GOÄ A1783: Lymphadenektomie analog abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1783
Lymphadenektomie
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x

Die analoge Abrechnung der Lymphadenektomie nach GOÄ A1783 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Dokumentation und Steigerungssätzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1783

"A1783 Lymphadenektomie (z. B. pelvin und/oder paraaortal) - analog Ziffer 1783"

Die Ziffer A1783 beschreibt die analoge Anwendung der Gebührenordnungsziffer 1783 für eine Lymphadenektomie. Da moderne, oft minimal-invasive oder modifizierte Operationsverfahren in der ursprünglichen GOÄ nicht explizit abgebildet sind, erfolgt die Abrechnung über diese Analogziffer. Die zugrundeliegende Originalziffer 1783 bezieht sich auf die Radikaloperation der Lymphknoten einer Achselhöhle.

Die Leistung umfasst die vollständige oder selektive operative Entfernung von Lymphknoten in einer bestimmten anatomischen Region. Hierzu gehören die Präparation des Gewebes, das Aufsuchen der Lymphknotenstationen sowie die sorgfältige Blutstillung. Auch die Bergung des Gewebes und die Vorbereitung für die pathologische Untersuchung sind Bestandteil dieser Ziffer.

GOÄ A1783 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ A1783 kommt vor allem bei onkologischen Fragestellungen zum Tragen. Wenn im Rahmen einer Tumorresektion eine systematische pelvine oder paraaortale Lymphadenektomie durchgeführt wird, ist diese Ziffer das Mittel der Wahl. Auch bei anderen malignen Erkrankungen, die eine Ausräumung regionaler Lymphabflusswege erfordern, findet sie Anwendung.

Häufige klinische Szenarien umfassen gynäkologische Malignome, urologische Tumoren oder gastrointestinale Karzinome. Die analoge Bewertung ist notwendig, da die herkömmlichen Ziffern der GOÄ die Komplexität moderner Lymphknotendissektionen oft nicht adäquat widerspiegeln. Die Wahl der Analogziffer A1783 sichert eine betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung des operativen Aufwands.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1783

Fallbeispiel 1: Pelvine Lymphadenektomie bei Prostatakarzinom

Ein Patient stellt sich zur radikalen Prostatektomie bei lokal begrenztem Prostatakarzinom vor. Im Rahmen des Eingriffs erfolgt eine bilaterale, systematische pelvine Lymphadenektomie. Da diese Ausräumung einen eigenständigen, über die Prostatektomie hinausgehenden Operationsschritt darstellt, wird die Ziffer A1783 analog angesetzt. Die Begründung stützt sich auf die anatomische Ausdehnung und das erhöhte Präparationsrisiko nahe der großen Beckengefäße.

Fallbeispiel 2: Paraaortale Lymphknotenexzision bei Korpuskarzinom

Bei einer Patientin mit einem Endometriumkarzinom wird eine Hysterektomie mit Adnexektomie durchgeführt. Zusätzlich erfolgt die systematische paraaortale Lymphadenektomie zur präzisen Stadieneinteilung. Die Entfernung der Lymphknoten entlang der Aorta abdominalis wird separat mit der GOÄ-Ziffer A1783 berechnet. Dies ist zulässig, da es sich um eine eigenständige Leistung in einer separaten anatomischen Region handelt.

Fallbeispiel 3: Sentinel-Lymphonodektomie bei Mammakarzinom

Im Rahmen einer brusterhaltenden Therapie bei Mammakarzinom wird die gezielte Entnahme des Wächterlymphknotens (Sentinel Lymph Node) durchgeführt. Wenn die Kriterien für eine klassische Axilladissektion nicht vorliegen, kann die gezielte, minimal-invasive Entfernung analog über die A1783 abgerechnet werden. Die Dokumentation muss den gezielten Zugriff und die histologische Zuordnung präzise beschreiben.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1783: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der mangelnden Abgrenzung zu anderen operativen Hauptleistungen. Private Krankenversicherungen (PKV) monieren oft, dass die Lymphadenektomie bereits Bestandteil der primären Tumorresektion sei. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Leistungsbeschreibung der Hauptziffer die Lymphknotenentfernung explizit einschließt.

Achtung: Die bloße Mitnahme von Lymphknoten im Sinne einer En-bloc-Resektion rechtfertigt nicht den separaten Ansatz der GOÄ A1783. Es muss sich um eine systematische, präparatorisch eigenständige Ausräumung handeln.

Zudem führen unvollständige Operationsberichte regelmäßig zu Kürzungen. Wenn die Anzahl der entnommenen Lymphknoten oder die exakte anatomische Lokalisation nicht dokumentiert sind, verweigern Erstattungsstellen häufig die Anerkennung. Die Analogie muss auf der Rechnung klar als solche gekennzeichnet und begründet werden.

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Dokumentation der GOÄ A1783: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Präparationsgrenzen, die Darstellung der anatomischen Strukturen (wie Gefäße und Nerven) sowie das konkrete Ausmaß der Lymphadenektomie detailliert beschreiben. Auch die Anzahl der entnommenen Lymphknotenstationen sollte vermerkt werden.

Dokumentation: "Systematische pelvine Lymphadenektomie beidseits. Freipräparation der Arteria und Vena iliaca externa sowie der Fossa obturatoria. Vollständige Resektion des lymphatischen Gewebes unter Schonung des Nervus obturatorius. Getrennte Einsendung des Präparats zur Histopathologie."

Zusätzlich empfiehlt es sich, den zeitlichen Mehraufwand und eventuelle anatomische Besonderheiten (z. B. Verwachsungen nach Voroperationen) zu protokollieren. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung für die Rechnungsstellung und erleichtern eine eventuelle Argumentation gegenüber Kostenträgern.

GOÄ A1783: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchsstatz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein extrem hoher Verwachsungsgrad, ein stark erhöhtes Body-Mass-Index (Adipositas) des Patienten oder die unmittelbare Nähe zu voroperiertem, narbigem Gewebe. Auch ein erhöhtes Blutungsrisiko kann als Begründung herangezogen werden.

Tipp: Verwenden Sie für die Steigerung konkrete, medizinische Formulierungen wie 'erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte periarterielle Vernarbungen' statt pauschaler Floskeln.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A1783 wird häufig in Kombination mit den Ziffern für die primäre Tumorentfernung abgerechnet. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit Ziffern aus dem Bereich der Laparotomie oder Laparoskopie, sofern die Lymphadenektomie eine eigenständige Leistung darstellt. Nicht kombiniert werden darf sie mit Ziffern, die eine Lymphknotenentfernung bereits als obligaten Leistungsinhalt definieren.

Ziffer A1783 in der neuen GOÄ

Die extraregionäre Lymphknotenentfernung (über das regionäre Lymphabstromgebiet hinausgehend, bisher Analogziffer zu Nr. 1783 GOÄ, typisch neben radikaler Nephrektomie) wird in der neuen GOÄ anatomisch differenziert.

  • 9982 „Paraaortale Lymphadenektomie, ggf. einschließlich Gefäßfreilegung …" — 669,20 €, einseitig
  • 9983 „Parakavale Lymphadenektomie, ggf. einschließlich Gefäßfreilegung …" — 467,91 €, einseitig

Welche Ziffer gilt, hängt vom anatomischen Bereich der Lymphknotenentfernung ab: paraaortal (9982) oder parakaval (9983). Beide können bei beidseitiger Durchführung je einmal abgerechnet werden. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 248,01 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1783

Ja, die GOÄ A1783 kann neben einer Prostatektomie abgerechnet werden, sofern es sich um eine systematische, eigenständige Lymphadenektomie handelt. Da die Prostatektomie-Ziffern die systematische Lymphknotenausräumung nicht standardmäßig beinhalten, ist dieser separate Ansatz medizinisch und gebührenrechtlich gerechtfertigt.
Die Ziffer 1783 ist die Originalziffer für die Radikaloperation der Lymphknoten einer Achselhöhle, während die A1783 die analoge Anwendung für andere Lymphadenektomien beschreibt. Die analoge Kennzeichnung ist notwendig, um Leistungen wie die pelvine oder paraaortale Lymphadenektomie korrekt abzubilden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus kann durch erschwerte anatomische Verhältnisse, starke Verwachsungen oder ausgeprägte Adipositas begründet werden. Auch ein signifikant erhöhter Zeitaufwand bei der Präparation nahe an großen Blutgefäßen rechtfertigt einen höheren Steigerungssatz.
Ja, die Erstattung durch private Krankenversicherungen erfolgt in der Regel problemlos, wenn die medizinische Notwendigkeit und die Eigenständigkeit der Leistung dokumentiert sind. Eine präzise Beschreibung im Operationsbericht verhindert dabei unberechtigte Kürzungen.
Nein, die histopathologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes ist nicht in der GOÄ A1783 enthalten. Diese Leistung wird separat durch den beauftragten Pathologen nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts M der GOÄ abgerechnet.
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