GOÄ A1763: Implantation einer Hodenprothese korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1763
Implantation einer Kunststoffhodenprothese
Punktzahl 740  
Einfachsatz 43,13 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,20 € 2,3x
Höchstsatz 150,96 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1763 (Implantation einer Kunststoffhodenprothese): Indikationen, Sachkostenregelung und Steigerungsfaktoren im Detail.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1763

A1763: Implantation einer Kunststoffhodenprothese (analog zu Ziffer 1763)

Die Ziffer A1763 beschreibt die operative Einbringung eines künstlichen Hodenersatzes aus Kunststoff. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, lehnt sich die Abrechnung eng an die ursprüngliche Ziffer 1763 an. Die Leistung umfasst die gesamte operative Prozedur inklusive des sterilen Einbringens des Implantats.

In der urologischen Chirurgie ist diese Maßnahme fest etabliert. Sie beinhaltet neben der eigentlichen Platzierung auch die Sicherung des Implantats gegen Dislokation. Die postoperative Überwachung und der primäre Wundverschluss sind ebenfalls Bestandteil dieser Kunststoffhodenprothese-Leistung.

GOÄ A1763 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der Ziffer A1763 erfolgt meist nach einer vorangegangenen oder während einer simultanen Orchiektomie. Typische Indikationen sind der Verlust eines Hodens durch maligne Tumoren, schwere Traumata oder eine fortgeschrittene Hodenverdrehung. Auch bei einer angeborenen Fehlentwicklung wie der Hodenatrophie oder einer kompletten Anorchie kommt das Verfahren zum Einsatz.

Die Implantation dient primär der Wiederherstellung des äußeren Genitalbildes und hat eine erhebliche psychologische Bedeutung für den Patienten. Der Eingriff kann sowohl in Lokalanästhesie als auch in Allgemeinnarkose durchgeführt werden. Die Wahl des Zugangswegs richtet sich nach den anatomischen Gegebenheiten des Patienten.

Tipp: Klären Sie den Patienten präoperativ umfassend über die verschiedenen Prothesenmaterialien und -größen auf. Dokumentieren Sie diese Aufklärung sorgfältig, um spätere Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1763

Fallbeispiel 1: Zustand nach Seminom

Ein Patient stellt sich nach einer linksseitigen Ablatio testis aufgrund eines Seminom-Befundes zur kosmetischen Korrektur vor. Es erfolgt die komplikationslose Implantation einer passenden Silikonprothese in die vorbereitete Skrotaltasche. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1763 zum Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Angeborene Monorchie

Bei einem jungen Erwachsenen mit angeborener Monorchie wird eine kosmetische Angleichung gewünscht. Der Operateur präpariert das Implantatlager und setzt die Kunststoffprothese ein. Da keine anatomischen Besonderheiten vorliegen, wird die Ziffer A1763 mit dem Faktor 2,3 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Prothesenwechsel nach Infektion

Nach einer ausgeheilten Infektion muss ein Prothesenwechsel durchgeführt werden. Aufgrund starker Vernarbungen im Bereich des alten Implantatlagers gestaltet sich die Präparation der Gewebetasche als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Die Ziffer A1763 wird hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1763: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A1763 ist das separate Ansetzen der Präparation des Implantatlagers. Diese Leistung ist nach dem Zielleistungsprinzip bereits in der Hauptziffer enthalten und darf nicht extra berechnet werden. Auch die einfache Wundnaht ist mit der Ziffer abgegolten.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen betrifft die Materialkosten. Die Kosten für die eigentliche Prothese sind nicht in der Gebühr enthalten und müssen gesondert als Sachkosten ausgewiesen werden. Hierzu ist die Vorlage der entsprechenden Rechnung des Herstellers erforderlich.

Achtung: Vergessen Sie nicht, die Sachkosten für das Implantat gemäß § 10 GOÄ gesondert auf der Liquidation aufzuführen. Ohne diesen Nachweis riskieren Sie eine Kürzung der Gesamtrechnung durch die Prüfstellen.

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Dokumentation der GOÄ A1763: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Schritte der Implantation detailliert beschrieben werden. Insbesondere die genaue Bezeichnung, die Größe und die Chargennummer des verwendeten Implantats müssen zwingend erfasst werden.

Zudem sollte die Beschaffenheit der präparierten Gewebetasche im Skrotum genau dokumentiert werden. Eventuelle Besonderheiten wie Blutungen oder anatomische Varianten gehören ebenfalls in den Bericht. Dies erleichtert im Nachgang auch eine eventuell notwendige Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Schnittführung skrotal links, vorsichtige Präparation der Gewebetasche unter Schonung der Gefäße. Einbringen einer Kunststoffhodenprothese (Größe L, Chargennummer: 987654). Fixation am Skrotumboden mittels resorbierbarer Naht, schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ A1763: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei der Ziffer A1763 gut begründbar, wenn besondere Umstände vorliegen. Ein erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder Infektionen ist ein klassischer Steigerungsgrund. Auch anatomische Asymmetrien, die eine aufwendige Anpassung der Tasche erfordern, rechtfertigen Faktoren bis zu 3,5.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A1763 wird häufig in Kombination mit der primären Orchiektomie (z. B. nach Ziffer 1762) erbracht, wenn der Eingriff einzeitig erfolgt. Diese Kombination ist vollkommen zulässig, sofern beide Operationsschritte eigenständig indiziert und durchgeführt wurden. Daneben können Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungsziffern regelkonform angesetzt werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1763

Der Einfachsatz der GOÄ-Ziffer A1763 liegt bei 43,13 € (740 Punkte). Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (Faktor 2,3) beträgt das Honorar 99,20 €, während der Höchstsatz (Faktor 3,5) bei 150,96 € liegt.
Nein, die Materialkosten für die Kunststoffhodenprothese sind nicht in der Gebühr enthalten. Diese müssen als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ gesondert auf der Liquidation ausgewiesen und berechnet werden.
Ja, die Implantation der Prothese ist eine eigenständige Leistung und kann neben der operativen Entfernung des Hodens (z. B. nach Ziffer 1762) berechnet werden. Beide Schritte müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert sein.
Ein Überschreiten des Schwellenwerts von 2,3 ist bei erschwerten anatomischen Verhältnissen, wie ausgeprägten Vernarbungen nach Voroperationen, zulässig. Auch ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Präparation der Gewebetasche rechtfertigt eine Steigerung bis zum Faktor 3,5.
Es handelt sich um eine Analogbewertung, da die Ziffer mit dem Präfix „A“ versehen ist. Sie lehnt sich in Bewertung und Punktzahl direkt an die Referenzziffer 1763 an.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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