Das ayurvedische Augenbad (Netra Tarpana) ist als analoge Leistung nach GOÄ-Ziffer A1340 abrechenbar. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1340
Ayurvedisches Augenbad (Netra Tarpana), je Auge – analog Nr. 1340 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Die Ziffer A1340 beschreibt die Durchführung eines ayurvedischen Augenbades, im Fachkreis auch als Netra Tarpana bezeichnet. Da diese traditionelle Behandlungsmethode nicht im ursprünglichen Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten ist, erfolgt die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Als gleichwertige Referenzleistung wird die Ziffer 1340 (Intravitreale Injektion) herangezogen.
Die Leistung umfasst das fachgerechte Anlegen eines Teigrings um das Auge, das Befüllen mit warmem, medizinischem Ghee (geklärtem Butterfett) sowie die Überwachung des Patienten während der Einwirkzeit. Auch das anschließende vorsichtige Entfernen des Ghee und die Reinigung der Augenpartie sind Bestandteil dieser Ziffer. Die Abrechnung erfolgt explizit je behandeltem Auge.
GOÄ A1340 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
Das ayurvedische Augenbad findet in der integrativen Medizin und der komplementären Augenheilkunde zunehmend Anwendung. Typische klinische Indikationen sind das Sicca-Syndrom (trockenes Auge), chronische Lidrandentzündungen (Blepharitis) sowie asthenopische Beschwerden durch intensive Bildschirmarbeit. Auch bei degenerativen Augenerkrankungen wird die Methode begleitend eingesetzt.
Für eine erfolgreiche Abrechnung muss eine klare medizinische Notwendigkeit vorliegen. Reine Wohlfühl- oder Entspannungsbehandlungen ohne pathologischen Befund erfüllen nicht die Kriterien des § 1 Abs. 2 GOÄ. Daher ist eine vorherige ophthalmologische Untersuchung zur Diagnosesicherung unerlässlich.
Tipp: Klären Sie Privatpatienten vorab darüber auf, dass komplementärmedizinische Leistungen wie das Netra Tarpana trotz analoger GOÄ-Abrechnung von manchen privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1340
Fallbeispiel 1: Beidseitiges Sicca-Syndrom bei chronischer Bildschirmarbeit
Ein Patient stellt sich mit ausgeprägtem Fremdkörpergefühl und Rötung beider Augen vor. Nach ophthalmologischer Diagnostik wird ein schweres Sicca-Syndrom diagnostiziert. Es erfolgt die Durchführung eines Netra Tarpana an beiden Augen.
Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der Ziffer A1340 (analog 1340 GOÄ) für das linke und das rechte Auge. Zusätzlich werden die ophthalmologische Grunduntersuchung und die Beratung liquidiert.
Fallbeispiel 2: Chronische Blepharitis mit Lidrandborken
Eine Patientin leidet unter rezidivierender Blepharitis mit schmerzhaften Lidrandborken. Zur Linderung der Beschwerden und Pflege der Meibom-Drüsen wird ein ayurvedisches Augenbad am betroffenen rechten Auge durchgeführt.
In der Rechnung wird die Ziffer A1340 einfach angesetzt. Die medizinische Begründung in der Dokumentation verweist auf die chronische Entzündung und die therapierefraktäre Symptomatik.
Fallbeispiel 3: Asthenopie und okuläre Erschöpfung
Ein Patient klagt über extreme Sehverschlechterung durch Übermüdung und asthenopische Beschwerden. Nach Ausschluss organischer Ursachen wird ein beidseitiges Netra Tarpana zur Regeneration des Tränenfilms durchgeführt.
Abgerechnet wird die Ziffer A1340 im 2,3-fachen Satz zweifach. Die Dokumentation weist die beidseitige Durchführung und die zugrundeliegende Asthenopie aus.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1340: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der fehlenden Kennzeichnung als Analogbewertung. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss auf der Rechnung zwingend der Hinweis „analog“ sowie die Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistung (Ayurvedisches Augenbad) angegeben werden. Fehlt dieser Zusatz, ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die medizinische Indikation. Wird die Leistung ohne dokumentierte Diagnose (z. B. ICD-10-Code für Sicca-Syndrom) abgerechnet, stufen Prüfer die Behandlung oft als reine Verlangensleistung nach § 18 GOÄ ein. Dies führt zur Verweigerung der Erstattung.
Achtung: Die Ziffer A1340 darf nicht mit der regulären Ziffer 1340 (Intravitreale Injektion) verwechselt werden. Eine fälschliche Abrechnung der Originalziffer ohne den Analog-Zusatz stellt einen schweren Abrechnungsfehler dar.
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Dokumentation der GOÄ A1340: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die genaue Durchführung (z. B. verwendetes Ghee, Temperatur, Einwirkzeit) sowie die behandelten Augen (rechts, links oder beidseitig) exakt festgehalten werden. Auch eventuelle Reaktionen des Auges nach der Behandlung gehören in den Bericht.
Zusätzlich sollte die Aufklärung des Patienten über die komplementärmedizinische Natur der Therapie dokumentiert werden. Ein schriftliches Einverständnis schützt vor späteren Haftungs- und Honorarstreitigkeiten.
Dokumentation: Beidseitiges Netra Tarpana bei ausgeprägtem Sicca-Syndrom. Teigring stabil appliziert, medizinisches Ghee (ca. 37°C) für 15 Minuten je Auge eingewirkt. Patient beschwerdefrei, Tränenfilm stabilisiert. Keine Rötungen.
GOÄ A1340: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der Ziffer A1340 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich hoher Aufwand beim Anlegen des Teigrings (z. B. bei anatomischen Besonderheiten der Augenhöhle) oder eine extreme Unruhe des Patienten, die eine kontinuierliche Überwachung erforderte.
Die Begründung muss verständlich und einzelfallbezogen auf der Rechnung formuliert werden. Allgemeine Floskeln wie „erhöhter Zeitaufwand“ reichen den Kostenträgern meist nicht aus.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A1340 wird häufig mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombiniert. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) in einer Sitzung, sofern diese der eigentlichen Therapie vorausgingen. Auch ophthalmologische Spezialleistungen zur Diagnostik des Tränenfilms können am selben Tag abgerechnet werden, müssen jedoch zeitlich getrennt stattfinden.
Ziffer A1340 in der neuen GOÄ
Das ayurvedische Augenbad (Netra Tarpana, je Auge, bisher Analogziffer zu Nr. 1340 GOÄ) findet im Entwurf der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeziffer. Der Entwurf sieht diese Leistung nicht als abrechnungsfähige ärztliche Tätigkeit vor. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 24,79 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1340
Was hat nicht gestimmt?