GOÄ A1800: ESWT korrekt abrechnen – Tipps für Ärzte

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1800
ESWT bei orthopädischen Indikationen
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,41 € 2,3x
Höchstsatz 301,93 € 3,5x

Die Abrechnung der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) nach GOÄ A1800 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1800

Die Gebührenordnung für Ärzte enthält keine originäre Ziffer für die extrakorporale Stoßwellentherapie. Daher erfolgt die Abrechnung dieser modernen Behandlungsmethode analog über die Ziffer A1800.

Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ:
Entsprechend Ziffer 1800: Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen Indikationen (z. B. Pseudarthrose, Tendinosis calcarea, Fasziitis plantaris, Epicondylitis radialis humeri).

Die Analoggebühr A1800 bildet die Anwendung hochenergetischer oder niederenergetischer Stoßwellen ab. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, die Lokalisierung des Behandlungsareals (oft mittels Ultraschall) sowie die eigentliche Applikation der Stoßwellen.

GOÄ A1800 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die extrakorporale Stoßwellentherapie hat sich in der modernen Orthopädie fest etabliert. Die Abrechnung über die Analogziffer A1800 setzt voraus, dass eine medizinisch notwendige, wissenschaftlich anerkannte Indikation vorliegt.

Zu den klassischen Indikationen gehören die therapieresistente Fasziitis plantaris (mit oder ohne Fersensporn), die Epicondylitis radialis humeri (Tennisellenbogen) sowie die Tendinosis calcarea der Schulter (Kalkschulter). Auch bei verzögerter Knochenheilung oder Pseudarthrosen kommt das Verfahren regelmäßig zum Einsatz.

Tipp: Um Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen zu vermeiden, sollte vorab die Chronizität der Erkrankung und das Versagen konservativer Therapiemaßnahmen dokumentiert werden.

Die Abgrenzung zu rein kosmetischen Anwendungen, wie der Stoßwellenbehandlung bei Cellulite, ist essenziell. Solche Leistungen sind keine Kassen- oder regulären PKV-Leistungen und müssen als Verlangenstherapie nach § 12 Abs. 3 GOÄ vereinbart werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1800

Die folgenden Szenarien verdeutlichen die korrekte Anwendung und Kombination der Ziffer im orthopädischen Praxisalltag.

Fallbeispiel 1: Chronische Fasziitis plantaris

Ein Patient stellt sich mit seit sechs Monaten bestehenden Fersenschmerzen vor. Nach erfolgloser Einlagenversorgung und Physiotherapie wird eine fokussierte ESWT durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A1800 zum Regelsatz (2,3-fach = 198,42 €). Zusätzlich kann die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 GOÄ sowie die Sonographie der Fußsohle nach Ziffer 410 GOÄ berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Tendinosis calcarea der Schulter

Bei einer Patientin mit einer schmerzhaften Kalkschulter wird nach sonographischer Lokalisation des Kalkdepots eine hochenergetische Stoßwellentherapie appliziert.

Neben der Ziffer A1800 wird die sonographische Steuerung und Kontrolle des Behandlungsgebiets dokumentiert. Da die Ortung des Kalkdepots integraler Bestandteil der Therapiesitzung ist, ist eine separate Abrechnung der Sonographie am selben Tag genau zu prüfen.

Fallbeispiel 3: Pseudarthrose des Unterschenkels

Ein Patient mit einer ausbleibenden Knochenheilung nach Tibiafraktur erhält eine hochenergetische Stoßwellenbehandlung zur Stimulierung der Osteogenese.

Aufgrund des erhöhten Ortungsaufwands mittels Durchleuchtung und der aufwendigen Positionierung wird die Ziffer A1800 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach) abgerechnet. Die Begründung verweist auf die erschwerte anatomische Lokalisation.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1800: Was Prüfer beanstanden

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen Rechnungen mit der Analogziffer A1800 besonders akribisch. Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Mehrfachberechnung der Ziffer pro Sitzung.

Die GOÄ-Ziffer A1800 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig, unabhängig davon, wie viele Triggerpunkte oder anatomische Regionen behandelt wurden. Die Behandlung beider Füße in einer Sitzung rechtfertigt nicht den zweifachen Ansatz der Ziffer, sondern allenfalls eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.

Achtung: Die Abrechnung der ESWT als "Triggerpunkt-Stoßwellentherapie" unter Verwendung anderer, nicht-analoger Ziffern (wie z. B. Ziffer 838 GOÄ für die Muskeldehnung) ist unzulässig und führt regelmäßig zu Beanstandungen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Unterscheidung zwischen fokussierter und radialer Stoßwellentherapie. Während die fokussierte ESWT unstrittig unter die Analogbewertung A1800 fällt, versuchen Erstattungsstellen bei der radialen Stoßwelle gelegentlich, die Erstattung auf niedrigere Sätze oder andere Ziffern zu begrenzen.

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Dokumentation der GOÄ A1800: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die Durchführungsparameter exakt festgehalten werden.

Zu dokumentieren sind die genaue anatomische Lokalisation, die Art der Stoßwelle (fokussiert oder radial), die Anzahl der Applikationen (Impulse), die angewandte Energieflussdichte sowie die Verträglichkeit der Behandlung.

Dokumentationsbeispiel:
Fokussierte ESWT bei chronischer Epicondylitis radialis humeri rechts. Vorbehandlung erfolglos (Physiotherapie, NSAR). Sonographische Lokalisation des Schmerzmaximums. Applikation von 2.000 Impulsen, Energieflussdichte 0,25 mJ/mm², Frequenz 4 Hz. Patient tolerierte die Behandlung gut, keine Nebenwirkungen.

Zudem sollte die schriftliche Einverständniserklärung des Patienten (IGeL-Vereinbarung bei gesetzlich Versicherten bzw. Honorarvereinbarung bei Privatpatienten bei Überschreiten des Schwellenwertes) archiviert werden.

GOÄ A1800: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der Ziffer A1800 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Satz ist bei besonderem Aufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich.

Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine erschwerte Lokalisation bei stark adipösen Patienten, eine ausgeprägte Schmerzempfindlichkeit, die eine fraktionierte Applikation erfordert, oder die Behandlung tief liegender Gewebeschichten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Stoßwellentherapie wird selten isoliert durchgeführt. Häufig lässt sie sich mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren.

Zulässig ist die Kombination mit der Ziffer 1 (Beratung) oder Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) in derselben Sitzung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Auch bildgebende Verfahren wie die Sonographie nach Ziffer 410 GOÄ zur präzisen Ortung des Behandlungsareals sind neben der A1800 berechnungsfähig, sofern sie eine eigenständige Leistung darstellen.

Ziffer A1800 in der neuen GOÄ

Die extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen, chirurgischen oder schmerztherapeutischen Indikationen (BÄK-Empfehlung) wird in der neuen GOÄ nach Verfahrensmodalität differenziert.

  • Radiale Stoßwellenbehandlung: 4222 „Radiale Stoßwellenbehandlung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie …" — 89,73 € je Sitzung, bis zu fünfmal je Behandlungsfall
  • Fokussierte Stoßwellenbehandlung: 4223 „Fokussierte Stoßwellenbehandlung, ggf. einschließlich Lokalanästhesie …" — 193,00 € je Sitzung, bis zu fünfmal je Behandlungsfall

Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 198,42 €. Entscheidend für die neue Abrechnung ist die verwendete Modalität: Radial- und fokussierte Stoßwellen unterscheiden sich in Energiedichte und Eindringtiefe — und nun auch im Preis fast um den Faktor 2. Die neue GOÄ begrenzt zudem die Häufigkeit auf fünfmal je Behandlungsfall.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1800

Nein, die GOÄ-Ziffer A1800 ist pro Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn mehrere anatomische Regionen oder Triggerpunkte in einer Sitzung behandelt werden. Ein erhöhter Aufwand kann jedoch über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.
Ja, die radiale Stoßwellentherapie wird in der Praxis üblicherweise ebenfalls analog über die Ziffer A1800 abgerechnet. Einige private Krankenversicherungen versuchen jedoch, die Erstattung bei radialen Systemen zu mindern, weshalb eine präzise Indikationsstellung und Dokumentation wichtig sind.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist bei überdurchschnittlichem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind eine erschwerte Lokalisation des Behandlungsgebiets, eine extreme Schmerzempfindlichkeit des Patienten oder die Notwendigkeit einer besonders tiefen Gewebepenetration.
Ja, eine begleitende Sonographie nach Ziffer 410 GOÄ ist neben der A1800 berechnungsfähig, wenn sie zur Diagnostik oder präzisen Lokalisation dient. Sie muss als eigenständige Leistung dokumentiert und begründet werden, da die reine Therapiekontrolle oft als abgegolten gilt.
Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine ESWT in der Regel nur bei bestimmten, chronischen Indikationen wie der Fasziitis plantaris oder der Tendinosis calcarea. Voraussetzung ist meist der Nachweis, dass andere konservative Therapieversuche über mehrere Monate erfolglos geblieben.
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