GOÄ A1881: Nierenteilresektion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1881
Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit Entfernung der regionalen Lymphknoten,
Punktzahl 4160  
Einfachsatz 242,48 € 1,0x
Regelhöchstsatz 557,70 € 2,3x
Höchstsatz 848,68 € 3,5x

Leitfaden zur korrekten Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1881 für die organerhaltende Nierentumorentfernung inklusive regionaler Lymphadenektomie.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1881

A1881: Organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit Entfernung der regionalen Lymphknoten, analog Nr. 1843

Die Ziffer A1881 beschreibt eine hochkomplexe urologische Operation, bei der ein maligner Nierentumor unter Erhalt des gesunden Nierengewebes exzidiert wird. Gleichzeitig umfasst die Leistung die systematische Entfernung der regionalen Lymphknoten im Abflussgebiet der betroffenen Niere. Da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte diese moderne, organerhaltende Operationsmethode nicht adäquat abbildet, erfolgt die Abrechnung analog zur Ziffer 1843.

Die Leistung beinhaltet sowohl den operativen Zugang zur Niere als auch die präzise Tumorresektion unter Ischämiebedingungen sowie die anschließende Rekonstruktion des Nierenparenchyms. Auch die regionale Lymphadenektomie ist integraler Bestandteil dieser Ziffer und darf nicht separat berechnet werden.

GOÄ A1881 in der Praxis: Indikation und urologische OP-Planung

Die Indikation zur organerhaltenden Nierentumorentfernung (auch als Nierenteilresektion oder partielle Nephrektomie bezeichnet) besteht primär bei lokal begrenzten Nierenzellkarzinomen. Ziel des Eingriffs ist die vollständige Tumorentfernung bei maximalem Erhalt der Nierenfunktion, was besonders bei Einzelnieren oder vorbestehender Niereninsuffizienz von kritischer Bedeutung ist.

In der klinischen Praxis wird dieser Eingriff häufig laparoskopisch, roboterassistiert (z. B. mittels DaVinci-System) oder offen-chirurgisch durchgeführt. Unabhängig vom gewählten operativen Zugangsweg bleibt die Ziffer A1881 die maßgebliche Gebührenordnungsposition für die Tumorresektion mit Lymphadenektomie.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1881

Fallbeispiel 1: Offene Nierenteilresektion bei lokalisiertem Karzinom

Ein Patient stellt sich mit einem computertomographisch gesicherten, 3 cm großen malignen Tumor am unteren Nierenpol links vor. Es erfolgt die offene, organerhaltende Tumorexzision unter temporärer Abklemmung der Nierenarterie sowie die Entnahme der regionalen Lymphknoten im Bereich des Nierenstiels.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1881 analog zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten, ist der Regelhöchstsatz von 557,70 € anzusetzen.

Fallbeispiel 2: Roboterassistierte partielle Nephrektomie mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Bei einer Patientin mit einem endophytischen Nierentumor wird eine roboterassistierte (laparoskopische) Teilresektion durchgeführt. Aufgrund starker Verwachsungen nach Voroperationen im Abdomen gestaltet sich die Präparation der Niere und der regionalen Lymphknoten als extrem zeitaufwendig.

Neben der Ziffer A1881 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 begründet und abgerechnet. Die Begründung verweist explizit auf die anatomischen Schwierigkeiten durch die adhäsiven Vorveränderungen.

Fallbeispiel 3: Nierenteilresektion mit extraregionärer Lymphknotenmetastase

Ein Patient leidet an einem malignen Nierentumor mit nachgewiesenem Befall der regionalen Lymphknoten sowie einer Metastasierung in die extraregionären, iliakalen Lymphknoten. Es erfolgt die organerhaltende Tumorentfernung inklusive regionaler und extraregionaler Lymphadenektomie.

Hier wird die Ziffer A1881 für den Primäreingriff berechnet. Zusätzlich kann für die extraregionäre Lymphknotenentfernung die Ziffer 1783 analog (nach Abzug der Eröffnungsleistung) herangezogen werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1881: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die zusätzliche Liquidation der regionalen Lymphadenektomie über separate Ziffern. Da die regionale Lymphknotenentfernung explizit im Leistungstext der Ziffer A1881 genannt ist, ist eine gesonderte Berechnung (beispielsweise über die Ziffer 1783 für dieselbe Region) unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.

Achtung: Nur die extraregionäre Lymphknotenentfernung, die über das anatomisch definierte regionale Abflussgebiet der Niere hinausgeht, darf unter Abzug der Eröffnungsleistung zusätzlich mit der Ziffer 1783 analog berechnet werden.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern betrifft die Abgrenzung zur vollständigen Nephrektomie (Ziffer 1843). Wird während des Eingriffs festgestellt, dass ein Organerhalt nicht möglich ist, und erfolgt die Konversion zur radikalen Nephrektomie, darf nicht die Ziffer A1881, sondern es muss die Ziffer 1843 im Original abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ A1881: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss die organerhaltende Resektion des Tumors sowie die exakte anatomische Lokalisation und Anzahl der entnommenen regionalen Lymphknoten detailliert beschreiben.

Auch die pathologische Begutachtung des Resektats (Schnittränder, Lymphknotenstatus) sollte zwingend in der Patientenakte hinterlegt sein, um die Malignität und die Vollständigkeit der Resektion zu belegen.

Dokumentationsbeispiel: "...Präparation des Nierenstiels, Darstellung der Nierenarterie und -vene. Systematische regionale Lymphadenektomie entlang der Vasa renalia. Temporäre Ischämie der Niere für 14 Minuten. Vollständige, organerhaltende Exzision des 3,5 cm großen Tumors am oberen Nierenpol mit Sicherheitsabstand. Rekonstruktion des Parenchyms mittels fortlaufender Naht..."

GOÄ A1881: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der Ziffer A1881 sind eine atypische Tumorlokalisation (z. B. hilusnah), ausgeprägte Adhäsionen bei Voroperationen oder eine stark eingeschränkte Nierenfunktion des Patienten, die eine besonders schonende und schnelle Ischämiezeit erfordert.

Tipp: Vermeiden Sie pauschale Begründungen wie 'erhöhter Zeitaufwand'. Formulieren Sie stattdessen patientenspezifisch, z. B.: 'Erhöhter Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand bei hilusnaher Tumorlage und der Notwendigkeit einer komplexen Parenchymrekonstruktion zur Vermeidung einer postoperativen Dialysepflichtigkeit'.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung A1881 können urologische Praxen und Kliniken begleitende Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen sowie histopathologische Untersuchungen ansetzen. Die Ziffer 1783 analog ist, wie beschrieben, nur bei nachgewiesenem extraregionärem Lymphknotenbefall zusätzlich kombinierbar. Zuschläge für ambulantes Operieren oder operative Mikroskope sind gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zu prüfen und gegebenenfalls anzusetzen.

Ziffer A1881 in der neuen GOÄ

Die organerhaltende Entfernung eines malignen Nierentumors mit Entfernung der regionalen Lymphknoten wird in der neuen GOÄ über die Nierenteilresektion abgebildet, ergänzt um die Lymphadenektomie.

10190 „Nierenteilresektion, ggf. einschließlich Harnleiterschienung, Anlegen eines Nierenfistelkatheters …" — 969,72 € je Sitzung; die regionale Lymphknotenentfernung ist in 10190 nicht eingeschlossen und nach den allgemeinen Bestimmungen gesondert abzurechnen. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 557,70 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1881

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1881 erbringt beim einfachen Gebührensatz ein Honorar von 242,48 €. Bei der Liquidation mit dem üblichen 2,3-fachen Regelhöchstsatz beläuft sich der Betrag auf 557,70 €. Der maximale Höchstsatz (3,5-fach) liegt bei 848,68 €.
Nein, die Entfernung der regionalen Lymphknoten ist bereits integraler Bestandteil der GOÄ-Ziffer A1881 und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Eine zusätzliche Abrechnung ist nur für extraregionäre Lymphknoten unter Verwendung der Ziffer 1783 analog zulässig. Dies setzt jedoch einen nachgewiesenen Befall außerhalb des normalen Abflussgebiets voraus.
Als Referenz für die Analogbewertung der Ziffer A1881 dient die GOÄ-Ziffer 1843, welche die radikale Nephrektomie beschreibt. Da die organerhaltende Tumorentfernung in der ursprünglichen GOÄ nicht eigenständig abgebildet ist, wurde diese Analogziffer geschaffen. Sie ist mit 4160 Punkten bewertet.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz kann bei besonderen medizinischen Erschwernissen geltend gemacht werden. Typische Begründungen sind eine hilusnahe Tumorlage, ausgeprägte Verwachsungen durch Voroperationen oder eine kritische Ischämiezeit bei Einzelnieren. Die Begründung muss patientenspezifisch und nachvollziehbar im Operationsbericht dokumentiert sein.
Sollte sich während der Operation herausstellen, dass ein Organerhalt unmöglich ist und die Niere komplett entfernt werden muss, darf die Ziffer A1881 nicht abgerechnet werden. In diesem Fall ist stattdessen die reguläre GOÄ-Ziffer 1843 für die radikale Nephrektomie anzusetzen. Eine Kombination beider Ziffern für denselben Eingriff ist ausgeschlossen.
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