GOÄ A1871: Radikale Prostatektomie korrekt abrechnen

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GOÄ A1871
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen,
Punktzahl 6500  
Einfachsatz 378,87 € 1,0x
Regelhöchstsatz 871,40 € 2,3x
Höchstsatz 1326,05 € 3,5x

Die Abrechnung der radikalen Prostatektomie nach GOÄ Ziffer A1871 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1871

Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung mit anschließender Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie Potenzerhalt durch Präparation der Nervi erigentes, auch beidseitig, einschließlich Blasenkatheter, ggf. einschließlich suprapubischem Katheter, ggf. einschließlich einer oder mehrerer Drainagen, (analog Nr. 1850)

Die GOÄ-Ziffer A1871 stellt eine analoge Bewertung dar, die auf der Referenzziffer 1850 basiert. Sie deckt einen hochkomplexen urologischen Eingriff ab, der weit über eine einfache Prostatektomie hinausgeht. Die Ziffer umfasst die vollständige Resektion der Prostata und der Bläschendrüsen.

Zusätzlich sind die pelvine Lymphadenektomie sowie die anspruchsvolle Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelstrukturen integriert. Auch die mikrochirurgische oder präzise Präparation der Nervi erigentes zur Erhaltung der erektilen Funktion ist Teil des Leistungsumfangs. Schließlich sind alle typischen Begleitmaßnahmen wie Katheterisierungen und Drainagen bereits abgegolten.

GOÄ A1871 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung

Die primäre Indikation für die Anwendung der GOÄ-Ziffer A1871 ist das lokalisierte oder lokal fortgeschrittene Prostatakarzinom. Der Eingriff wird durchgeführt, um eine vollständige Tumorkontrolle zu erreichen, während gleichzeitig die Kontinenz und die Potenz des Patienten bestmöglich geschont werden.

Die Abrechnung dieser Ziffer setzt voraus, dass alle im Leistungstext genannten Teilschritte tatsächlich durchgeführt und medizinisch indiziert waren. Insbesondere der nervschonende Ansatz (Potenzerhalt) muss aktiv angestrebt und präparatorisch umgesetzt worden sein. Fehlt einer dieser wesentlichen Bestandteile, muss geprüft werden, ob eine andere, weniger spezifische Ziffer herangezogen werden muss.

Tipp: Sollte ein beidseitiger Potenzerhalt aufgrund der Tumorausdehnung nicht möglich sein, aber ein einseitiger Erhalt erfolgreich durchgeführt werden, ist die Ziffer A1871 dennoch vollumfänglich anwendbar, da der Text explizit "auch beidseitig" formuliert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1871

Fallbeispiel 1: Standardeingriff bei lokalisiertem Prostatakarzinom

Ein 62-jähriger Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten, lokalisierten Prostatakarzinom vor. Es erfolgt die radikale Prostatektomie mit pelviner Lymphadenektomie und beidseitiger Nervschonung. Die Rekonstruktion des Blasenhalses verläuft komplikationslos, ein transurethraler Blasenkatheter wird eingelegt.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A1871 zum Regelsatz (2,3-fach). Da alle Kriterien des Leistungstextes erfüllt sind und keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen, ist dieser Ansatz korrekt und deckt alle operativen Schritte ab.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Präparation bei Zustand nach Radiotherapie

Bei einem 68-jährigen Patienten wird eine Salvage-Prostatektomie nach erfolgloser primärer Strahlentherapie durchgeführt. Aufgrund massiver fibrotischer Verwachsungen im kleinen Becken gestaltet sich die Präparation der Nervi erigentes und die Lymphknotenentfernung extrem zeitaufwendig und schwierig.

Hier kann die Ziffer A1871 mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 3,5-fach) abgerechnet werden. Die Begründung muss die durch die Vorbestrahlung bedingten Verwachsungen und den dadurch erheblich gesteigerten Zeitaufwand detailliert beschreiben.

Fallbeispiel 3: Eingriff mit einseitigem Potenzerhalt bei fortgeschrittenem Befund

Ein Patient leidet an einem einseitig fortgeschrittenen Tumor, der eine Nervschonung auf der betroffenen Seite unmöglich macht. Auf der kontralateralen Seite kann die Präparation der Nervi erigentes jedoch erfolgreich durchgeführt werden. Die pelvine Lymphadenektomie und die Rekonstruktion des Blasenhalses erfolgen standardmäßig.

Auch in diesem Fall ist die Abrechnung der Ziffer A1871 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Formulierung "auch beidseitig" im Leistungstext stellt klar, dass ein einseitiger Erhalt der Nervenstrukturen für die Erfüllung der Ziffernkriterien ausreicht.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1871: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der urologischen Abrechnung ist die Doppelabrechnung von Teilleistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob im Operationsbericht separat ausgewiesene Leistungen bereits im Leistungsumfang der A1871 enthalten sind.

Insbesondere die pelvine Lymphadenektomie darf nicht zusätzlich über die Ziffer 1857 (Lymphknotenexstirpation) abgerechnet werden. Da die Lymphknotenentfernung expliziter Bestandteil der A1871 ist, greift hier das Zielleistungsprinzip der GOÄ, welches eine Doppelhonorierung verbietet.

Achtung: Auch das Legen des Blasenkatheters oder das Einbringen von Wunddrainagen darf nicht separat nach den Ziffern 1728 oder 2009 berechnet werden. Diese Maßnahmen sind im Text der A1871 ausdrücklich als "einschließlich" deklariert.

Ein weiterer Streitpunkt ist der dokumentierte Potenzerhalt. Wenn im Operationsbericht keinerlei Erwähnung der Präparation der Nervi erigentes zu finden ist, kürzen Prüfstellen die Abrechnung häufig auf die Standard-Prostatektomie herunter.

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Dokumentation der GOÄ A1871: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss jeden einzelnen Schritt, der in der Ziffernbeschreibung genannt wird, im Bericht explizit erwähnen und beschreiben.

Besonderes Augenmerk sollte auf die Darstellung der Nervenschonung gelegt werden. Es empfiehlt sich, die anatomische Darstellung und den Erhalt der neurovaskulären Bündel (rechts, links oder beidseitig) detailliert zu beschreiben. Auch die Rekonstruktion des Blasenhalses (z. B. mittels fortlaufender Naht) muss nachvollziehbar dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: "... Nach vollständiger Mobilisation der Prostata erfolgt die präzise, schichtgerechte Präparation und Schonung der beidseitigen Nervi erigentes unter Erhalt der neurovaskulären Bündel. Anschließend Durchführung der pelvinen Lymphadenektomie beidseits. Die Rekonstruktion des Blasenhalses erfolgt mittels einer dichten, spannungsfreien Anastomose zur Sicherung der postoperativen Schließmuskelfunktion. Einlegen eines 16-Ch-Silikonkatheters sowie einer Easy-Flow-Drainage..."

GOÄ A1871: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann in vielen Fällen ein erhöhter Steigerungssatz gerechtfertigt sein. Typische Begründungen für das Überschreiten des 2,3-fachen Satzes sind ein extrem hoher Body-Mass-Index (BMI) des Patienten, der den operativen Zugang erschwert, oder ausgeprägte anatomische Varianten.

Auch ein hoher intraoperativer Blutverlust, der zusätzliche Blutstillungsmaßnahmen erfordert, oder ein Zustand nach urologischen Voroperationen (z. B. transurethrale Resektionen) rechtfertigen eine Steigerung. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch plausibel formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung A1871 können selbstverständlich begleitende Anästhesieleistungen, postoperative Überwachungen und Laboruntersuchungen abgerechnet werden. Auch die pathologische Aufarbeitung des Präparats durch den Pathologen ist eine eigenständige Leistung.

Nicht kombiniert werden dürfen hingegen operative Einzelschritte, die bereits in der A1871 aufgegangen sind. Die Kombination mit der Ziffer 2005 (Wundversorgung) oder anderen urologischen Standardeingriffen am selben Organ ist im Regelfall nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um völlig unabhängige Nebenreaktionen oder Komplikationen.

Ziffer A1871 in der neuen GOÄ

Die totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung mit nerverhaltender Technik (Präparation der Nn. erigentes zur Potenzerhaltung) wird in der neuen GOÄ als Basisleistung plus Zuschlag abgebildet.

  • 10216 „Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen …" — 1.071,37 €
  • 10217 „Zuschlag … für die Präparation der Nn. erigentes …, auch beidseits" — 150,03 €

Der Zuschlag 10217 deckt die nerverhaltende Präparation auch beidseits ab. Die pelvine Lymphknotenentfernung wäre nach Ausmaß zusätzlich abzurechnen (Ziffern 10255–10257, wie bei A1870). Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 871,40 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1871

Die GOÄ-Ziffer A1871 beschreibt die analoge Abrechnung der totalen Entfernung der Prostata und der Samenblasen inklusive pelviner Lymphknotenentfernung, Rekonstruktion des Blasenhalses und Potenzerhalt. Sie wird mit 6500 Punkten bewertet und basiert auf der Referenzziffer 1850.
Das Honorar beträgt beim einfachen Gebührensatz 378,87 Euro. Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt es bei 871,40 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) 1.326,05 Euro beträgt.
In der Ziffer sind die pelvine Lymphknotenentfernung, die Rekonstruktion des Blasenhalses und der Schließmuskelfunktion sowie der Potenzerhalt durch Nervenpräparation enthalten. Auch das Legen von Blasenkathetern, suprapubischen Kathetern und Wunddrainagen ist mit dieser Gebühr abgegolten.
Viele urologische Begleitleistungen sind durch den umfassenden Leistungstext der A1871 abgegolten und dürfen nicht separat berechnet werden. Insbesondere die Lymphadenektomie oder Katheterisierungen sind explizite Bestandteile dieser Ziffer.
Eine Erhöhung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, wie ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen, zulässig. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder erhebliche intraoperative Blutungen können eine Steigerung begründen.
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