GOÄ A204: Orthese korrekt abrechnen – Tipps & Beispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ A204
Anlage einer Orthese
Punktzahl 95  
Einfachsatz 5,54 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,74 € 2,3x
Höchstsatz 19,39 € 3,5x

Die analoge Abrechnung der Orthesenanlage nach GOÄ A204 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste sicher vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A204

A204 (analog): Anlage einer Orthese (analog zu Ziffer 204: Anlage eines Schienenverbandes)

Die Abrechnung von modernen Orthesen ist in der ursprünglichen Gebührenordnung für Ärzte nicht explizit geregelt. Aus diesem Grund erfolgt die Liquidation über die Analogbewertung der Ziffer 204 GOÄ, was von der Bundesärztekammer und den privaten Krankenversicherungen anerkannt ist. Die Leistung umfasst die Auswahl, die individuelle Anpassung, die Funktionsprüfung sowie die Einweisung des Patienten in die Handhabung der Orthese.

GOÄ A204 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Indikation zur Anlage einer Orthese ergibt sich primär aus der Notwendigkeit, ein Gelenk temporär zu entlasten, zu führen oder vollständig ruhigzustellen. Das Indikationsspektrum reicht von akuten Bandverletzungen über entzündliche Prozesse bis hin zur postoperativen Nachsorge. Eine präzise mechanische Stabilisierung steht dabei im Vordergrund der therapeutischen Maßnahme.

In der täglichen Praxis ist eine klare Abgrenzung zu einfachen elastischen Bandagen (GOÄ 200) erforderlich. Eine Orthese zeichnet sich durch feste, stabilisierende Elemente wie Schienen, Gelenke oder feste Schalen aus, die eine mechanische Schutzfunktion bieten. Die bloße Abgabe eines Hilfsmittels ohne ärztliche Anpassungsleistung erfüllt den Leistungsinhalt hingegen nicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A204

Fallbeispiel 1: Distorsion des oberen Sprunggelenks

Ein Patient stellt sich mit einer akuten Distorsion des oberen Sprunggelenks in der Praxis vor. Nach klinischer und sonographischer Diagnostik erfolgt die Anlage einer konfektionierten Aircast-Schiene zur Stabilisierung. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die Ziffer A204 für die fachgerechte Anpassung und Funktionsprüfung der Orthese liquidiert.

Fallbeispiel 2: Ruhigstellung des Handgelenks bei Tendovaginitis

Bei einer ausgeprägten Tendovaginitis der Handgelenksbeuger wird zur Schmerzlinderung eine Handgelenksorthese mit volarer Verstärkungsschiene angepasst. Die medizinische Begründung dokumentiert die notwendige Ruhigstellung zur Entzündungshemmung. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz der Ziffer A204.

Fallbeispiel 3: Postoperative Versorgung nach Kreuzbandruptur

Nach einer operativen Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes erfolgt die Anpassung einer komplexen Hartrahmen-Knieorthese mit limitierter Bewegungsausführung. Aufgrund der aufwendigen Einstellung der Gradzahlen für Flexion und Extension liegt eine komplexe Kreuzbandruptur-Nachsorge vor. Die Abrechnung der A204 erfolgt hier mit erhöhtem Steigerungsfaktor aufgrund der zeitintensiven Bewegungseinschränkung-Justierung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A204: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist die unzulässige Doppelabrechnung von Schienenverbänden und Orthesen an derselben Extremität in einer Sitzung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob die Sachkosten der Orthese fälschlicherweise in der Gebühr enthalten sind. Die strengen Ausschlusskriterien der GOÄ verbieten zudem die Abrechnung der A204, wenn die Orthesenanlage eine inhärente Zielleistung einer höher bewerteten Operation darstellt.

Achtung: Die bloße Verordnung oder Aushändigung einer Orthese ohne dokumentierte ärztliche Anpassung, Sitzkontrolle und Einweisung darf nicht nach GOÄ A204 berechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ A204: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das effektivste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die genaue Diagnose, die betroffene Extremitätenseite sowie das spezifische Orthesenmodell vermerkt werden. Auch die Durchführung der Funktionsprüfung und die Schulung des Patienten sollten explizit dokumentiert sein.

Dokumentation: Diagnose: Schwere OSG-Distorsion rechts. Anpassung und Anlage einer Sprunggelenksorthese (Modell X). Korrekter Sitz, Druckfreiheit und Stabilität überprüft. Patient ausführlich in das An- und Ablegen sowie die Pflege eingewiesen.

GOÄ A204: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung. Relevante Gründe für eine Steigerungsfähigkeit sind beispielsweise anatomische Besonderheiten, starke Weichteilschwellungen oder die aufwendige mechanische Justierung von Orthesengelenken. Auch eine mangelnde Compliance des Patienten kann den zeitlichen Aufwand signifikant erhöhen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A204 lässt sich hervorragend mit beratenden und untersuchenden Leistungen kombinieren. Häufige Ziffernkombinationen umfassen die GOÄ-Ziffern 1, 5 oder 7 für die klinische Diagnostik sowie die Ziffer 410 für die begleitende Sonographie. Nicht kombinierbar ist die Leistung mit anderen immobilisierenden Verbänden wie der GOÄ 201 an derselben Extremität.

Tipp: Nutzen Sie bei der Anpassung von Gelenkorthesen mit einstellbarer Bewegungslimitierung konsequent die Steigerung auf den 3,5-fachen Satz unter Verweis auf die zeitaufwendige Grad-Einstellung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A204

Die Anlage einer Orthese wird analog über die Ziffer A204 (analog zu Ziffer 204 GOÄ) abgerechnet. Da die GOÄ keine eigene Ziffer für moderne Orthesen enthält, ist diese Analogbewertung von der Bundesärztekammer anerkannt.
Für die GOÄ-Ziffer A204 beträgt der Einfachsatz 5,54 Euro bei 95 Punkten. Der Regelhöchstsatz (2,3-fach) liegt bei 12,74 Euro, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 19,39 Euro liquidiert werden kann.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ A204 und eines Gipsverbandes an derselben Extremität ist in derselben Sitzung ausgeschlossen. Die Ruhigstellung ist mit einer der beiden Maßnahmen abgegolten.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Zeitaufwand zulässig. Typische Begründungen sind die aufwendige Justierung von Gelenken an der Orthese oder erschwerte Bedingungen durch starke Schwellungen.
Nein, die Sachkosten für die Orthese selbst sind nicht in der Gebühr der GOÄ A204 enthalten. Diese werden entweder über ein Rezept direkt zulasten des Kostenträgers verordnet oder als Auslagen gemäß § 10 GOÄ gesondert in Rechnung gestellt.
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