GOÄ A1780: TVT-Operation korrekt abrechnen – Praxis-Leitfaden

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1780
TVT-Operation (Tension-free-Vaginal-Tape-Operation) zur Behandlung der Harninkontinenz
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der TVT-Operation nach GOÄ A1780 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Analogbewertung, Fallbeispielen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1780

Die GOÄ-Ziffer A1780 ist eine Analogbewertung, die auf der regulären Ziffer 1780 basiert. Da moderne, minimalinvasive Operationsverfahren wie das Einlegen eines spannungsfreien Vaginalbandes in der ursprünglichen Gebührenordnung nicht explizit aufgeführt sind, erfolgt die Abrechnung analog.

A 1780 (analog): TVT-Operation (Tension-free-Vaginal-Tape-Operation) zur Behandlung der Harninkontinenz - entsprechend Ziffer 1780 (Operative Sanierung einer Harninkontinenz beim Weib, z. B. nach Marshall-Marchetti, Schuchardt, Amreich)

Diese Leistung umfasst die vollständige operative Einbringung des alloplastischen Bandes unter der Harnröhre. Inbegriffen sind der vaginale Zugang, die Präparation des Gewebes, das Einziehen des Bandes sowie die anschließende Fixierung und der Wundverschluss. Auch die intraoperative Lagekontrolle gehört zum Leistungsumfang dieser Ziffer.

GOÄ A1780 in der Praxis: Indikation und operative Durchführung

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ A1780 ist die weibliche Belastungsharninkontinenz (Stressinkontinenz), insbesondere wenn konservative Therapieversuche erfolglos geblieben sind. Das Verfahren hat sich aufgrund der geringen Invasivität und der hohen Erfolgsquote als Goldstandard etabliert. Der Eingriff kann sowohl in Lokalanästhesie mit Analgosedierung als auch in Allgemeinanästhesie durchgeführt werden.

Bei der Durchführung wird ein spezielles Polypropylen-Band spannungsfrei unter der mittleren Urethra platziert. Dies unterstützt den Blasenhals bei körperlicher Belastung und verhindert so den unwillkürlichen Urinabgang. Die Abrechnung setzt voraus, dass der Operateur die Indikation präoperativ durch eine exakte urodynamische Messung gesichert hat.

Tipp: Die präoperative urodynamische Diagnostik sollte stets separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern (z. B. Ziffer 1805) abgerechnet werden, da diese nicht in der Operationsziffer enthalten ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1780

Fallbeispiel 1: Unkomplizierte TVT-Implantation

Eine 54-jährige Patientin stellt sich mit einer ausgeprägten Belastungsharninkontinenz Grad II vor. Nach erfolgloser Beckenbodengymnastik erfolgt die Indikation zur TVT-Operation. Der Eingriff verläuft komplikationslos und ohne anatomische Besonderheiten. In diesem Fall wird die Ziffer A1780 mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 (248,01 €) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: TVT-Operation bei ausgeprägtem Descensus uteri

Bei einer 62-jährigen Patientin liegt neben der Belastungsinkontinenz ein erheblicher Descensus uteri vor. Es erfolgt eine kombinierte Operation bestehend aus einer vaginalen Hysterektomie und der anschließenden TVT-Implantation. Die Hysterektomie wird nach Ziffer 1145 berechnet, während die TVT-Plastik separat mit der Analogziffer A1780 liquidiert wird. Beide Eingriffe müssen im OP-Bericht detailliert getrennt dokumentiert sein.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Voroperationen

Eine 68-jährige Patientin mit rezidivierender Inkontinenz und Zustand nach vorderer Plastik benötigt eine TVT-Operation. Aufgrund massiver narbiger Verwachsungen im Bereich der vorderen Vaginalwand gestaltet sich die Präparation des urethralen Lagers äußerst schwierig und zeitaufwendig. Der Operateur rechnet die Ziffer A1780 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies mit dem erheblichen Mehraufwand durch die Vernarbungen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1780: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ A1780 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten. So ist die Zystoskopie zur Lagekontrolle des Bandes und zum Ausschluss einer Blasenperforation ein integraler Bestandteil des operativen Gesamtverfahrens. Eine separate Abrechnung der Zystoskopie nach Ziffer 1750 neben der A1780 wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig beanstandet und gestrichen.

Zudem fordern Kostenträger bei der Analogabrechnung häufig den Nachweis der Gleichwertigkeit des Aufwands. Da die Ziffer A1780 analog zur Ziffer 1780 (klassische offene Inkontinenzoperation) bewertet ist, müssen die Kriterien der Gleichwertigkeit nach § 6 Abs. 2 GOÄ erfüllt sein. Dies bedeutet, dass der zeitliche und technische Aufwand der TVT-Plastik dem der historischen Referenzmethode entsprechen muss.

Achtung: Die bloße Verwendung des Begriffs "TVT" ohne den expliziten Hinweis auf die Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ führt häufig zu formalen Abweisungen durch die Beihilfestellen. Achten Sie auf die korrekte Kennzeichnung auf der Rechnung.

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Dokumentation der GOÄ A1780: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Verlauf der Bandplatzierung, die Prüfung der Spannungsfreiheit sowie das Ergebnis der intraoperativen Zystoskopie detailliert beschreiben. Auch die verwendeten Materialien und Implantate müssen mit Chargennummer im Protokoll erfasst werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation von Erschwernissen, falls ein höherer Steigerungsfaktor als 2,3 gewählt wird. Hierbei sollten konkrete anatomische Gegebenheiten, wie Verwachsungen, Blutungen oder extreme Adipositas, exakt beschrieben und zeitlich quantifiziert werden. Eine pauschale Begründung reicht im Streitfall meist nicht aus.

Dokumentation: "...Vaginaler Zugang an der vorderen Vaginalwand, scharfe und stumpfe Präparation des paraurethralen Raumes unter Schonung der Blasenwand. Einziehen des TVT-Bandes mittels Applikator. Intraoperative Zystoskopie zeigt eine intakte Blasenmukosa ohne Perforation. Spannungsfreie Justierung des Bandes, spannungsfreier Wundverschluss..."

GOÄ A1780: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der GOÄ A1780 über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand durch anatomische Varianten, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen im kleinen Becken oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch eine extreme Adipositas (BMI > 40) erschwert den vaginalen Zugang erheblich und rechtfertigt eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die TVT-Operation mit anderen gynäkologischen Eingriffen kombiniert. Zulässig ist die gemeinsame Abrechnung mit Ziffern für die Gebärmutterentfernung (z. B. Ziffer 1145) oder für plastische Operationen an der Scheide (z. B. Ziffer 1135 für die Kolporrhaphie). Nicht nebeneinander berechnet werden dürfen hingegen Ziffern, die operative Teilschritte desselben Zugangs beschreiben, sofern sie nicht als eigenständige Leistungen definiert sind.

Ziffer A1780 in der neuen GOÄ

Die TVT-Operation (Tension-free Vaginal Tape) zur Behandlung der Harninkontinenz (BÄK-Empfehlung) wird in der neuen GOÄ als Regelleistung geführt.

10140 „Inkontinenzoperation, TVT (Tension-free Vaginal Tape) oder TOT (Transobturator Tape) …" — 332,75 €; TVT ist namentlich in der Legende genannt, auch TOT ist eingeschlossen. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 248,01 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1780

Die TVT-Operation wird analog über die Ziffer A1780 abgerechnet, da sie nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist. Als Referenz dient die Ziffer 1780 für die operative Sanierung einer Harninkontinenz. Der Einfachsatz beträgt hierbei 107,83 Euro.
Als Referenz für die Analogabrechnung dient die GOÄ-Ziffer 1780, welche die operative Sanierung einer Harninkontinenz beschreibt. Da die moderne TVT-Methode minimalinvasiv ist, erfolgt die Liquidation analog unter A1780. Dies sichert eine betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung.
Ja, die Kombination mit anderen operativen Eingriffen ist unter Beachtung der Ausschlusskriterien grundsätzlich möglich. Werden zeitgleich eigenständige Operationen wie eine Hysterektomie durchgeführt, können diese separat liquidiert werden. Eine genaue Dokumentation der getrennten Operationsschritte ist dafür zwingend erforderlich.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist bei erhöhtem operativem Aufwand, wie ausgeprägten Verwachsungen oder anatomischen Besonderheiten, zulässig. Auch eine signifikant verlängerte Operationszeit oder erhebliche Adipositas permagna begründen einen höheren Steigerungsfaktor. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Die GOÄ-Ziffer A1780 umfasst ausschließlich die chirurgische Leistung der TVT-Operation. Anästhesiologische Leistungen, wie die Allgemeinanästhesie oder Regionalanästhesie, werden separat durch den Anästhesisten nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts D der GOÄ abgerechnet.
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