GOÄ A78: Individuelle Rezepturen rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A78
Erstellung einer individuellen Rezeptur, z. B. zur chinesischen Pharmakotherapie – analog Nr. 78 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 2,3x
Höchstsatz 36,72 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer A78 für individuelle Rezepturen (z. B. TCM) rechtssicher, fehlerfrei und mit dem optimalen Steigerungssatz abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A78

Erstellung einer individuellen Rezeptur, z. B. zur chinesischen Pharmakotherapie – analog Nr. 78 GOÄ – entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die GOÄ-Ziffer A78 ist eine Analogbewertung, die auf der regulären GOÄ-Ziffer 78 (Erstellung eines schriftlichen Diätplanes) basiert. Da die Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die zeitaufwendige Erstellung komplexer, individueller Arzneimittelmischungen enthält, wird diese Leistung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog abgerechnet. Die Leistung umfasst die gedankliche Ausarbeitung und schriftliche Festlegung einer maßgeschneiderten Rezeptur aus mehreren Einzelkomponenten.

Die Anwendung dieser Ziffer setzt voraus, dass die Rezeptur individuell auf das aktuelle Krankheitsbild des Patienten abgestimmt wird. Dies unterscheidet die Leistung grundlegend von der bloßen Verordnung eines Fertigarzneimittels. Neben der chinesischen Pharmakotherapie kommt die Ziffer auch bei anderen hochgradig individualisierten Therapieformen zum Einsatz.

GOÄ A78 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A78 ist immer dann gerechtfertigt, wenn der Arzt eine Rezeptur aus verschiedenen Einzelsubstanzen völlig neu zusammenstellt oder eine bestehende Rezeptur tiefgreifend modifiziert. Typische klinische Szenarien finden sich in der Naturheilkunde, der Anthroposophischen Medizin und insbesondere in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Hier müssen oft zahlreiche Kräuter, Wurzeln oder Mineralien in exakten Gewichtsanteilen zueinander in Beziehung gesetzt werden, um eine syndromspezifische Wirkung zu erzielen.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die Behandlungsplanung bei schweren systemischen Erkrankungen. Nach der Kommentarliteratur (unter anderem Brück) kommt die analoge Anwendung der Nr. 78 auch bei der komplexen medikamentösen Therapieplanung einer schweren rheumatischen Systemerkrankung in Betracht. Auch hier erfordert die Koordination der verschiedenen Wirkstoffe und deren Dosierung einen außergewöhnlichen intellektuellen Aufwand, der über eine Standardverordnung weit hinausgeht.

Tipp: Um Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen zu vermeiden, sollte auf der Liquidation stets der Zusatz "analog" sowie die konkrete Indikation (z. B. "Erstellung einer individuellen TCM-Rezeptur") angegeben werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A78

Fallbeispiel 1: TCM-Kräuterrezeptur bei chronischer Migräne

Ein Patient stellt sich mit therapieresistenter chronischer Migräne in einer Schwerpunktpraxis vor. Nach ausführlicher Anamnese und Differenzialdiagnose nach den Kriterien der TCM erstellt der Arzt eine individuelle Dekokt-Rezeptur aus acht verschiedenen chinesischen Arzneidrogen. Die genaue Dosierung und Kombination wird exakt auf das vorliegende Disharmoniemuster des Patienten abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer A78 zum Regelsatz (24,13 €).

Fallbeispiel 2: Individuelle dermatologische Rezeptur bei schwerer Neurodermitis

Bei einem Kleinkind mit schwerer, großflächiger Neurodermitis versagen die gängigen Standardpräparate. Der behandelnde Arzt konzipiert eine magistrale, cortisonfreie Salbenrezeptur mit spezifischen Wirkstoffkonzentrationen und einer individuell angepassten Basispflege. Die Erstellung dieser komplexen Rezeptur erfordert eine genaue Abwägung der Stabilität und Kompatibilität der Wirkstoffe. Der Arzt rechnet hierfür die Ziffer A78 analog ab.

Fallbeispiel 3: Therapieplanung bei systemischem Lupus erythematodes

Im Rahmen der Behandlungsplanung einer schweren rheumatischen Systemerkrankung (systemischer Lupus erythematodes) muss die immunsuppressive Medikation völlig neu strukturiert werden. Der Arzt erarbeitet einen detaillierten, individuellen Medikationsplan unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen und potenziellen Interaktionen. Diese hochkomplexe medikamentöse Behandlungsplanung rechtfertigt nach der Fachliteratur den Ansatz der Ziffer A78 analog.

Häufige Fehler bei der GOÄ A78: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung der Ziffer A78 mit der einfachen Rezeptausstellung nach GOÄ-Ziffer 2. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine individuelle Rezeptur erstellt wurde oder ob lediglich ein Fertigarzneimittel oder eine Standardrezeptur (z. B. nach dem Deutschen Arzneimittel-Codex) verordnet wurde. Letzteres rechtfertigt den Ansatz der A78 ausdrücklich nicht.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A78 und Ziffer 2 für dieselbe Verordnung ein häufiger Beanstandungsgrund. Die Erstellung der Rezeptur schließt das Ausstellen des dazugehörigen Rezeptes bereits ein. Ein paralleler Ansatz führt regelmäßig zu Honorarberichtigungen durch die Prüfstellen.

Achtung: Die bloße Verordnung einer Standard-Teemischung aus der Apotheke oder einer fertigen Salbenbasis ohne therapeutische Wirkstoffmodifikation reicht für die Abrechnung der GOÄ A78 nicht aus.

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Dokumentation der GOÄ A78: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss die vollständige Zusammensetzung der Rezeptur inklusive aller Einzelsubstanzen und deren genaue Dosierung dokumentiert sein. Auch die medizinische Notwendigkeit der individuellen Zusammenstellung im Vergleich zu Standardtherapien sollte kurz skizziert werden.

Bei der TCM-Therapie ist es ratsam, das zugrundeliegende TCM-Syndrom (z. B. "Leber-Qi-Stagnation") explizit zu dokumentieren. Dies verdeutlicht dem medizinischen Dienst der Versicherer den hohen diagnostischen und therapeutischen Aufwand.

Dokumentationsbeispiel: Erstellung einer individuellen TCM-Granulatmischung bei chronischer Cephalgie (TCM-Syndrom: Leber-Yang-Emporsteigen). Rezeptur: Radix Bupleuri 6g, Radix Paeoniae Alba 10g, Rhizoma Chuanxiong 8g, Flos Chrysanthemi 9g. Gesamtdosis für 14 Tage angepasst an aktuelle Symptomatik.

GOÄ A78: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ-Ziffer A78 liegt beim 2,3-fachen Satz (24,13 €). Ein Überschreiten dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (36,72 €) ist bei besonderem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine extrem hohe Anzahl an Einzelkomponenten (z. B. mehr als 12 Einzelsubstanzen in einer TCM-Rezeptur) oder die Berücksichtigung schwerwiegender Arzneimittelinteraktionen bei multimorbiden Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A78 wird in der Praxis häufig mit Beratungsleistungen kombiniert. So ist die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 3 (Eingehende Beratung) in derselben Sitzung zulässig, sofern die Beratung über die reine Rezepturbesprechung hinausgeht. Auch die Kombination mit Akupunkturleistungen (Ziffern 269a oder 269g) ist bei einer ganzheitlichen Schmerztherapie ein Regelfall.

Ziffer A78 in der neuen GOÄ

Die Erstellung einer individuellen Rezeptur nach chinesischer Pharmakotherapie (TCM) erhält in der neuen GOÄ die neue Nummer 13903 — „Erstellung einer komplexen Rezeptur gemäß chinesischer Medizin" — mit 19,50 € je Rezeptur.

Der direkte Nachfolger gilt ausschließlich für Rezepturen in der Tradition der chinesischen Medizin (z. B. klassische Kräuterformeln). Für individuelle Rezepturen außerhalb der TCM (z. B. schwerrheumatische Erkrankungen nach der alten BÄK-Kommentierung) sieht der Entwurf keinen eigenständigen Nachfolger vor. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 24,13 €; die neue Ziffer liegt darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A78

Die GOÄ-Ziffer A78 darf für die Erstellung einer komplexen, individuellen Rezeptur abgerechnet werden. Typische Anwendungsbereiche sind die traditionelle chinesische Pharmakotherapie (TCM) oder die Behandlungsplanung bei schweren systemischen Erkrankungen. Eine einfache Rezeptausstellung reicht hierfür nicht aus.
Nein, die Nebeneinanderberechnung für dieselbe Verordnung ist ausgeschlossen. Die Ziffer 2 betrifft die einfache Rezeptausstellung, während die A78 den hohen geistigen Aufwand einer individuellen Rezepturkreation honoriert. Für unterschiedliche Verordnungen in derselben Sitzung gelten besondere Dokumentationspflichten.
In der TCM ist die Ziffer A78 die Standardziffer für die Erstellung individueller Kräuterrezepturen (Dekokte oder Granulate). Da die GOÄ keine eigene Ziffer für TCM-Rezepturen enthält, erfolgt die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Die genaue Zusammensetzung der Rezeptur muss in der Akte dokumentiert sein.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenbezogene Begründung in der Rechnung. Typische Gründe sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Abstimmung zahlreicher Einzelkomponenten oder die Berücksichtigung komplexer Wechselwirkungen bei multimorbiden Patienten. Die Begründung muss für den Laien verständlich sein.
Ja, private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Ziffer A78 in der Regel, sofern die medizinische Notwendigkeit dokumentiert ist. Bei Erstattungsverweigerungen hilft der Verweis auf die Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ und die Kommentarliteratur. Eine detaillierte Dokumentation der Rezepturbestandteile ist dafür essenziell.
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