GOÄ A1383: Vitrektomie richtig abrechnen – Tipps & Honorar

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1383
Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung
Punktzahl 2500  
Einfachsatz 145,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 335,15 € 2,3x
Höchstsatz 510,01 € 3,5x

Die Abrechnung der Vitrektomie nach GOÄ A1383 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogbewertung und rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1383

Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung

Die Ziffer A1383 beschreibt die operative Entfernung des Glaskörpers oder die Durchtrennung von Glaskörpersträngen als selbständige Leistung. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, wird diese Ziffer herangezogen, um moderne mikrochirurgische Verfahren der Vitrektomie adäquat abzubilden. Die Leistung umfasst den gesamten operativen Zugang, das vorsichtige Lösen und Absaugen des Glaskörpergewebes sowie den anschließenden Wundverschluss.

GOÄ A1383 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der ophthalmologischen Praxis kommt die Ziffer A1383 bei verschiedenen schwerwiegenden Augenerkrankungen zum Einsatz. Typische Indikationen sind persistierende Glaskörperblutungen, die sich nicht von selbst zurückbilden, oder ein ausgeprägtes vitreomakuläres Traktionssyndrom. Auch bei einer beginnenden Netzhautabhebung kann der Eingriff notwendig werden, um mechanischen Zug vom Gewebe zu nehmen.

Entscheidend für die Abrechnung ist, dass die Vitrektomie den Hauptzweck des Eingriffs darstellt. Sie darf nicht lediglich als Hilfsschritt zur Erreichung eines anderen operativen Ziels dienen. Eine klare Abgrenzung zu kombinierten Netzhautoperationen ist daher zwingend erforderlich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1383

Fallbeispiel 1: Persistierende Glaskörperblutung

Ein Patient stellt sich mit einer dichten, seit mehreren Wochen bestehenden Glaskörperblutung bei proliferativer diabetischer Retinopathie vor. Da keine spontane Resorption eintritt, erfolgt eine pars-plana-Vitrektomie zur Wiederherstellung der optischen Medien. Die Operation wird als selbständige Leistung durchgeführt und fehlerfrei mit der Ziffer A1383 im Regelsatz abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Vitreomakuläre Traktion

Bei einer Patientin führt ein persistierender Zug des Glaskörpers an der Makula zu einer Sehverschlechterung. Der Operateur führt eine gezielte Vitrektomie zur Entlastung der Makula durch. Da dieser Eingriff primär der Behebung der Traktion dient, ist die Abrechnung der GOÄ A1383 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Dokumentation belegt den selbständigen Charakter der mikrochirurgischen Maßnahme.

Fallbeispiel 3: Akute Endophthalmitis

Nach einer auswärtigen Kataraktoperation entwickelt ein Patient eine fulminante Endophthalmitis. Zur Keimreduktion und Einbringung von Antibiotika erfolgt eine notfallmäßige Vitrektomie. Aufgrund des hohen Risikos und der akuten Entzündungssituation rechnet der Arzt die Ziffer A1383 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1383: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A1383 liegt in der Missachtung des Kriteriums der Selbständigkeit. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Vitrektomie nur ein unselbständiger Teilschritt einer komplexeren Netzhautoperation war. Ist dies der Fall, droht eine vollständige Streichung der Ziffer aus der Liquidation.

Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit bei analogen Bewertungen. Ohne eine präzise Begründung im OP-Bericht wird die Analogziffer oft nicht anerkannt. Prüfer fordern in solchen Fällen häufig den Nachweis, warum keine reguläre Ziffer der GOÄ anwendbar war.

Achtung: Die Ziffer A1383 darf nicht berechnet werden, wenn die Vitrektomie lediglich ein unselbständiger Operationsschritt einer umfassenderen, höher bewerteten intraokularen Operation ist.

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Dokumentation der GOÄ A1383: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Abrechnung steht und fällt mit der Qualität des Operationsberichts. Der Operateur muss detailliert beschreiben, welche Strukturen des Glaskörpers entfernt oder durchtrennt wurden. Auch die verwendeten mikrochirurgischen Instrumente und die Darstellung des optischen Gewinns sollten präzise dokumentiert werden.

Für die Verteidigung des Honorars gegenüber Kostenträgern ist es ratsam, die Indikationsstellung bereits im Vorfeld schriftlich festzuhalten. Dies erleichtert im Nachgang die Begründung der selbständigen Leistungserbringung erheblich.

Dokumentation: Indikation: Persistierende Glaskörperblutung links. Durchführung einer pars-plana-Vitrektomie (23-Gauge). Vollständige Entfernung des hämorrhagischen Glaskörpers unter Schonung der Netzhaut. Keine intraoperativen Komplikationen.

Tipp: Eine lückenlose Dokumentation des OP-Berichts mit genauer Darstellung der anatomischen Verhältnisse und der medizinischen Notwendigkeit schützt vor Regressansprüchen der privaten Krankenversicherungen.

GOÄ A1383: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ A1383 gut begründbar. Typische Erschwernisse sind eine stark verengte Pupille, ausgeprägte Blutungen, die die Sicht behindern, oder ein extrem fragiler Zustand der Netzhaut. Diese Faktoren müssen im OP-Bericht individuell und patientenbezogen dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Vitrektomie in Kombination mit vorbereitenden diagnostischen Maßnahmen wie der Augen-Sonographie nach Ziffer 1250 abgerechnet. Auch postoperative Kontrollen und ophthalmologische Grundleistungen sind in den Folgetagen berechenbar. Eine zeitgleiche Abrechnung mit anderen großen intraokularen Eingriffen am selben Auge erfordert jedoch eine strikte medizinische Trennung und eine detaillierte Begründung.

Ziffer A1383 in der neuen GOÄ

Die intravitreale operative Medikamenteneingabe (IVI/IVOM, bisher Analogziffer zu Nr. 1383 GOÄ) erhält in der neuen GOÄ eine direkte Regelleistung.

10376 „Intravitreale operative Medikamenteneinbringung und/oder Implantation …, je Auge" — 245,40 €. Die frühere Analogkonstruktion entfällt, die IVOM ist jetzt Regelleistung. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 335,16 €; der neue Festsatz liegt damit darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1383

Die GOÄ A1383 wird analog für die selbständige Vitrektomie oder Glaskörperstrangdurchtrennung herangezogen, wenn moderne OP-Verfahren angewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Eingriff eine selbständige Leistung darstellt und nicht Teil einer anderen, umfassenderen intraokularen Operation ist.
Der Einfachsatz (1,0-fach) der GOÄ A1383 beträgt 145,72 € bei einer Punktzahl von 2500. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (2,3-fach) ergibt sich ein Honorar von 335,16 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) bei 510,02 € liegt.
Die gemeinsame Abrechnung ist nur dann zulässig, wenn beide Eingriffe medizinisch unabhängig voneinander indiziert und durchgeführt wurden. Dient die Vitrektomie lediglich der Behebung einer Komplikation während der Katarakt-OP, ist eine separate Abrechnung meist ausgeschlossen.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen gerechtfertigt. Typische Gründe sind starke intraokulare Blutungen, extreme anatomische Veränderungen, eine unzureichende Pupillenerweiterung oder ein erhöhtes Risiko für Netzhautrisse.
Der OP-Bericht muss die medizinische Indikation, den genauen Operationsverlauf sowie die verwendeten Instrumente detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der Selbständigkeit der Vitrektomie ist für die Erstattung durch die privaten Krankenversicherungen essenziell.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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