GOÄ A1368: Netzhautablösung richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1368
Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen, einschließlich Kryopexie der Netzhaut und/oder Endolaser-Applikation
Punktzahl 3030  
Einfachsatz 176,61 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Die Abrechnung der Netzhautchirurgie nach GOÄ A1368 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1368

Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen, einschließlich Kryopexie der Netzhaut und/oder Endolaser-Applikation (analog GOÄ 1368)

Die Ziffer A1368 beschreibt eine hochkomplexe ophthalmologische Operation zur Wiederanlegung der Netzhaut. Im Zentrum der Leistung stehen eindellende Maßnahmen, die den Glaskörperzug auf die Netzhaut reduzieren und den Netzhautriss verschließen. Diese mechanische Annäherung wird durch Plomben oder eine Cerclage erreicht.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Analogziffer ist die Integration von begleitenden Verfahren. Die Kryopexie der Netzhaut sowie die Endolaser-Applikation sind explizite Bestandteile des Leistungsumfangs. Sie dienen der Erzeugung einer sterilen Entzündungsreaktion, die zu einer dauerhaften Vernarbung und somit zur Stabilisierung führt.

GOÄ A1368 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ A1368 ist primär bei der klassischen rhegmatogenen Netzhautablösung indiziert. Hierbei führt ein Riss in der Netzhaut zum Eintritt von Flüssigkeit in den subretinalen Raum. Das primäre Ziel des Eingriffs ist der Verschluss des ursächlichen Risses durch die Applikation von Plomben oder eines Cerclage-Bandes.

In der klinischen Praxis grenzt sich diese Methode von rein intraokularen Eingriffen ab. Während bei einer Vitrektomie der Glaskörper entfernt wird, arbeitet man bei den eindellenden Verfahren der GOÄ A1368 von außen auf der Sklera. Die Wahl des Verfahrens hängt stark von der Lokalisation des Risses und dem Vorliegen einer proliferativen Vitreoretinopathie (PVR) ab.

Tipp: Bei der Kombination von eindellenden Verfahren mit einer Vitrektomie ist genau zu prüfen, welche Ziffern nebeneinander abrechenbar sind, um Honorarverluste oder Beanstandungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1368

Fallbeispiel 1: Versorgung eines solitären Netzhautrisses

Ein Patient stellt sich mit einer frischen, lokalisierten Netzhautablösung bei einem solitären Riss im oberen temporalen Quadranten vor. Es erfolgt die operative Versorgung mittels einer radialen Silikonplombenaufnähung und begleitender Kryopexie zur Rissversiegelung. Die Abrechnung erfolgt regulär über die GOÄ-Ziffer A1368 mit dem Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Komplexe Netzhautablösung mit multiplen Rissen

Bei einer fortgeschrittenen Netzhautablösung mit mehreren Rissen in verschiedenen Quadranten ist eine Cerclage-Operation notwendig. Aufgrund der schwierigen anatomischen Verhältnisse und des erhöhten Zeitaufwands wird die Ziffer A1368 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung dokumentiert die multiplen Risse und die aufwendige Skleraeindellung.

Fallbeispiel 3: Rezidivierende Ablösung nach Voroperation

Ein Patient mit Zustand nach bereits erfolgter Plombenoperation weist eine erneute Netzhautablösung in einem anderen Bereich auf. Die chirurgische Revision erfordert das Lösen alter Vernarbungen und das Anbringen einer neuen Plombe unter erschwerten Bedingungen. Die Abrechnung der GOÄ A1368 erfolgt hier ebenfalls mit einem gesteigerten Faktor unter genauer Angabe der Voroperation als Erschwernisgrund.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1368: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche, separate Berechnung der Kryopexie oder Laserkoagulation. Da diese Maßnahmen im offiziellen Leistungstext der GOÄ A1368 explizit als "einschließlich" aufgeführt sind, ist eine Nebeneinanderberechnung von Ziffern wie der GOÄ 1365 oder GOÄ 1366 im selben Operationsgebiet unzulässig. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen umgehend.

Ein weiterer Streitpunkt mit den Kostenträgern betrifft die Abgrenzung zu rein intraokularen Eingriffen. Wird eine Vitrektomie durchgeführt und gleichzeitig eine Plombe aufgenäht, versuchen Prüfstellen oft, die eindellende Maßnahme als verbraucht anzusehen. Hier muss die eigenständige medizinische Notwendigkeit beider Schritte im OP-Bericht klar dargelegt werden.

Achtung: Die Doppelabrechnung von Ziffern für die Rissversiegelung neben der A1368 führt regelmäßig zu Beanstandungen und sollte strikt vermieden werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A1368: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der Skleraeindellung detailliert beschrieben werden. Dazu gehören die genaue Lokalisation des Risses, die Art und Größe des verwendeten Plombenmaterials sowie der Verlauf des Cerclage-Bandes.

Zudem muss die Durchführung der Kryopexie oder der Endolaser-Applikation exakt protokolliert werden. Insbesondere bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors ist die medizinische Begründung direkt im OP-Bericht zu verankern, um spätere Rückfragen der Beihilfestellen oder privaten Kassen direkt zu entkräften.

Dokumentation: "Durchführung einer radialen Silikonplombenaufnähung (Größe 5 mm) bei 10 Uhr nach vorheriger Lokalisation des Netzhautrisses. Anschließende transsklerale Kryopexie im Rissbereich zur dauerhaften Chorioretinitis-Induktion. Keine intraoperativen Komplikationen."

GOÄ A1368: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A1368 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind eine extreme Verengerung der Pupille, die die intraoperative Sicht erheblich erschwert, oder das Vorliegen starker Blutungen im Glaskörperraum. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach ophthalmologischen Voroperationen rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach GOÄ A1368 können begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören ophthalmologische Diagnostikverfahren wie die Ophthalmoskopie (GOÄ 1250) zur postoperativen Kontrolle am Folgetag. Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsziffern sind ebenfalls regelhaft kombinierbar, sofern die formalen Voraussetzungen der GOÄ erfüllt sind.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1368

Die GOÄ-Ziffer A1368 ist eine Analogziffer für die operative Versorgung einer Netzhautablösung mittels eindellender Maßnahmen. Sie umfasst neben der mechanischen Eindellung auch die Kryopexie und die Endolaser-Applikation.
In der Ziffer A1368 sind die Kryopexie der Netzhaut sowie die Endolaser-Applikation bereits vollständig enthalten. Diese begleitenden Maßnahmen dürfen daher im selben Operationsgebiet nicht zusätzlich berechnet werden.
Ja, die Kombination ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn beide Eingriffe medizinisch unabhängig voneinander notwendig sind. Die exakte Indikation und getrennte Durchführung müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert werden.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch erschwerte anatomische Verhältnisse wie starke intraokulare Blutungen, eine extreme Pupillenverengung oder ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen begründet werden. Auch eine ungewöhnlich lange Operationsdauer ist ein anerkannter Grund.
Beim Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ A1368 aktuell 406,20 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 176,61 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 618,14 € vergütet wird.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich