GOÄ A85: Gutachterbericht rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A85
Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachterfür die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlichanerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten, je angefangene Stunde Arbeitszeit (https://www.deutschesarztportal.de/abrechnung/detail/goae-es-gibt-neue-analoge-leistungen-fuer-die-psychotherapie)
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,03 € 2,3x
Höchstsatz 102,00 € 3,5x

Die Abrechnung des Gutachterberichts nach GOÄ A85 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer rechtssicher anwenden und Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A85

Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren unter Einbeziehung vorliegender Befunde und ggf. Abstimmung mit vor- und mitbehandelnden Ärzten und Psychotherapeuten, je angefangene Stunde Arbeitszeit

Die analoge Ziffer A85 wurde eingeführt, um den erheblichen zeitlichen Aufwand bei der Erstellung von Gutachterberichten adäquat abzubilden. Diese Leistung geht weit über einen einfachen Befundbericht hinaus und erfordert eine tiefgehende fachliche Auseinandersetzung mit der Krankengeschichte. Neben der eigentlichen Formulierung des Berichts ist auch die Koordination mit anderen Behandlern explizit Teil des Leistungsumfangs.

Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, wobei jede angefangene Stunde Arbeitszeit als eigene Einheit zählt. Dies ermöglicht eine faire Vergütung von komplexen Berichten, die oft mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Die Vorbemerkungen der GOÄ zur Psychotherapie sind hierbei stets zu beachten.

GOÄ A85 in der Praxis: Indikation und zeitlicher Aufwand

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ A85 vor allem bei der Einleitung oder Verlängerung von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren zum Einsatz. Hierzu zählen insbesondere die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sowie die analytische Psychotherapie. Der Bericht an den Gutachter ist ein formales Erfordernis, das über die Bewilligung der Therapieeinheiten entscheidet.

Da die Ziffer je angefangene Stunde berechnet wird, ist eine exakte Zeiterfassung unerlässlich. Therapeuten müssen die für die Berichterstellung aufgewendete Zeit genau dokumentieren, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden. Dies gilt sowohl für die Literaturrecherche als auch für die Auswertung von Fremdbefunden.

Tipp: Erfassen Sie die Arbeitszeit für die Berichterstellung immer mit genauer Uhrzeit von Beginn bis Ende in der Patientenakte, um die Anzahl der angefangenen Stunden im Zweifel lückenlos belegen zu können.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A85

Fallbeispiel 1: Erstantrag auf Verhaltenstherapie

Ein Facharzt für Psychiatrie erstellt einen ausführlichen Bericht für den Gutachter zur Beantragung einer Verhaltenstherapie. Die Bearbeitung inklusive der Sichtung der Vorbefunde dauert insgesamt 50 Minuten. Da die Arbeit innerhalb der ersten Stunde abgeschlossen wurde, erfolgt die Abrechnung einfach.

Es wird 1x die GOÄ-Ziffer A85 mit dem Regelsatz von 2,3 berechnet. Das Honorar beträgt in diesem Fall 67,03 €.

Fallbeispiel 2: Komplexer Fortführungsantrag bei rezidivierender Depression

Eine Psychotherapeutin verfasst einen Verlängerungsbericht für eine analytische Psychotherapie bei einem Patienten mit komplexer Komorbidität. Die Erstellung des Berichts und die notwendige telefonische Abstimmung mit dem vorbehandelnden Nervenarzt nehmen insgesamt 80 Minuten in Anspruch. Damit ist die zweite Arbeitsstunde angefangen.

In diesem Szenario ist die Abrechnung von 2x GOÄ A85 vollkommen gerechtfertigt. Das Gesamthonorar beläuft sich beim Schwellenwert auf 134,06 €.

Fallbeispiel 3: Berichtserstellung unter erschwerten Bedingungen

Die Erstellung des Berichts für einen Gutachter erfordert die Integration zahlreicher somatischer Befunde aus verschiedenen Kliniken. Der Zeitaufwand beträgt 55 Minuten, jedoch ist die medizinische Synthese aufgrund der unklaren Differenzialdiagnostik extrem schwierig. Die Ärztin entscheidet sich daher für eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.

Abgerechnet wird 1x GOÄ A85 mit dem Faktor 3,5. Die Liquidation wird mit dem außergewöhnlichen Koordinationsaufwand und der Komplexität der Befunde begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A85: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A85 ist das Fehlen einer detaillierten Zeitangabe in der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei Mehrfachabrechnungen der Ziffer an einem Tag regelmäßig den Nachweis der tatsächlichen Arbeitszeit an. Eine pauschale Abrechnung ohne Minutenangaben wird meist beanstandet.

Zudem darf die Ziffer nicht mit anderen Berichtsgebühren wie der GOÄ 80 oder GOÄ 85 für denselben Bericht kombiniert werden. Die GOÄ A85 ist eine spezifische Analogbewertung, die den gesamten Prozess der Gutachterberichterstellung abgilt. Nebeneinander berechnete Schreibgebühren werden von den Prüfstellen konsequent gestrichen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass die Erstellung des Berichts zeitlich nicht mit den eigentlichen Therapiesitzungen kollidiert. Die Berichterstellung muss als separate administrative Leistung außerhalb der Patientenkontaktzeit dokumentiert sein.

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Dokumentation der GOÄ A85: Praxisbewährte Hinweise

Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament für die erfolgreiche Durchsetzung des Honorars. In der Patientenakte müssen neben dem fertigen Bericht auch die einbezogenen Fremdbefunde und die Namen der kontaktierten Kollegen vermerkt werden. Auch der konkrete zeitliche Ablauf der Erstellung gehört in die Dokumentation.

Sollten Verzögerungen oder besondere Erschwernisse auftreten, müssen diese ebenfalls stichwortartig notiert werden. Dies erleichtert im Nachgang die Formulierung einer plausiblen Begründung für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Erstellung des Gutachterberichts für Verhaltenstherapie von 14:15 bis 15:30 Uhr (75 Min.). Einbeziehung des neurologischen Konsiliarberichts von Dr. X vom 10.11.2023. Telefonische Abstimmung mit dem Hausarzt bezüglich somatischer Ausschlussdiagnostik.

GOÄ A85: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A85 kann bei Vorliegen besonderer Umstände bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Überschreitung des Schwellenwerts von 2,3 sind eine extrem schwierige differenzialdiagnostische Abgrenzung, eine umfangreiche Aktenanalyse bei langjähriger Chronifizierung oder die Koordination mit mehreren Vorbehandlern. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A85 wird häufig im zeitlichen Umfeld von diagnostischen und therapeutischen Leistungen erbracht. Erlaubt ist die Kombination mit psychiatrischen Gesprächsleistungen nach GOÄ 801 oder GOÄ 806, sofern diese an separaten Terminen oder zeitlich getrennt stattfinden. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Abrechnung von allgemeinen Briefen nach GOÄ 75 für denselben Empfänger.

Ziffer A85 in der neuen GOÄ

Der verfahrensspezifische Bericht an den Gutachter für die Beantragung einer Psychotherapie (Analogziffer A85, je angefangene Stunde Arbeitszeit) wird in der neuen GOÄ über eigene Psychotherapieberichtsziffern abgebildet — mit geänderter Zeiteinheit:

  • 4434 „Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie, je vollendete 50 Minuten" — 110,72 €, je Berichterstellung bis zu dreimal berechnungsfähig (Gesamtdauer mindestens 50 Minuten)
  • 4433 „...Dauer unter 50 Minuten" — 34,96 € (als alleinige Leistung bei Gesamtdauer unter 50 Minuten, oder als Abschlussleistung nach vollendeten 50-Minuten-Blöcken der 4434)

Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 67,02 €. Die alte Zeiteinheit „je angefangene Stunde" (Aufrundung) wird durch „je vollendete 50 Minuten" (Abrundung) ersetzt — verbleibende Restzeit unter 50 Minuten wird mit 4433 als Abschlussleistung abgerechnet. Maximal drei Einheiten der 4434 je Bericht (150 Minuten) plus einmal 4433.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A85

Der Einfachsatz der GOÄ A85 liegt bei 29,14 Euro, was einer Punktzahl von 500 entspricht. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 67,03 Euro. Unter besonderen Umständen kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz auf 102,00 Euro gesteigert werden.
Ja, die GOÄ A85 ist je angefangene Stunde Arbeitszeit berechenbar. Wenn die Erstellung des Berichts beispielsweise 75 Minuten dauert, können zwei Einheiten der Ziffer abgerechnet werden. Hierfür ist eine minutengenaue Dokumentation in der Patientenakte zwingend erforderlich.
Die Ziffer umfasst die Erstellung des verfahrensspezifischen Berichts an den Gutachter zur Beantragung einer Psychotherapie. Ebenfalls abgegolten ist die Einbeziehung vorliegender Befunde sowie die Abstimmung mit vorbehandelnden Ärzten oder Therapeuten. Reine Schreibgebühren dürfen daneben nicht berechnet werden.
Die Ziffer A85 ist eine analoge Bewertung, die speziell für den hohen zeitlichen Aufwand des verfahrensspezifischen Berichts geschaffen wurde. Die reguläre Ziffer 85 hingegen betrifft den schriftlichen Befundbericht ohne diese spezifischen psychotherapeutischen Anforderungen. Daher bietet die A85 eine deutlich angemessenere Vergütung für diesen Prozess.
Die Arbeitszeit muss mit konkreten Uhrzeiten für den Beginn und das Ende der Tätigkeit in der Akte festgehalten werden. Eine bloße Angabe der Gesamtdauer reicht bei Prüfungen oft nicht aus. Zudem sollten die einbezogenen Befunde und kontaktierten Kollegen namentlich genannt werden.
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