GOÄ A1873: Nervschonende Prostatektomie korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A1873
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne pelvine Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
Punktzahl 5600  
Einfachsatz 326,41 € 1,0x
Regelhöchstsatz 750,74 € 2,3x
Höchstsatz 1142,44 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1873: Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse, Dokumentation und die korrekte Faktorsteigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1873

Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne pelvine Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen, analog Nr. 3088

Die GOÄ-Ziffer A1873 beschreibt eine hochkomplexe urologische Operation. Diese analoge Bewertung bildet die moderne, nervschonende radikale Prostatektomie ab. Im Gegensatz zu klassischen Verfahren steht hier der funktionelle Erhalt der Schließmuskel- und Erektionsfunktion im Vordergrund.

Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Resektion auch die aufwendige Rekonstruktion des Blasenhalses. Da es sich um eine analoge Bewertung der Ziffer 3088 handelt, sind alle typischen Begleitmaßnahmen wie Katheterisierungen und Drainagen bereits abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Nebenleistungen ist daher nicht zulässig.

GOÄ A1873 in der Praxis: Indikation und nervschonende Prostatektomie

Die Anwendung der GOÄ A1873 ist bei Patienten mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom indiziert. Voraussetzung für diese Ziffer ist der explizite Verzicht auf eine pelvine Lymphknotenentfernung. Dies ist meist bei Patienten mit einem niedrigen Risikoprofil nach den gängigen Leitlinien der Fall.

Ein wesentlicher Bestandteil der Ziffer ist die Schonung der Nervi erigentes. Diese filigrane Präparation erfordert eine hohe chirurgische Präzision und den Einsatz mikrochirurgischer oder laparoskopischer Techniken. Der Erhalt kann dabei einseitig oder beidseitig erfolgen, was die Abrechenbarkeit der Ziffer nicht beeinflusst.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1873

Fallbeispiel 1: Low-Risk-Prostatakarzinom mit beidseitigem Potenzerhalt

Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten Prostatakarzinom im Stadium T1c vor. Aufgrund des niedrigen Risikoprofils wird auf eine pelvine Lymphadenektomie verzichtet. Es erfolgt die roboterassistierte radikale Prostatektomie mit beidseitiger Schonung der Gefäß-Nerven-Bündel sowie die Rekonstruktion des Blasenhalses.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A1873 zum Regelhöchstsatz von 2,3. Da keine Lymphknoten entnommen wurden und der Potenzerhalt erfolgreich durchgeführt wurde, ist diese Ziffer exakt zutreffend. Begleitende Drainagen werden nicht gesondert berechnet.

Fallbeispiel 2: Einseitiger Potenzerhalt bei asymmetrischem Tumor

Bei einem Patienten mit einem einseitig betonten Tumor ist die Nervenschonung nur auf der kontralateralen Seite onkologisch sicher vertretbar. Die Operation wird ohne pelvine Lymphknotenentfernung durchgeführt. Der Operateur präpariert das verbleibende neurovaskuläre Bündel sorgfältig heraus.

Auch bei nur einseitigem Erhalt der Nervi erigentes ist die Abrechnung der GOÄ A1873 vollumfänglich gerechtfertigt. Der Leistungstext nennt explizit den Potenzerhalt, auch beidseitig, was den einseitigen Erhalt einschließt.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Prostatitis

Ein Patient mit rezidivierenden Prostatitiden in der Anamnese unterzieht sich der nervschonenden Prostatektomie ohne Lymphadenektomie. Aufgrund der chronischen Entzündungsreaktionen zeigen sich ausgeprägte, derbe narbige Verwachsungen im Bereich der Nervenbahnen. Die Präparation erfordert einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand.

In diesem Fall wird die GOÄ A1873 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung muss den konkreten Mehraufwand durch die entzündlichen Verwachsungen detailliert beschreiben.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1873: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Prostatektomie-Ziffern. Die analogen Bewertungen A1870 bis A1873 schließen sich gegenseitig streng aus. Es darf immer nur die Ziffer gewählt werden, die dem tatsächlichen Leistungsumfang entspricht.

Zudem versuchen Praxen gelegentlich, das Legen des Blasenkatheters oder das Einbringen von Wunddrainagen separat in Rechnung zu stellen. Private Krankenversicherungen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da diese Maßnahmen explizit im Leistungstext der A1873 enthalten sind.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von A1873 mit den Ziffern A1870, A1871 oder A1872 ist ausgeschlossen. Es darf nur die Ziffer abgerechnet werden, die dem tatsächlichen Leistungsumfang entspricht.

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Dokumentation der GOÄ A1873: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Präparation der Nervi erigentes detailliert beschrieben werden. Auch die Rekonstruktion des Blasenhalses zur Sicherung der Kontinenz muss klar hervorgehen.

Zudem sollte explizit dokumentiert werden, dass keine pelvine Lymphadenektomie stattgefunden hat. Dies untermauert die Wahl der Ziffer A1873 gegenüber der Ziffer A1872. Die Dokumentation sollte auch Angaben zu den verwendeten Nahtmaterialien und Rekonstruktionstechniken enthalten.

Dokumentationsbeispiel: "...Präparation des rechten und linken neurovaskulären Bündels zur Schonung der Nervi erigentes. Vollständige Entfernung der Prostata und Samenblasen. Rekonstruktion des Blasenhalses und Anastomosierung. Einlegen eines transurethralen Blasenkatheters und einer Easy-Flow-Drainage..."

GOÄ A1873: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ A1873 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind anatomische Varianten, ausgeprägte Adipositas permagna oder starke Verwachsungen nach Voroperationen.

Die Begründung auf der Rechnung muss stets patientenbezogen und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne nähere Erläuterung werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Hauptleistung können selbstverständlich die präoperativen Beratungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 abgerechnet werden. Auch die postoperative Überwachung und die visitenbezogenen Leistungen auf Station sind separat berechenbar, sofern sie die Kriterien der GOÄ erfüllen.

Tipp: Nutzen Sie bei zeitaufwendigen Präparationen aufgrund von Voroperationen oder Entzündungen die Möglichkeit der Faktorsteigerung auf 3,5 mit einer präzisen, patientenbezogenen Begründung.

Ziffer A1873 in der neuen GOÄ

Die totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen ohne pelvine Lymphknotenentfernung mit nerverhaltender Technik und Rekonstruktion wird in der neuen GOÄ zur neuen Nummer 10216.

10216 „Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen mit Unterbindung der Samenleiter …" — 1.071,37 € je Sitzung. Der in A1873 beschriebene Nerverhalt durch Präparation der Nervi erigentes wird bei entsprechender Dokumentation mit einem zusätzlichen Zuschlag abgerechnet, der denselben Wert wie bei A1871 hat. Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 750,74 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1873

Die GOÄ-Ziffer A1873 wird für die totale Entfernung der Prostata und Samenblasen mit Erhalt der Erektionsnerven, aber ohne Lymphknotenentfernung berechnet. Sie kommt typischerweise bei Patienten mit lokal begrenztem Prostatakarzinom und niedrigem Risikoprofil zur Anwendung.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung von A1873 und A1872 ist ausgeschlossen. Die analogen Ziffern A1870 bis A1873 schließen sich gegenseitig aus und dürfen nur alternativ je nach Leistungsumfang gewählt werden.
Nein, das Legen von Blasenkathetern, suprapubischen Kathetern und Drainagen ist bereits in der Ziffer A1873 enthalten. Diese Begleitmaßnahmen dürfen daher nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) der GOÄ-Ziffer A1873 beträgt 750,74 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 326,41 € bei einer Bewertung von 5600 Punkten.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem operativem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind starke Verwachsungen nach Entzündungen, extreme Adipositas oder anatomische Besonderheiten bei der Nervenpräparation.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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