GOÄ A1747: Penis-Teilamputation korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1747
Penis-Teilamputation ohne weiterführende Eingriffe
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die Penis-Teilamputation nach GOÄ-Ziffer A1747 rechtssicher abrechnen, typische Fehler vermeiden und Steigerungssätze begründen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1747

Die Ziffer A1747 wird als Analogbewertung herangezogen, da die originale Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Teilamputation des Penis ohne weiterführende plastische Rekonstruktionen nicht eigenständig abbildet. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 1747.

A1747 (analog): Penis-Teilamputation ohne weiterführende Eingriffe. Bewertet mit 554 Punkten.

Diese Leistung umfasst die chirurgische Teilentfernung des Penis, meist im Bereich der Glans oder des Penisschaftes. Inbegriffen sind die Schnittführung, die Blutstillung, die Mobilisation der Harnröhre sowie der primäre Wundverschluss. Weiterführende plastische Korrekturen oder Lymphknotenentfernungen sind nicht Teil dieser Ziffer.

GOÄ A1747 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Indikation für eine Penis-Teilamputation ist in der urologischen Praxis meist onkologischer Natur. Vor allem das Peniskarzinom im Frühstadium erfordert oft eine organerhaltende, aber radikale Resektion im Gesunden. Auch schwere, irreversible Gewebenekrosen oder traumatische Zerstörungen können diesen Eingriff notwendig machen.

Der Operateur muss bei der Anwendung der Ziffer A1747 darauf achten, dass keine aufwendigen plastischen Rekonstruktionen der Genitalregion erfolgen. Sobald eine komplexe Harnröhrenplastik oder eine Schwenklappenplastik zur Deckung des Defekts durchgeführt wird, greifen andere, höher bewertete Gebührenziffern. Die Ziffer A1747 bildet somit den chirurgischen Basiseingriff der partiellen Penektomie ab.

Tipp: Sollte im Rahmen des Eingriffs eine histologische Schnellschnittdiagnostik zur Sicherung der tumorfreien Ränder erfolgen, ist diese separat über die entsprechenden Ziffern der Pathologie abzurechnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1747

Fallbeispiel 1: Organerhaltende Resektion bei Peniskarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten Plattenepithelkarzinom der Glans penis vor. Es erfolgt die chirurgische Teilamputation des Penis im gesunden Gewebe unter Schonung der proximalen Schaftanteile. Die Harnröhre wird neu eingepflanzt und die Wunde primär verschlossen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1747 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Traumatische Teilamputation mit erhöhtem Aufwand

Nach einem schweren Unfall liegt eine irreversible Quetschung und Teilnekrose des distalen Penisschaftes vor. Der Operateur führt eine partielle Penektomie durch, wobei aufgrund starker parenchymatöser Blutungen eine zeitaufwendige Blutstillung notwendig ist. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1747 unter Anwendung eines erhöhten Steigerungssatzes von 3,5 mit entsprechender Begründung.

Fallbeispiel 3: Versorgung einer infizierten Gewebenekrose

Bei einem multimorbiden Patienten zeigt sich eine fortgeschrittene, infizierte Gewebenekrose des präputialen Bereichs und der Glans. Zur Infektsanierung erfolgt die operative partielle Penektomie ohne plastische Deckung. Neben der Ziffer A1747 werden die präoperativen Beratungen und die postoperative Wundversorgung gesondert liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1747: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung mit der Ziffer 1747 (totale Penisamputation). Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob tatsächlich nur eine Teilamputation oder eine vollständige Penektomie durchgeführt wurde. Die analoge Anwendung der A1747 muss auf der Liquidation klar als "analog" gekennzeichnet sein.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die Nebeneinanderberechnung von einfachen Wundverschlüssen. Der primäre Wundverschluss ist integraler Bestandteil der operativen Leistung und darf nicht zusätzlich über Ziffern wie die 2001 oder 2003 abgerechnet werden. Nur komplexe, eigenständige Verschiebeplastiken rechtfertigen eine separate Ziffer, schließen dann aber meist die A1747 in ihrer einfachen Form aus.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung einer totalen Penektomie (Ziffer 1747) und einer Teilamputation (A1747) am selben Operationstag ist medizinisch unlogisch und führt unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung.

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Dokumentation der GOÄ A1747: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Resektionsgrenze, das Ausmaß der Gewebeentfernung sowie die Darstellung und Versorgung der Harnröhre detailliert beschrieben werden. Auch die histologische Sicherung des Resektionsrandes sollte dokumentiert sein.

Besondere Erschwernisse, wie zum Beispiel ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder anatomische Varianten, müssen explizit im Bericht auftauchen. Diese Angaben dienen als direkte Rechtfertigung für eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Liquidation.

Dokumentation: "...Nach zirkulärer Inzision des Penisschaftes 2 cm proximal des Tumorrandes erfolgt die schrittweise Präparation und die partielle Amputation des distalen Schaftdrittels. Sorgfältige Blutstillung der Schwellkörper. Die Harnröhre wird mobilisiert, um 5 mm gekürzt und spannungsfrei mit der Haut vernäht..."

GOÄ A1747: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Abweichen vom Regelhöchstsatz (2,3-fach) hin zum Höchstsatz (3,5-fach) erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind extreme Adipositas des Patienten, ausgeprägte Blutungsneigung, schwierige anatomische Verhältnisse oder entzündlich verändertes Gewebe, welches die Präparation erheblich verzögert.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach A1747 können begleitende Anästhesieleistungen sowie die postoperative Schmerztherapie angesetzt werden. Häufig wird die Ziffer mit urologischen Basisleistungen wie der Zystoskopie (Ziffer 1720) zur präoperativen Beurteilung der Harnröhre kombiniert. Nicht zulässig ist die Kombination mit Ziffern, die den Wundverschluss derselben anatomischen Region beschreiben.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1747

Die Ziffer A1747 ist eine Analogbewertung für die Penis-Teilamputation ohne weiterführende Eingriffe. Da die originale GOÄ diesen spezifischen Eingriff nicht separat aufführt, wird er analog zur Ziffer 1747 mit 554 Punkten bewertet. Dies ermöglicht eine leistungsgerechte Abrechnung der partiellen Penektomie.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A1747 beträgt beim einfachen Gebührensatz 32,29 €. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (2,3-fach) beläuft sich der Betrag auf 74,27 €. Wird der Höchstsatz von 3,5 angewendet, liegt das Honorar bei 113,02 €.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Faktor hinaus ist bei besonderen Erschwernissen zulässig. Typische Gründe sind starke parenchymatöse Blutungen, ausgeprägte Vernarbungen oder anatomische Besonderheiten. Diese müssen im Operationsbericht detailliert dokumentiert und auf der Rechnung begründet werden.
Neben der Ziffer A1747 dürfen keine einfachen Wundverschlüsse oder primären Nahtversorgungen derselben Region berechnet werden. Auch die zeitgleiche Abrechnung der totalen Penisamputation nach Ziffer 1747 ist ausgeschlossen. Komplexe plastische Rekonstruktionen erfordern eigenständige, höher bewertete Ziffern.
Ja, die Mobilisation und der primäre Anschluss der Harnröhre an die Haut sind in der Ziffer A1747 enthalten. Diese Schritte gehören zum Standardablauf einer Penis-Teilamputation und können nicht separat in Rechnung gestellt werden. Erst aufwendige Harnröhrenplastiken rechtfertigen zusätzliche Gebührenziffern.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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