GOÄ A1880: Nierentumorentfernung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A1880
Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors ohne Entfernung der regionalen Lymphknoten,
Punktzahl 3230  
Einfachsatz 188,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 433,02 € 2,3x
Höchstsatz 658,95 € 3,5x

Die organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors nach GOÄ A1880 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Analogbewertung, Fallstricken und Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1880

Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors ohne Entfernung der regionalen Lymphknoten, analog Nr. 1842

Die GOÄ-Ziffer A1880 beschreibt die organerhaltende Entfernung eines bösartigen Tumors der Niere. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne urologische Operationsmethode nicht direkt abbildet, erfolgt die Abrechnung über eine Analogbewertung der Ziffer 1842.

Der Leistungsinhalt umfasst die vollständige Resektion des Tumorgewebes unter Erhalt des funktionstüchtigen Restorgans. Die Präparation des Nierenstiels sowie die temporäre Unterbrechung der Blutzufuhr sind ebenfalls Bestandteil dieser operativen Leistung.

GOÄ A1880 in der Praxis: Indikationen und urologische Relevanz

In der modernen Urologie stellt die nephronschonende Nierenteilresektion den therapeutischen Goldstandard für lokalisierte Nierentumoren dar. Die Indikation zur Anwendung der GOÄ A1880 ist gegeben, wenn ein maligner Nierentumor organerhaltend und ohne die Entfernung der regionalen Lymphknoten operiert wird.

Besonders bei Patienten mit einer solitären Niere, bilateralen Tumoren oder einer vorbestehenden Niereninsuffizienz ist dieser Eingriff medizinisch indiziert. Die Abgrenzung zu radikalen Verfahren ist für die korrekte Liquidation von zentraler Bedeutung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1880

Fallbeispiel 1: Offene urologische Teilresektion bei T1a-Nierenzellkarzinom

Ein 58-jähriger Patient stellt sich mit einem inzidentell entdeckten, 3 cm großen Tumor am unteren Nierenpol vor. Es erfolgt die offene organerhaltende Resektion des malignen Tumors im Gesunden ohne Lymphadenektomie.

Da der Tumor vollständig entfernt und das restliche Nierengewebe erhalten wurde, ist die Abrechnung der GOÄ A1880 gerechtfertigt. Die Liquidation erfolgt mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Laparoskopische Nierenteilresektion bei komplexer Anatomie

Bei einer 65-jährigen Patientin wird eine minimal-invasive, laparoskopische Teilresektion eines Nierenzellkarzinoms durchgeführt. Aufgrund der komplexen Gefäßanatomie gestaltet sich die Präparation des Nierenstiels als überdurchschnittlich schwierig.

Die Operation erfordert eine verlängerte Ischämiezeit und eine aufwendige Rekonstruktion des Parenchyms. Der erhöhte Schwierigkeitsgrad rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ A1880 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,0.

Fallbeispiel 3: Organerhaltende Resektion bei vorbestehender Niereninsuffizienz

Ein Patient mit bekannter chronischer Niereninsuffizienz leidet an einem malignen Tumor der rechten Niere. Zur Vermeidung einer Dialysepflichtigkeit ist der Erhalt des funktionellen Parenchyms zwingend erforderlich.

Die anspruchsvolle Operation gelingt ohne Komplikationen und ohne Lymphknotenentfernung. Die Abrechnung erfolgt unter Anwendung der GOÄ A1880 mit dem Höchstsatz (3,5-fach) aufgrund des extremen Risikos und der medizinischen Komplexität.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1880: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die fehlerhafte Kombination der GOÄ A1880 mit anderen großen urologischen Eingriffen an derselben Niere. Private Krankenversicherungen beanstanden regelmäßig die gleichzeitige Abrechnung einer vollständigen Nephrektomie nach Nr. 1840.

Zudem führt das Fehlen des Zusatzes analog auf der Liquidation oft zu formalen Zurückweisungen. Die Kennzeichnung als Analogabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Erstattungsfähigkeit essenziell.

Achtung: Wird während des Eingriffs festgestellt, dass doch eine regionale Lymphknotenentfernung notwendig ist, darf die GOÄ A1880 nicht mehr abgerechnet werden. In diesem Fall muss auf die Ziffer A1881 ausgewichen werden.

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Dokumentation der GOÄ A1880: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht must die Malignität des Tumors sowie den organerhaltenden Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.

Besonders die Schnittränder (R0-Status) und der Verzicht auf eine Lymphadenektomie sollten explizit erwähnt werden. Auch alle Faktoren, die den Eingriff erschwert haben, gehören detailliert in die Patientenakte.

Tipp: Dokumentieren Sie die genaue Ischämiezeit in Minuten sowie die verwendete Nahttechnik zur Parenchymrekonstruktion. Diese harten Daten sind bei einer späteren Überprüfung durch den medizinischen Dienst unschätzbar wertvoll.

Dokumentationsbeispiel: Organerhaltende Resektion eines malignen Tumors der linken Niere (V. a. Nierenzellkarzinom). Präparation des Nierenstiels, temporäre Ischämiezeit 12 Minuten. Vollständige Tumorexzision im Gesunden (R0). Rekonstruktion des Parenchyms mittels fortlaufender Naht. Keine regionale Lymphadenektomie durchgeführt.

GOÄ A1880: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer A1880 bietet aufgrund der Komplexität des Eingriffs häufig Spielraum für eine Faktorerhöhung über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus. Typische Begründungen für den 3,5-fachen Satz sind eine ungünstige Tumorlokalisation oder ein erhöhter Blutverlust.

Auch anatomische Varianten der Nierengefäße oder ausgeprägte Verwachsungen durch Voroperationen im Retroperitoneum sind anerkannte Steigerungsgründe. Die Begründung muss stets einzelfallbezogen und medizinisch fundiert formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung nach GOÄ A1880 können begleitende Maßnahmen wie die intraoperative Ultraschalldiagnostik nach Nr. 418 berechnet werden. Auch Anästhesieleistungen und postoperative Überwachungen sind separat liquidierbar.

Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von selbstständigen Teilschritten der Operation, wie der bloßen Freipräparation der Niere. Diese Leistungen sind mit der Hauptziffer A1880 bereits vollständig abgegolten.

Ziffer A1880 in der neuen GOÄ

Die organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors ohne Entfernung der regionalen Lymphknoten (BÄK-Beschluss) wird in der neuen GOÄ als Nierenteilresektion abgebildet.

10190 „Nierenteilresektion, ggf. einschließlich Harnleiterschienung, Anlegen eines Nierenfistelkatheters …" — 969,72 € je Sitzung. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 433,02 €. Die neue Ziffer deckt auch den Fall mehrerer organerhaltend entfernter Nierentumore in derselben Sitzung ab.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1880

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1880 erfolgt analog zur GOÄ-Nummer 1842. Da die Gebührenordnung keine spezifische Ziffer für die organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors enthält, greift diese Analogbewertung. Auf der Rechnung muss die Leistung daher zwingend als Analoggebühr gekennzeichnet werden.
Die GOÄ A1880 darf nicht berechnet werden, wenn gleichzeitig eine vollständige Entfernung der Niere oder eine regionale Lymphknotenentfernung stattfindet. Für Fälle mit Lymphadenektomie ist stattdessen die Ziffer A1881 heranzuziehen. Auch die Kombination mit anderen primären Resektionsziffern derselben Niere ist ausgeschlossen.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz kann durch eine anatomisch schwierige Tumorlage oder eine verlängerte Ischämiezeit begründet werden. Auch ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine aufwendige Rekonstruktion des Nierenbeckenkelchsystems rechtfertigen eine Erhöhung. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar im OP-Bericht dokumentiert sein.
Ja, die laparoskopische oder roboterassistierte Durchführung der Nierenteilresektion wird primär über die GOÄ A1880 abgerechnet. Der im Vergleich zur offenen Chirurgie veränderte Aufwand kann über den Steigerungsfaktor oder spezifische Zuschläge abgebildet werden. Eine zusätzliche Abrechnung eigenständiger laparoskopischer Ziffern für denselben Operationsschritt ist jedoch nicht zulässig.
Das Honorar für die GOÄ-Ziffer A1880 beträgt beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz 433,02 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 188,27 Euro, während der maximale Steigerungssatz (3,5-fach) mit 658,95 Euro vergütet wird. Für eine Abrechnung über dem Schwellenwert von 2,3 ist eine schriftliche Begründung auf der Rechnung erforderlich.
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