GOÄ 1750: Gefäßanastomose bei Priapismus korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1750
Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus
Punktzahl 3200  
Einfachsatz 186,52 € 1,0x
Regelhöchstsatz 429,00 € 2,3x
Höchstsatz 652,82 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1750 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Indikationen, Analogabrechnungen und wie Sie Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1750

Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus

Die GOÄ-Ziffer 1750 beschreibt eine hochspezialisierte urologisch-operative Leistung zur Behandlung des Priapismus, eines urologischen Notfalls. Der Leistungsinhalt umfasst explizit die Präparation und Anastomisierung der betroffenen Gefäße.

Diese Ziffer ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie stellt eine der am höchsten bewerteten Einzelleistungen in diesem Teilbereich dar, was den hohen chirurgischen Schwierigkeitsgrad widerspiegelt.

GOÄ 1750 in der Praxis: Indikation und Analogabrechnung

Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ 1750 liegt in der operativen Intervention beim ischämischen (Low-Flow) Priapismus. Wenn konservative Maßnahmen wie die Aspiration von Blut oder die intrakavernöse Injektion von Sympathomimetika versagen, ist die Anlage eines Shunts oder einer Anastomose zur Entlastung der Schwellkörper zwingend erforderlich.

Ein wesentlicher Aspekt für die tägliche Abrechnungspraxis ist die explizite Erlaubnis zur Analogabrechnung bei erektiler Dysfunktion. Die Ziffer kann analog für die operative Behandlung der erektilen Dysfunktion mittels oberflächlicher und tiefer Gefäßunterbindung herangezogen werden.

Tipp: Bei der Analogabrechnung für die operative Therapie der erektilen Dysfunktion muss die Rechnung zwingend den Hinweis "gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ" sowie die Bezeichnung der tatsächlich erbrachten Leistung enthalten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1750

Fallbeispiel 1: Operative Shunt-Anlage bei therapierefraktärem Priapismus

Ein Patient stellt sich mit einem seit über 12 Stunden bestehenden, schmerzhaften ischämischen Priapismus vor. Nach erfolgloser konservativer Therapie erfolgt die operative Anlage einer beidseitigen kavernoso-spongetösen Anastomose.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1750 zum Schwellenwert (2,3-fach). Zusätzlich können die Anästhesie, postoperative Überwachung und Sachkosten liquidiert werden.

Fallbeispiel 2: Analogabrechnung bei venös bedingter erektiler Dysfunktion

Bei einem Patienten mit nachgewiesenem venösen Leck und erektiler Dysfunktion wird eine operative Unterbindung der tiefen Dorsalvene durchgeführt. Da diese Leistung nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist, erfolgt die Analogabrechnung.

Der Arzt rechnet die Ziffer 1750 analog ab. Als Begründung wird die "oberflächliche und tiefe Gefäßunterbindung bei erektiler Dysfunktion" angegeben.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei rezidivierendem Priapismus

Ein Patient mit rezidivierendem Priapismus und ausgeprägten fibrotischen Veränderungen im Schwellkörperbereich benötigt eine beidseitige Shunt-Anlage. Die Präparation der Gefäße gestaltet sich aufgrund von Vernarbungen extrem schwierig.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 1750 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes (3,5-fach). Die medizinische Begründung verweist auf die ausgeprägte Fibrosierung und den dadurch erheblich erhöhten Zeitaufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1750: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Kombination mit anderen gefäßchirurgischen Leistungen. Die Präparation und Anastomisierung der Gefäße sind bereits vollständiger Bestandteil der GOÄ 1750 und dürfen nicht separat über allgemeine Gefäßziffern abgerechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen regelmäßig die Analogabrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit der Operation bei erektiler Dysfunktion nicht lückenlos nachgewiesen ist. Eine vorherige ausführliche Diagnostik (z.B. Duplexsonographie) muss dokumentiert sein.

Achtung: Die bloße Durchführung einer einseitigen Anastomose rechtfertigt nicht den vollen Ansatz der GOÄ 1750 ohne entsprechende Modifikation oder Begründung, da der Leistungstext explizit eine "beidseitige" Gefäßanastomose fordert.

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Dokumentation der GOÄ 1750: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Präparationsschritte beider Gefäßseiten sowie die Art der Anastomisierung (z.B. Al-Ghorab- oder Winter-Shunt) präzise beschrieben werden.

Besonders bei der Anwendung von Steigerungssätzen über dem 2,3-fachen Schwellenwert müssen die erschwerenden Faktoren zeitnah und konkret im Bericht festgehalten werden. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen im Streitfall nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Lokalanästhesie und Inzision erfolgte die bilaterale Freilegung der Corpora cavernosa. Präparation der Anastomosenstellen gestaltete sich aufgrund von Voroperationen stark vernarbt (erhöhter Zeitaufwand von 25 Minuten). Erfolgreiche Anlage einer beidseitigen kavernoso-spongetösen Anastomose. Blutfluss sonographisch verifiziert..."

GOÄ 1750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (652,82 €) ist bei der GOÄ 1750 gut begründbar. Typische Kriterien sind anatomische Besonderheiten, ausgeprägte Fibrosierungen nach rezidivierenden Priapismen oder ein akut instabiler Kreislaufzustand des Patienten während des Notfalls.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1750 können begleitende Leistungen wie die Lokalanästhesie (z.B. GOÄ 490 oder 491) oder sonographische Kontrollen der Gefäßdurchgängigkeit (GOÄ 410) abgerechnet werden. Auch die postoperative Überwachung nach GOÄ 444 ist unter Beachtung der Ausschlusskriterien kombinierbar.

Ziffer 1750 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1750 (Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10269 — „Operative Shunt-Anlage zur Behebung eines Priapismus" — mit einem Festpreis von 120,71 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 429,00 €). Abrechnung: 1x je Shunt-Anlage.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1750

Nein, die GOÄ 1750 beschreibt explizit die Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose. Wird der Eingriff nur einseitig durchgeführt, muss die Ziffer entsprechend gemindert oder eine analoge Bewertung herangezogen werden. Eine Dokumentation der medizinischen Gründe für das einseitige Vorgehen ist in diesem Fall zwingend erforderlich.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ für die oberflächliche und tiefe Gefäßunterbindung. Auf der Liquidation muss die Ziffer 1750 mit dem Zusatz 'analog' und der konkreten Leistungsbeschreibung versehen werden. Dies ist eine offiziell anerkannte Analogbewertung.
Direkt am selben Gefäßabschnitt erbrachte, unselbstständige gefäßchirurgische Teilschritte sind mit der GOÄ 1750 abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden. Allgemeine Ziffern für die Freilegung von Gefäßen sind somit ausgeschlossen. Selbstständige Begleittherapien oder diagnostische Maßnahmen bleiben hingegen separat berechnungsfähig.
Der Höchstsatz darf angewendet werden, wenn die Operation durch besondere Umstände erheblich erschwert war. Typische Begründungen sind ausgeprägte Gewebevernarbungen nach rezidivierenden Priapismen oder anatomische Anomalien. Diese Erschwernisse müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert sein.
Nein, die Kosten für Anästhesieleistungen und spezielle OP-Materialien sind nicht in der GOÄ 1750 enthalten. Diese können separat nach den entsprechenden Abschnitten der GOÄ sowie den allgemeinen Bestimmungen über den Ersatz von Auslagen liquidiert werden. Achten Sie auf eine lückenlose Erfassung der verwendeten Materialien.
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