GOÄ A1802: Harnröhrenstriktur-Spaltung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1802
Spaltung einer Harnröhrenstriktur unter Sicht (z.B. nach Sachse)
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x

Die Abrechnung der Harnröhrenschlitzung unter Sicht nach GOÄ-Ziffer A1802 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Analogbewertung, Fallstricken und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1802

A1802: Spaltung einer Harnröhrenstriktur unter Sicht (z.B. nach Sachse) - analog 1802

Die Ziffer A1802 beschreibt die operative, endoskopisch kontrollierte Schlitzung einer Verengung der Harnröhre. Diese Methode wird im klinischen Alltag meist als Urethrotomia interna bezeichnet. Die Durchführung erfolgt unter direkter Sichtkontrolle mittels eines speziellen Urethrotoms, um das narbige Gewebe präzise zu spalten.

Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne endoskopische Technik nicht explizit aufführt, erfolgt die Abrechnung analog über die Referenzziffer 1802. Die Leistung umfasst den endoskopischen Zugang, das Aufsuchen der Striktur, die präzise Inzision des Narbengewebes sowie die anschließende Kontrolle der Gängigkeit.

GOÄ A1802 in der Praxis: Indikationen und klinischer Ablauf

Die Indikation zur Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Sachse ist gegeben, wenn eine klinisch relevante Abflussbehinderung der Blase vorliegt. Typische Symptome der Patienten sind ein abgeschwächter Harnstrahl, Harnverhalt oder wiederkehrende Harnwegsinfekte. Die endoskopische Schlitzung stellt hierbei ein etabliertes, minimalinvasives Standardverfahren dar.

Im Vergleich zur blinden Bougierung bietet die Spaltung unter Sicht eine deutlich geringere Perforationsgefahr. Die Abgrenzung zu offenen rekonstruktiven Verfahren wie der Urethrapastik ist essenziell, da letztere wesentlich aufwendiger sind und über andere Abschnitte der GOÄ liquidiert werden müssen. Die Ziffer A1802 deckt ausschließlich den transurethralen, endoskopischen Weg ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1802

Fallbeispiel 1: Unkomplizierte Urethrotomia interna

Ein Patient stellt sich mit einem deutlich abgeschwächten Harnstrahl vor. Diagnostisch zeigt sich eine kurze, ringförmige Striktur im Bereich der bulbären Harnröhre. Es erfolgt die endoskopische Spaltung unter Sicht nach Sachse ohne Komplikationen.

Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) der Ziffer A1802. Da keine Erschwernisse vorlagen, ist eine Steigerung nicht indiziert. Die Liquidation beläuft sich somit auf 99,06 Euro.

Fallbeispiel 2: Rezidivstriktur bei Zustand nach Voroperation

Bei einem älteren Patienten liegt eine rezidivierende, derbe Harnröhrenstriktur vor. Die endoskopische Spaltung gestaltet sich aufgrund des ausgeprägten Narbengewebes und der schwierigen Orientierung im Lumen zeitaufwendig.

Aufgrund des erheblichen Mehraufwands wird die Ziffer A1802 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) abgerechnet. Als Begründung wird die erhöhte Schwierigkeit durch massives, rezidivierendes Narbengewebe und verlängerte Operationszeit dokumentiert.

Fallbeispiel 3: Strikturspaltung mit anschließender Katheterisierung

Nach erfolgreicher Schlitzung einer Striktur wird zur Schienung und Sicherung des Operationserfolgs ein suprapubischer oder transurethraler Verweilkatheter eingelegt. Die Spaltung erfolgt regelrecht.

Neben der Ziffer A1802 kann das Einlegen des Katheters separat berechnet werden. Die Kombination der Ziffern ist in diesem Fall medizinisch begründet und abrechnungstechnisch zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1802: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die gleichzeitige Berechnung einer diagnostischen Urethrozystoskopie nach Ziffer 1784. Da der endoskopische Zugang und die Inspektion der Harnröhre zwingender Bestandteil der Spaltung unter Sicht sind, ist die Ziffer 1784 am selben Tag meist nicht separat berechenbar.

Ebenso führt die Nebeneinanderberechnung von einfachen Bougierungen am selben Tag regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Dehnung im Rahmen der Operation ist mit der Ziffer A1802 abgegolten.

Achtung: Die analoge Anwendung der Ziffer 1802 als A1802 muss auf der Rechnung explizit als Analogbewertung gekennzeichnet werden. Fehlt dieser Hinweis oder die Angabe der Originalziffer, kann dies zur formalen Ungültigkeit der Liquidation führen.

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Dokumentation der GOÄ A1802: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Lokalisation der Striktur, die Beschaffenheit des Gewebes sowie die exakte Schnittführung detailliert beschrieben werden. Auch die Gängigkeit der Harnröhre nach dem Eingriff ist zu protokollieren.

Besonders bei der Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors ist die Dokumentation der entscheidende Faktor. Allgemeine Floskeln reichen hierbei nicht aus; es müssen konkrete, patientenindividuelle Erschwernisse im Bericht verankert sein.

Dokumentation: Endoskopische Einstellung der bulbären Harnröhre. Darstellung einer hochgradigen, ca. 5 mm langen Striktur bei 12 Uhr. Präzise Schlitzung mittels Sachse-Urethrotom unter Sicht bis zum Erreichen eines weiten Lumens. Problemlose Passage des Instruments in die Blase. Blutstillung durch Koagulation.

GOÄ A1802: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine einzelfallbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Faktorsteigerung bei der Ziffer A1802 sind eine extreme Enge des Lumens, die Gefahr einer Via falsa, starke intraoperative Blutungen oder anatomische Besonderheiten wie eine ausgeprägte Prostatahyperplasie, die den Zugang erschwert.

Die Begründung muss für den medizinischen Laien der privaten Krankenversicherung verständlich und nachvollziehbar formuliert sein. Zeitlicher Mehraufwand allein reicht oft nicht aus, wenn er nicht medizinisch begründet wird.

Typische Ziffernkombinationen

Sinnvolle und zulässige Kombinationen am Operationstag umfassen Anästhesieleistungen, die postoperative Überwachung sowie das Einbringen eines Blasenkatheters. Auch die Abrechnung von Sachkosten und Einmalmaterialien ist unter Beachtung der Bestimmungen des § 10 GOÄ möglich.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei der Verwendung von Einmalinstrumenten die Sachkosten exakt belegt und auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Dies sichert die vollständige Erstattung durch die Kostenträger.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1802

Die GOÄ-Ziffer A1802 ist eine Analogziffer zur Abrechnung der endoskopischen Spaltung einer Harnröhrenstriktur unter Sicht, auch bekannt als Urethrotomia interna. Sie wird mit 739 Punkten bewertet und leitet sich von der regulären Ziffer 1802 ab.
Das Honorar beträgt beim einfachen Gebührensatz 43,07 Euro. Beim urologischen Regelsatz von 2,3 liegt das Honorar bei 99,06 Euro, während der Höchstsatz mit 150,75 Euro vergütet wird.
Neben der Ziffer A1802 sind Leistungen, die bereits Bestandteil der endoskopischen Intervention sind, wie die diagnostische Urethrozystoskopie nach Ziffer 1784 am selben Tag, nicht separat berechenbar. Auch einfache Bougierungen der Harnröhre am selben Tag sind ausgeschlossen.
Ein Schwellenwertüberschreitungsfaktor über 2,3-fach ist gerechtfertigt, wenn besondere anatomische Schwierigkeiten wie ausgeprägte, langstreckige Strikturen oder starke Blutungen vorliegen. Diese Erschwernisse müssen in der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden.
Ja, die Ziffer A1802 wird analog zur Ziffer 1802 herangezogen, um die moderne endoskopische Schlitzung unter Sicht sachgerecht abzubilden. Da die Original-GOÄ diese spezifische endoskopische Methode nicht exakt abbildet, ist die Analogbewertung medizinisch und rechtlich etabliert.
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