Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1387 erfordert Detailwissen über Ausschlüsse und Kombinationsmöglichkeiten. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1387
Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut ohne netzhautablösende Membranen, einschließlich Pars-Plana-Vitrektomie, Retinopexie, ggf. einschließlich Glaskörper-Tamponade, ggf. einschließlich Membran-Peeling (analog Nr. 2551)
Die GOÄ-Ziffer A1387 beschreibt einen komplexen operativen Eingriff am hinteren Augenabschnitt. Diese Analogbewertung basiert auf einem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer. Sie bildet die medizinisch notwendige Grundstufe moderner Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie ab.
Inhaltlich umfasst diese Ziffer mehrere operative Teilschritte, die als methodische Einheit gelten. Dazu gehören die Pars-Plana-Vitrektomie (PPV), die Retinopexie mittels Laser sowie optional das Membran-Peeling und die Einbringung einer Glaskörpertamponade. Eine separate Abrechnung dieser Teilschritte ist aufgrund der Leistungsbeschreibung ausgeschlossen.
GOÄ A1387 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Das primäre Einsatzgebiet der GOÄ A1387 liegt in der Behandlung von retinalen und vitrealen Pathologien. Häufige Indikationen sind fortgeschrittene Stadien der diabetischen Retinopathie, die mit Glaskörpereinblutungen oder traktiven Veränderungen einhergehen. Auch entzündliche oder traumatische Veränderungen des Glaskörpers rechtfertigen den Einsatz dieser Ziffer.
Ein weiteres wichtiges Indikationsspektrum umfasst degenerative Veränderungen wie die epiretinale Gliose (Macular pucker) oder das Makulaforamen. Hierbei kommt es zu Zugkräften auf die Netzhaut, ohne dass zwingend eine Netzhautablösung vorliegen muss. Die Ziffer A1387 deckt diese Fälle explizit ab, solange keine netzhautablösenden Membranen vorliegen, die eine noch komplexere Versorgung erfordern würden.
Tipp: Liegen hochkomplexe Verhältnisse mit netzhautablösenden Membranen vor, ist die höher bewertete Analogziffer A1387.1 zu prüfen. Eine genaue präoperative Diagnostik und intraoperative Dokumentation sichern hier die korrekte Ziffernauswahl.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1387
Fallbeispiel 1: Epiretinale Gliose (Macular pucker)
Ein Patient stellt sich mit einer deutlichen Visusminderung und Metamorphopsien bei bekannter epiretinaler Gliose vor. Es erfolgt eine Pars-Plana-Vitrektomie mit anschließendem Membran-Peeling der epiretinalen Membranen zur Entlastung des makulären Zugs. Da keine Netzhautablösung vorliegt, ist die Abrechnung der Ziffer A1387 medizinisch und gebührenrechtlich vollumfänglich begründet.
Fallbeispiel 2: Diabetische Glaskörpereinblutung
Bei einem Patienten mit proliferativer diabetischer Retinopathie kommt es zu einer dichten, nicht resorbierbaren Glaskörpereinblutung. Zur Wiederherstellung der optischen Medien wird eine Vitrektomie durchgeführt, kombiniert mit einer Endolaserkoagulation (Retinopexie) der ischämischen Netzhautareale. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A1387, da alle erbrachten Teilschritte in dieser Komplexziffer enthalten sind.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Eingriff bei Makulaforamen
Diagnostiziert wird ein durchgreifendes Makulaforamen Stadium III. Der operative Eingriff umfasst die Vitrektomie, das Peeling der Membrana limitans interna (ILM) sowie eine Gastamponade zur Unterstützung des Foramenverschlusses. Da die Tamponade und das Peeling fakultative Bestandteile der Ziffer A1387 sind, wird dieser komplexe Eingriff mit der Ziffer A1387 liquidiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1387: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung von Einzelleistungen, die bereits durch die Leistungsbeschreibung der A1387 abgegolten sind. Insbesondere die separate Ansetzung der Ziffern 1383 oder 1384 für die Vitrektomie führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Diese Ziffern beziehen sich auf die vorderen Augenabschnitte und sind neben der A1387 strikt ausgeschlossen.
Ebenso ist die Nebeneinanderberechnung von Netzhautoperationen nach den Ziffern 1365 oder 1366 unzulässig. Da die A1387 als Analogbewertung der Grundstufe moderner Netzhaut-Glaskörper-Chirurgie gilt, sind überschneidende Netzhaut- oder Glaskörpereingriffe in derselben Sitzung nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer A1387 und der höherwertigen Ziffer A1387.1 für denselben Eingriff ist ausgeschlossen. Es muss eine klare Entscheidung anhand des intraoperativen Befundes (Vorhandensein netzhautablösender Membranen) getroffen werden.
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Dokumentation der GOÄ A1387: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht müssen alle erbrachten Teilschritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Durchführung der Pars-Plana-Vitrektomie, die Lokalisation der Retinopexie sowie die Art der verwendeten Endotamponade (z. B. Luft, Gas oder Silikonöl) müssen klar hervorgehen.
Auch das Vorhandensein oder Fehlen von traktiven, netzhautablösenden Membranen muss explizit dokumentiert werden. Dies dient als Abgrenzungsmerkmal zur Ziffer A1387.1 und sichert die Plausibilität der Abrechnung bei eventuellen Rückfragen der Beihilfestellen oder privaten Versicherer.
Dokumentation: Durchführung einer 3-Port-Pars-Plana-Vitrektomie. Darstellung und vorsichtiges Peeling der epiretinalen Membranen im Makulabereich mittels Endgreifzange. Periphere Netzhautinspektion zeigt keine Risse; prophylaktische Retinopexie mittels Endolaser an zwei suspekten Stellen im oberen Quadranten. Abschließende Gastamponade mit SF6.
GOÄ A1387: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten und bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei extrem engen Pupillenverhältnissen oder starken intraokularen Blutungen. Auch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Trübungen der Hornhaut, die die Sicht auf den Augenhintergrund erschweren, rechtfertigen einen höheren Faktor.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Vitrektomie mit einer Kataraktoperation kombiniert, um einer postoperativen Linsentrübung vorzubeugen. Die Abrechnung der Katarakt-Chirurgie nach den Ziffern 1374, 1375 oder 1362 ist neben der A1387 ausdrücklich zulässig. Da diese Eingriffe nicht primär auf Netzhaut-Glaskörper-Erkrankungen abzielen, greift der allgemeine Ausschluss für Netzhaut-Glaskörper-Eingriffe hier nicht.
Ziffer A1387 in der neuen GOÄ
Der Netzhaut-Glaskörper-chirurgische Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut ohne netzhautablösende Membranen (einschließlich PPV, Retinopexie, ggf. Glaskörper-Tamponade, ggf. Membran-Peeling) wird in der neuen GOÄ nach dem intraoperativen Befund differenziert.
- Mit Membran-Peeling: 10378 „Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie und Entfernung epiretinaler Membranen …" — 944,07 €
- Ohne Membran-Peeling: 10377 „Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie, ggf. einschließlich Glaskörper-Tamponade …" — 883,78 €
Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer A1387 lag bei 1.005,44 €. Ob Membran-Peeling durchgeführt wurde, entscheidet den Preisunterschied von gut 60 € und muss aus dem OP-Bericht hervorgehen.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1387
Was hat nicht gestimmt?