GOÄ A1801: Transvesikale Adenotomie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A1801
Offene transvesikale Adenotomie bei BPH
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,41 € 2,3x
Höchstsatz 301,93 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1801 (transvesikale Adenotomie): Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1801

A1801: Offene transvesikale Adenotomie bei BPH

Die GOÄ-Ziffer A1801 beschreibt die offene transvesikale Adenotomie zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie (BPH). Diese urologische Operation umfasst die chirurgische Freilegung und Enukleation des hyperplastischen Prostatagewebes über einen offenen, durch die Harnblase führenden Zugang. Die Leistung ist im urologischen Abschnitt der Gebührenordnung verortet und mit einer Punktzahl von 1480 bewertet.

Inhaltlich sind mit dieser Ziffer alle typischen Operationsschritte abgegolten. Dazu gehören der operative Zugang mittels Sectio alta, die stumpfe Ausschälung des Adenoms sowie die anschließende Blutstillung im Bereich der Loge. Auch der Verschluss der Blasenwand und die Einlage von Drainagen oder Kathetern sind Bestandteil dieser Leistung.

GOÄ A1801 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die offene transvesikale Adenotomie stellt trotz moderner minimalinvasiver Verfahren weiterhin einen wichtigen Standard in der Urologie dar. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn das Prostatavolumen die Grenze von 80 bis 100 Millilitern überschreitet. In solchen Fällen stößt die transurethrale Resektion (TUR-P) aufgrund der langen Operationszeit und des Risikos eines Einschwemmsyndroms an ihre Grenzen.

Typische Indikationen für dieses offene Verfahren sind neben der massiven Drüsenvergrößerung auch rezidivierende Harnverhaltungen, ausgeprägte Blasensteine oder eine chronische Harnstauung mit Nierenfunktionseinschränkung. Die Wahl des transvesikalen Zugangs ermöglicht dem Operateur eine hervorragende Übersicht über den Blasengrund und erleichtert die gleichzeitige Sanierung von Blasenpathologien.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1801

Fallbeispiel 1: Klassische transvesikale Adenomektomie bei Riesenprostata

Ein 74-jähriger Patient stellt sich mit einer ausgeprägten infravesikalen Obstruktion und einem sonographisch nachgewiesenen Prostatavolumen von 130 Millilitern vor. Aufgrund der enormen Größe der Drüse entscheidet sich das urologische Team für eine offene transvesikale Adenotomie. Der Eingriff verläuft komplikationslos, das Adenom wird vollständig enukleiert.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A1801 zum Regelhöchstsatz von 2,3 (198,41 Euro). Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten, ist eine weitere Steigerung des Faktors in diesem Standardfall nicht begründbar.

Fallbeispiel 2: Adenotomie mit erschwerter Blutstillung

Bei einem 69-jährigen Patienten mit massiver BPH und Zustand nach rezidivierenden Prostatitiden zeigt sich intraoperativ eine extrem starke diffuse Blutung aus der Prostatasloge. Die Blutstillung erfordert aufwendige zusätzliche Umstechungsnähte und eine verlängerte Kompression, wodurch sich die Operationszeit erheblich verlängert.

In diesem Fall kann die GOÄ-Ziffer A1801 mit dem Höchstsatz von 3,5 (301,93 Euro) abgerechnet werden. Als Begründung in der Rechnung wird der erhebliche zeitliche Mehraufwand durch die schwierige intraoperative Blutstillung bei entzündlich verändertem Gewebe angegeben.

Fallbeispiel 3: Kombination mit einer Harnblasensteinentfernung

Ein Patient leidet unter einer benignen Prostatahyperplasie (90 ml) und gleichzeitig unter mehreren großen Harnblasensteinen. Im Rahmen der transvesikalen Adenotomie werden die Steine nach der Blasenöffnung direkt mitentfernt.

Die Abrechnung der GOÄ A1801 erfolgt hier zum Regelsatz. Die Entfernung der Blasensteine kann gegebenenfalls als eigenständige Leistung oder über eine Faktorsteigerung wegen des erhöhten operativen Aufwands berücksichtigt werden, sofern die Kriterien für eine selbstständige Nebeneinanderberechnung nicht erfüllt sind.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1801: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A1801 ist die zusätzliche Ansetzung der Ziffer für die Eröffnung der Harnblase. Die Zystotomie nach GOÄ 1850 ist jedoch der immanente operative Zugangsweg für die transvesikale Adenotomie. Eine separate Berechnung dieser Ziffer neben der A1801 ist daher nicht zulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Ebenso beanstanden Prüfstellen häufig die Nebeneinanderberechnung von Ziffern für die primäre Blutstillung. Die Blutstillung im Operationsgebiet gehört zum obligaten Leistungsinhalt einer jeden operativen Ziffer und darf nicht über allgemeine Ziffern für die Blutstillung extra liquidiert werden. Lediglich sekundäre Blutstillungen bei postoperativen Nachblutungen an Folgetagen sind gesondert berechnungsfähig.

Achtung: Die transurethrale Resektion der Prostata (TUR-P nach GOÄ 1810) und die offene Adenotomie (GOÄ A1801) schließen sich am selben Operationstag gegenseitig aus. Ein Wechsel des Verfahrens während der Operation muss über die tatsächlich durchgeführte Hauptleistung abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ A1801: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte der offenen Adenotomie detailliert beschrieben werden. Besonders die Angabe des entnommenen Gewebegewichts und die Beschreibung der anatomischen Verhältnisse sind für die Plausibilität der Abrechnung entscheidend.

Zudem sollte die präoperative Diagnostik, insbesondere die sonographische Volumenbestimmung der Prostata, fest in der Patientenakte hinterlegt sein. Dies liefert im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung die medizinische Begründung für die Wahl des offenen Verfahrens gegenüber einer transurethralen Resektion.

Dokumentation: Indikation: BPH mit einem sonographischen Prostatavolumen von 115 ml. Durchführung einer offenen transvesikalen Adenotomie. Medianer Unterbauchschnitt, schichtweise Präparation, Eröffnung der Harnblase. Stumpfe Enukleation des hyperplastischen Adenoms (Gewicht des Präparats: 98 Gramm). Sorgfältige Blutstillung der Loge mittels Umstechungen. Einlegen eines Spülkatheters und einer suprapubischen Drainage. Blasenverschluss und schichtweiser Wundverschluss. Präparat zur Histopathologie.

Tipp: Vermerken Sie im OP-Bericht stets die genaue Operationsdauer sowie eventuelle anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Venenkongestionszeichen oder Verwachsungen, um eine spätere Faktorsteigerung hieb- und stichfest zu begründen.

GOÄ A1801: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 (301,93 Euro) erfordert eine patientenbezogene Begründung. Diese Begründung muss aufzeigen, warum der Eingriff im Vergleich zur Masse der Fälle deutlich schwieriger, zeitaufwendiger oder mit einem höheren Risiko verbunden war. Typische urologische Begründungen sind ein extremes Prostatagewicht von über 100 Gramm, erhebliche Verwachsungen nach Voroperationen oder eine schwer beherrschbare intraoperative Blutung bei bestehender Antikoagulation.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach GOÄ A1801 können verschiedene begleitende Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören die postoperative Schmerztherapie, die Anlage eines suprapubischen Blasenkatheters (sofern nicht als rein operativer Zugangsweg gewertet) sowie die histologische Untersuchung des entnommenen Gewebes durch den Pathologen (GOÄ 4815). Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Einzelschritte, die bereits durch die A1801 abgegolten sind, wie die Wunddrainage oder der primäre Wundverschluss.

Ziffer A1801 in der neuen GOÄ

Die offene transvesikale Adenotomie bei benigner Prostatahyperplasie (BPH) erhält in der neuen GOÄ mit der neuen Nummer 10215 eine Regelleistung.

10215 „Operative Entfernung eines Prostataadenoms" — 546,39 €. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 198,42 €; die neue Bewertung liegt deutlich darüber und spiegelt den operativen Aufwand der offenen Adenotomie realitätsnäher ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1801

Die GOÄ-Ziffer A1801 bewertet die offene transvesikale Adenotomie bei einer benignen Prostatahyperplasie (BPH). Diese urologische Operation kommt vor allem bei sehr großen Prostataadenomen zum Einsatz, die sich nicht mehr endoskopisch entfernen lassen. Die Leistung ist mit 1480 Punkten bewertet.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A1801 beträgt beim einfachen Gebührensatz 86,27 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3-fach erhöht sich der Betrag auf 198,41 Euro. Der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 liegt bei 301,93 Euro.
Nein, die Eröffnung der Harnblase (Zystotomie nach GOÄ 1850) darf nicht separat neben der GOÄ A1801 abgerechnet werden. Der transvesikale Zugangsweg ist ein integraler Bestandteil der Adenotomie und somit bereits mit der Hauptziffer abgegolten. Eine zusätzliche Berechnung führt in der Regel zu Beanstandungen durch die Kostenträger.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei überdurchschnittlich schwierigen Operationsbedingungen zulässig. Typische Begründungen sind ein extrem großes Prostatavolumen von über 100 ml, starke intraoperative Blutungen oder ausgeprägte Verwachsungen nach chronischen Entzündungen. Diese Besonderheiten müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert werden.
Neben der GOÄ A1801 sind andere prostatektomierende Verfahren wie die transurethrale Resektion der Prostata (TUR-P, GOÄ 1810) am selben Tag ausgeschlossen. Auch operative Einzelschritte wie die Blasenöffnung oder die primäre Blutstillung in der Loge sind nicht separat berechenbar. Zulässig sind hingegen eigenständige postoperative Leistungen oder die histologische Aufarbeitung des Gewebes durch den Pathologen.
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