Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1777 (Blasenhalsschlitzung) mit Praxisbeispielen, Dokumentationstipps und Ausschlusskriterien.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1777
Die Gebührenordnung für Ärzte enthält für bestimmte, modernere oder speziell modifizierte Operationsverfahren keine eigenständigen Ziffern. In diesen Fällen greift die analoge Bewertung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Die Ziffer A1777 wird für die Blasenhalsschlitzung herangezogen.
A1777 (analog): Blasenhalsschlitzung (z.B. nach Turner Warwick) - analog GOÄ-Ziffer 1777 (Plastische Operation zur Behebung einer Harnröhrenverengerung oder -fistel).
Die Leistung umfasst die operative, meist endoskopische Inzision des Blasenhalses zur Behebung von Abflussbehinderungen. Die Referenzziffer 1777 dient hierbei als bewertungstechnisches Äquivalent, um den operativen Aufwand adäquat abzubilden.
GOÄ A1777 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Indikation für eine Blasenhalsschlitzung nach Turner Warwick oder in modifizierter Form ergibt sich meist aus einer mechanischen Blasenhalsstenose. Diese Verengung kann angeboren sein oder als Folgezustand nach vorangegangenen Operationen, wie einer Prostatektomie, auftreten. Die endoskopische Inzision stellt hierbei ein minimalinvasives Verfahren dar, um den physiologischen Harnabfluss wiederherzustellen.
In der urologischen Praxis erfordert die Abrechnung der Ziffer A1777 eine klare Abgrenzung zu rein diagnostischen oder einfacheren therapeutischen Eingriffen. Die Blasenhalsschlitzung ist eine eigenständige operative Leistung, die nicht mit einfachen Bougierungen oder Dilatationen verwechselt werden darf. Eine sorgfältige präoperative Diagnostik mittels Uroflowmetrie und Zystoskopie sichert die Indikationsstellung ab.
Tipp: Bei der analogen Anwendung ist darauf zu achten, dass auf der Rechnung die Bezeichnung der Originalziffer 1777 mit dem Zusatz "analog" sowie die tatsächlich erbrachte Leistung "Blasenhalsschlitzung" verständlich beschrieben werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1777
Fallbeispiel 1: Postoperative Blasenhalsstenose
Ein Patient stellt sich mit zunehmenden Miktionsbeschwerden nach einer radikalen Prostatektomie vor. Die Zystoskopie zeigt eine ausgeprägte narbige Einengung des Blasenhalses. Es erfolgt eine endoskopische Blasenhalsschlitzung mittels kalten Messers.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1777 analog zum 2,3-fachen Satz, da der Eingriff ohne Komplikationen verlief. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den postoperativen Zustand und die zystoskopische Dokumentation begründet.
Fallbeispiel 2: Primäre Blasenhalssklerose (Marion-Krankheit)
Bei einem jüngeren Patienten wird eine primäre Blasenhalsstarre diagnostiziert, die zu einer chronischen Harnretention führt. Unter endoskopischer Sicht wird eine Inzision des Blasenhalshinterlappens durchgeführt.
Neben der Ziffer A1777 können die vorbereitende Urethrozystoskopie sowie die postoperative Überwachung liquidiert werden. Die Dokumentation weist die strukturelle Veränderung des Blasenhalses als primäre Ursache aus.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Schlitzung bei rezidivierender Stenose
Ein Patient leidet unter einer rezidivierenden, stark vernarbten Blasenhalsstenose nach multiplen Voroperationen. Die Schlitzung gestaltet sich aufgrund der Gewebebeschaffenheit und starker Blutungsneigung als äußerst zeitaufwendig.
Hier wird die Ziffer A1777 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 3,5 abgerechnet. Die Begründung in der Rechnung verweist explizit auf die schwierigen anatomischen Verhältnisse und die aufwendige Blutstillung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1777: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der Ziffer A1777 ist die unzulässige Doppelabrechnung neben anderen transurethralen Eingriffen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen genau, ob die Schlitzung als selbstständige Leistung oder lediglich als unselbstständiger OP-Schritt erbracht wurde. Wird beispielsweise im Rahmen einer TUR-Prostata der Blasenhals mit inzidiert, ist dies meist mit der Hauptleistung abgegolten.
Zudem führt das Fehlen des Hinweises auf die Analogbewertung regelmäßig zu Rückfragen und Kürzungen. Die Kennzeichnung als Analoggebühr ist nach § 12 GOÄ zwingend erforderlich. Fehlt die Angabe der Referenzziffer oder die verständliche Beschreibung des tatsächlich durchgeführten Eingriffs, ist die Rechnung formal fehlerhaft.
Achtung: Die bloße Erweiterung des Blasenhalses durch Bougierung darf nicht als analoge Blasenhalsschlitzung nach A1777 abgerechnet werden. Hierfür existieren eigene, niedrigere Gebührenordnungsziffern.
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Dokumentation der GOÄ A1777: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den genauen Ablauf des Eingriffs widerspiegeln. Insbesondere die Schnittführung (z. B. bei 6 und 12 Uhr) sowie das verwendete Instrumentarium müssen detailliert festgehalten werden.
Auch die präoperative Diagnostik und die Indikationsstellung gehören zwingend in die Patientenakte. Der Nachweis einer signifikanten Miktionsstörung durch objektive Messverfahren stützt die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs im Falle einer Nachprüfung.
Dokumentationsbeispiel: Nach Einbringen des Resektoskops zeigt sich eine hochgradige, narbige Blasenhalsstenose. Durchführung einer radiären Blasenhalsschlitzung bei 5 und 7 Uhr mittels Collins-Sonde bis in das gesunde Gewebe. Vollständige Entlastung des Blasenauslasses, anschließende Blutstillung und Einlegen eines Spülkatheters.
GOÄ A1777: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer A1777 sind extreme Vernarbungen, ein erhöhtes Blutungsrisiko bei anticoagulierten Patienten oder anatomische Besonderheiten, die den Eingriff erheblich erschweren. Die Begründung muss für den medizinischen Laien verständlich auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Blasenhalsschlitzung in Kombination mit diagnostischen und anästhesiologischen Leistungen erbracht. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung der vorbereitenden Urethrozystoskopie (GOÄ 1729), sofern diese als eigenständige diagnostische Maßnahme vor dem eigentlichen operativen Eingriff stattfand. Auch postoperative Kontrollen oder das Einlegen eines Blasenkatheters können unter Beachtung der Kombinationsregeln liquidiert werden.
Ziffer A1777 in der neuen GOÄ
Die Blasenhalsschlitzung (z. B. nach Turner Warwick, BÄK-Empfehlung) erhält in der neuen GOÄ eine direkte Regelleistung.
10204 „Transurethrale Inzision von Prostata (Transurethrale Inzision der Prostata), Blasenhals, M. sphinkter urethrae externus und/oder M. detrusor vesicae …" — 217,85 €. Die Blasenhalsschlitzung ist explizit als Bestandteil der Legende aufgeführt. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 123,88 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1777
Was hat nicht gestimmt?