Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer A1750 für Gefäßoperationen bei erektiler Dysfunktion rechtssicher abrechnen und typische Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1750
Die Ziffer A1750 ist eine Analogbewertung in der Gebührenordnung für Ärzte. Da moderne gefäßchirurgische und urologische Verfahren im ursprünglichen GOÄ-Katalog teilweise unvollständig abgebildet sind, greifen Mediziner auf diese Analogziffer zurück.
A1750 (analog): Operation bei erektiler Dysfunktion (oberflächliche und tiefe Gefäßunterbindung)
Die Leistung umfasst die chirurgische Freilegung und die gezielte Ligatur der Blutgefäße, die für den vorzeitigen Abfluss des Blutes aus den Schwellkörpern verantwortlich sind. Ziel des Eingriffs ist es, den venösen Abstrom zu minimieren und so eine stabile Erektion zu ermöglichen. In der Regel sind sowohl die oberflächlichen als auch die tiefen dorsalen Penisvenen Gegenstand dieser Operation.
GOÄ A1750 in der Praxis: Indikationen und vaskuläre Rekonstruktion
Die Abrechnung der GOÄ A1750 setzt eine strenge medizinische Indikation voraus. Hauptsächlich kommt dieses Verfahren bei Patienten mit einer nachgewiesenen veno-okklusiven Dysfunktion (sogenanntes venöses Leck) zum Einsatz. Diese Diagnose muss im Vorfeld durch bildgebende Verfahren wie die Duplexsonographie oder eine Kavernosographie zweifelsfrei gesichert sein.
Konservative Therapieversuche, beispielsweise mit PDE-5-Inhibitoren oder der Schwellkörper-Autoinjektionstherapie (SKAT), sollten vorab ausgeschöpft oder kontraindiziert sein. Erst wenn diese Behandlungen versagen, ist die operative Gefäßunterbindung als therapeutische Option gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt dann analog über die Ziffer A1750, da kein spezifischerer Code im urologischen Abschnitt existiert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1750
Fallbeispiel 1: Operative Ligatur bei isoliertem venösen Leck
Ein 45-jähriger Patient stellt sich mit einer therapierefraktären erektilen Dysfunktion vor. Nach einer pharmakodynamischen Kavernosographie wird ein ausgeprägtes venöses Leck über die tiefe Dorsalvene diagnostiziert. Es erfolgt die operative Freilegung und die Unterbindung der tiefen und oberflächlichen Gefäße.
Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1750 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Komplikationen auftraten. Die präoperative Diagnostik wird separat liquidiert.
Fallbeispiel 2: Komplexe Gefäßunterbindung bei anatomischer Variante
Bei einem 52-jährigen Patienten zeigt sich intraoperativ eine stark variierende, plexusartige Gefäßanatomie der tiefen Penisvenen. Der Operateur benötigt signifikant mehr Zeit für die präzise Präparation und Ligatur der multiplen venösen Äste, um eine Schädigung der Begleitnerven zu vermeiden.
Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird die Ziffer A1750 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die anatomische Besonderheit und der Zeitaufwand werden im OP-Bericht detailliert begründet.
Fallbeispiel 3: Rezidiv-Operation nach Voroperation
Ein 38-jähriger Patient stellt sich mit einem Rezidiv nach einer bereits andernorts durchgeführten Venenligatur vor. Die erneute Operation gestaltet sich durch massive narbige Verwachsungen im Operationsgebiet als äußerst schwierig und zeitaufwendig.
Auch in diesem Fall ist eine Anhebung des Steigerungsfaktors auf 3,2 gerechtfertigt. Die Narbensituation und das umschriebene Präparationsrisiko dienen hierbei als solide Begründung für die Liquidation.
Häufige Fehler bei der GOÄ A1750: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1750 ist die unvollständige Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei dieser Ziffer regelmäßig die diagnostischen Vorbefunde an. Fehlt der Nachweis eines venösen Lecks mittels objektiver Messverfahren, droht eine vollständige Honorarkürzung.
Achtung: Die bloße Verdachtsdiagnose einer erektilen Dysfunktion reicht für die Abrechnung der operativen Gefäßunterbindung keinesfalls aus. Sichern Sie die Diagnose stets vorab apparativ ab.
Zudem versuchen Prüfinstanzen oft, die Analogabrechnung als "kosmetischen" oder "nicht notwendigen" Eingriff einzustufen. Dem muss durch eine lückenlose Dokumentation der Leidensdruck-Symptomatik und der erfolglosen konservativen Vorbehandlungen begegnet werden. Auch die unzulässige Nebeneinanderberechnung von kleineren Gefäßfreilegungen im selben Operationsgebiet wird häufig beanstandet.
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Dokumentation der GOÄ A1750: Praxisbewährte Hinweise
Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament für die erfolgreiche Durchsetzung des Honoraranspruchs. Im Operationsbericht müssen die Darstellung der anatomischen Strukturen, die genaue Lokalisation der ligierten Gefäße sowie die verwendeten Naht- und Verschlussmaterialien präzise beschrieben werden. Auch die Schnitt-Naht-Zeit sollte exakt erfasst werden.
Dokumentation: "...Nach inguinalem Zugang Darstellung der Vena dorsalis penis superficialis. Präparation und schichtweise Ligatur der zuführenden Gefäßäste. Anschließend Darstellung der tiefen Dorsalvene unter Schonung der Arterien und Nerven. Vollständige Unterbindung mittels resorbierbarem Nahtmaterial..."
Für die Patientenakte empfiehlt es sich zudem, die präoperative Aufklärung über die Erfolgsquoten und Risiken (wie Rezidive oder Sensibilitätsstörungen) schriftlich zu hinterlegen. Dies schützt nicht nur haftungsrechtlich, sondern untermauert auch die Indikationsstellung gegenüber Kostenträgern.
GOÄ A1750: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert von 2,3 (429,00 €) kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 (652,82 €) gesteigert werden. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine atypische Gefäßanatomie, starke intraoperative Blutungen oder ausgeprägte Adhäsionen bei Zustand nach Voroperationen. Die Begründung muss auf der Rechnung individuell und patientenbezogen formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der operativen Ziffer A1750 können begleitende Leistungen wie die Anästhesie (z. B. nach den Ziffern 451 ff. GOÄ) oder postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden. Auch die präoperative duplexsonographische Untersuchung der Penisgefäße nach Ziffer 410 GOÄ ist eigenständig abrechenbar, sofern sie an einem separaten Termin oder als eigenständige Leistung erfolgt.
Tipp: Achten Sie darauf, dass allgemeine OP-Zuschläge (z. B. Ziffer 444 für die Anwendung eines Operationsmikroskops) korrekt hinzugerechnet werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht berechnungsfähig sind hingegen operative Einzelschritte, die zum typischen Ablauf der Gefäßunterbindung gehören, wie die temporäre Blutstillung oder der schichtweise Wundverschluss. Diese sind mit der Gebühr für die Ziffer A1750 abgegolten.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1750
Was hat nicht gestimmt?