie nach GOÄ 1225 ist am selben Untersuchungstag im Regelfall ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen fordern hier bei Doppelabrechnungen regelmäßig Rückerstattungen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1225 und GOÄ A1227 am selben Tag ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn beide Verfahren für unterschiedliche diagnostische Fragestellungen in getrennten Sitzungen notwendig waren.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die fehlende Kennzeichnung als Analogabrechnung. Da die Ziffer A1227 analog herangezogen wird, muss dies auf der Liquidation klar durch das Voranstellen des Buchstabens "A" und die entsprechende Erläuterung kenntlich gemacht werden.

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Dokumentation der GOÄ A1227: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das verwendete Gerät, die gewählte Prüfstrategie sowie die Kooperationsfähigkeit des Patienten vermerkt sein. Auch der schriftliche Befund inklusive einer kurzen Befundinterpretation gehört zwingend zur Dokumentation.

Dokumentation: Statische Profilperimetrie (Humphrey-Feldanalysator, 30-2 Schwellenwerttest) beidseits bei V.a. Glaukomprogression. Kooperation gut. Befund: Beginnendes nasales Parazentralskotom links, rechts regelrecht. Befundbesprechung erfolgt.

Der grafische Ausdruck des Gesichtsfeldes sollte entweder digital im Archivsystem hinterlegt oder in Papierform in der Akte aufbewahrt werden. Fehlt dieser objektive Nachweis, kann die Leistung bei einer Prüfung komplett gestrichen werden.

GOÄ A1227: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung der GOÄ A1227 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 gesteigert werden. Ein typischer Begründungsfaktor ist eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz oder Parkinson-Tremor. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand durch notwendige Pausen rechtfertigt den Schwellenwertvortrag bis zum 3,5-fachen Satz.

Tipp: Nutzen Sie bei dementen oder stark sehbehinderten Patienten die Möglichkeit der Schwellenwertsteigerung auf den 3,5-fachen Satz unter Angabe der konkreten Erschwernisgründe.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A1227 wird häufig im Rahmen einer umfassenden ophthalmologischen Abklärung erbracht. Sinnvolle Kombinationen bestehen mit der Spaltlampenmikroskopie (GOÄ 1240) und der ophthalmologischen Grunduntersuchung. Eine Kombination mit Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 ist bei entsprechende Indikation ebenfalls problemlos möglich.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1227

Die GOÄ-Ziffer A1227 beschreibt die quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie als analoge Bewertung. Sie wird in der Augenheilkunde für die präzise, computergestützte Schwellenwert-Perimetrie des Gesichtsfelds herangezogen. Damit lassen sich feinste Empfindlichkeitsverluste der Netzhaut quantifizieren.
Der Einfachsatz (1,0-fach) der GOÄ A1227 liegt bei 14,46 € mit einer Punktzahl von 248 Punkten. In der täglichen Praxis wird meist der Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet, was einem Honorar von 33,26 € entspricht. Bei erschwerten Bedingungen kann der Satz auf bis zu 50,61 € (3,5-fach) gesteigert werden.
Grundsätzlich ist die Nebeneinanderberechnung von statischer (A1227) und kinetischer Perimetrie (1225) am selben Tag ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn beide Untersuchungen in unterschiedlichen Sitzungen desselben Tages mit separater medizinischer Begründung durchgeführt wurden. Dies muss auf der Rechnung transparent dokumentiert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen zulässig. Typische Gründe sind eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, fortgeschrittene kognitive Defizite oder erhebliche motorische Unruhe. Auch ein extrem zeitaufwendiger Untersuchungsaufbau kann als Begründung dienen.
Die Kennzeichnung als Analogziffer (A1227) resultiert daraus, dass moderne automatisierte statische Perimetrieverfahren in der veralteten Original-GOÄ nicht adäquat abgebildet sind. Durch die Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ wird sichergestellt, dass neuere computergestützte Schwellenwert-Messungen dennoch korrekt und zeitgemäß liquidiert werden können.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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