GOÄ A77: Umweltmedizinische Planung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A77
Planung im Rahmen umweltmedizinischer Probleme  – analog GOÄ Nr. 77 Schriftliche Planung einer Kur - entsprechend GOÄ § 6 (2)
Punktzahl 40  
Einfachsatz 2,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 5,36 € 2,3x
Höchstsatz 8,16 € 3,5x

Die Analogziffer GOÄ A77 ermöglicht die Abrechnung schriftlicher Behandlungspläne in der Umweltmedizin. Erfahren Sie alles zu Indikationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A77

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für spezielle umweltmedizinische Fragestellungen keine eigene, direkt zugeordnete Ziffer vor. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung dieser komplexen Planungsleistung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ über die Ziffer A77.

Ziffer A77 (analog GOÄ Nr. 77): Schriftliche Planung einer Kur – entsprechend GOÄ § 6 (2): Planung im Rahmen umweltmedizinischer Probleme.

Die Leistung umfasst die strukturierte, schriftliche Ausarbeitung eines therapeutischen Konzepts. Dieses Konzept richtet sich an Patienten, die unter umweltbedingten Gesundheitsstörungen oder chronischen Belastungen leiden. Die Erstellung erfordert eine systematische Analyse der vorliegenden Befunde sowie die Formulierung konkreter Handlungsempfehlungen für den Patienten.

GOÄ A77 in der Praxis: Strukturierte Therapieplanung bei Umweltbelastungen

In der modernen Arztpraxis gewinnen umweltmedizinische Fragestellungen zunehmend an Bedeutung. Die Ziffer A77 kommt immer dann zum Tragen, wenn eine einfache Beratung nicht mehr ausreicht und ein individueller Behandlungsplan schriftlich fixiert werden muss. Dies betrifft häufig chronische Beschwerdebilder, bei denen eine gezielte Karenz oder Entgiftung notwendig ist.

Typische Indikationen für diese analoge Bewertung sind chronische Intoxikationen, Schimmelpilzbelastungen in Wohnräumen oder Unverträglichkeiten gegenüber Zahnwerkstoffen. Auch bei der Planung von antiallergischen Therapien oder komplexen Anti-Stress-Konzepten bietet die Ziffer A77 eine adäquate Abrechnungsgrundlage. Der schriftliche Plan dient dem Patienten als konkreter Leitfaden für den Alltag.

Tipp: Die Ziffer A77 eignet sich hervorragend für das Spektrum der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), da umweltmedizinische Beratungen und Pläne häufig nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A77

Um die Anwendung der Ziffer A77 im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung für die korrekte Abrechnung.

Fallbeispiel 1: Erstellung eines Sanierungs- und Karenzplans bei Schimmelpilzbelastung

Ein Patient stellt sich mit chronischen Atemwegsbeschwerden und Erschöpfung vor. Nach einer ausführlichen Anamnese und dem Nachweis von Schimmelpilzantikörpern erstellt der Arzt einen detaillierten, schriftlichen Karenz- und Sanierungsplan für die häusliche Umgebung. Dieser Plan enthält konkrete Lüftungsanweisungen, Empfehlungen zur Sanierung und medikamentöse Unterstützung zur Ausleitung.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A77 analog. Da die Erstellung des Plans aufgrund der multiplen Belastungsquellen besonders zeitaufwendig war, wird ein Steigerungssatz von 2,8 gewählt und auf der Rechnung entsprechend begründet.

Fallbeispiel 2: Therapieplan bei vermuteter Schwermetallbelastung

Bei einer Patientin mit chronischem Müdigkeitssyndrom (CFS) wird eine Belastung mit Quecksilber diagnostiziert. Der Arzt arbeitet einen mehrstufigen, schriftlichen Ausleitungsplan aus, der die Zufuhr von Chelatbildnern, Antioxidantien und diätetischen Maßnahmen genau zeitlich taktet.

Neben der symptombezogenen Untersuchung und der Blutentnahme wird die schriftliche Ausarbeitung des Therapieplans als selbstständige Leistung nach GOÄ A77 abgerechnet. Dies sichert eine angemessene Vergütung des planerischen Aufwands.

Fallbeispiel 3: Antiallergisches Gesamtkonzept bei multiplen Unverträglichkeiten

Ein Patient leidet unter multiplen Nahrungsmittelunverträglichkeiten und einer ausgeprägten Pollenallergie. Der behandelnde Arzt erstellt ein umfassendes, schriftliches Behandlungskonzept, das eine Rotationsdiät, die Einnahme von Probiotika zur Darmsanierung sowie eine spezifische Immuntherapie (SIT) koordiniert.

Die schriftliche Fixierung dieses komplexen therapeutischen Vorgehens wird mit der Ziffer A77 analog liquidiert. Der Patient erhält den Plan zur eigenständigen Durchführung zu Hause ausgehändigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A77: Was Prüfer beanstanden

Bei der Abrechnung der analogen Ziffer A77 kommt es in der Praxis immer wieder zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen. Ein häufiger Fehler ist das Fehlen der schriftlichen Ausfertigung. Ein rein mündlich besprochener Therapieplan rechtfertigt den Ansatz dieser Ziffer unter keinen Umständen.

Zudem muss die Analogie gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ auf der Liquidation korrekt deklariert werden. Die bloße Angabe der Ziffer 77 ohne den Zusatz "analog" oder ohne den Verweis auf die umweltmedizinische Planung führt unweigerlich zur Zurückweisung der Rechnung. Der Rechnungssteller muss sicherstellen, dass die Gleichwertigkeit der Leistung erkennbar ist.

Achtung: Die Ziffer A77 darf nicht neben der GOÄ-Ziffer 75 (Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht) für dieselbe Fragestellung abgerechnet werden, wenn der Bericht bereits die therapeutischen Planungsschritte vollumfänglich enthält. Vermeiden Sie diese Doppelabrechnung, um Honorarkürzungen zu verhindern.

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Dokumentation der GOÄ A77: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honoraransprüche gegenüber Kostenträgern durchzusetzen. In der Patientenakte muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass eine individuelle umweltmedizinische Fragestellung vorlag und ein entsprechender Plan ausgearbeitet wurde.

Es empfiehlt sich, eine Kopie des dem Patienten ausgehändigten, schriftlichen Plans direkt in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen. Der Eintrag sollte das Datum der Aushändigung sowie die spezifischen Therapieziele (z. B. Allergenkarenz, Schwermetallausleitung) explizit nennen.

Dokumentationsbeispiel:
"Erstellung und Aushändigung eines individuellen, schriftlichen Therapieplans zur Schwermetallausleitung nach nachgewiesener Belastung. Festlegung der Dosierung von DMPS, Zufuhr von Selen und Zink sowie zeitlicher Ablauf der Kontrolluntersuchungen. Dauer der Ausarbeitung: 25 Minuten."

GOÄ A77: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der Ziffer A77 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 5,36 Euro. Bei besonders komplexen umweltmedizinischen Fällen, beispielsweise bei einer ausgeprägten Multiplen Chemikalien-Sensitivität (MCS) oder bei der Koordination zahlreicher therapeutischer Disziplinen, kann der Schwellenwert überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (8,16 Euro) ist mit einer patientenbezogenen Begründung möglich.

Als Begründung für die Schwellenwertüberschreitung eignet sich der Hinweis auf einen erhöhten Zeitaufwand durch die Analyse umfangreicher Fremdbefunde (z. B. Wohnraum-Analysen) oder die Notwendigkeit einer extrem detaillierten Karenzanleitung bei hochgradig sensibilisierten Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A77 wird selten isoliert erbracht. Im Rahmen einer umweltmedizinischen Betreuung lässt sie sich hervorragend mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt der Ansatz zusammen mit einer ausführlichen Beratung (GOÄ 3) oder einer symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5).

Auch die Kombination mit Blutentnahmen (GOÄ 250) für spezielle Laboranalysen oder mit der Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf das Lebensumfeld (GOÄ 34) ist in vielen Fällen medizinisch sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig. Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass die Einzelleistungen inhaltlich voneinander abgrenzbar dokumentiert sind.

Ziffer A77 in der neuen GOÄ

Die schriftliche Planung im Rahmen umweltmedizinischer Probleme (z. B. Kurplanung mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Elementen) findet einen Nachfolger, wenn die Planung Kur-Charakter hat:

  • 304 „Individueller ernährungsmedizinischer und/oder differenzierter diabetologischer oder balneologischer Behandlungsplan" (30,20 €) — berechnungsfähig bis zu zweimal im Kalenderhalbjahr; schließt die schriftliche Ausarbeitung und Übergabe des Plans ein

Für umweltmedizinische Therapieplanung ohne Kur-Charakter (z. B. reine Meidungspläne, Sanierungsplanung) findet sich im Entwurf kein direkter Nachfolger. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 5,36 €; die neue Ziffer liegt erheblich darüber.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A77

Die GOÄ-Ziffer A77 wird für die schriftliche Planung im Rahmen umweltmedizinischer Probleme analog zur GOÄ-Nr. 77 herangezogen. Dies umfasst die strukturierte Ausarbeitung von Therapiekonzepten bei Schadstoffbelastungen, Allergien oder chronischen Umweltkrankheiten. Die Planung muss dem Patienten in schriftlicher Form ausgehändigt werden.
Bei einfachem Gebührensatz beträgt das Honorar für die GOÄ A77 2,33 Euro bei einer Punktzahl von 40 Punkten. Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) liegt bei 5,36 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Satz) mit 8,16 Euro vergütet wird. Höhere Sätze erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.
Ja, die GOÄ A77 eignet sich hervorragend für den Einsatz im Rahmen von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Typische Anwendungsbereiche sind präventive umweltmedizinische Beratungen, Anti-Stress-Therapien oder spezielle antiallergische Behandlungskonzepte, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Die GOÄ-Ziffer A77 darf nicht neben anderen schriftlichen Gutachten oder Berichten nach den Ziffern 80 oder 85 für denselben Behandlungsfall abgerechnet werden, wenn diese denselben Inhalt betreffen. Zudem ist eine zeitgleiche Abrechnung der analogen Ziffer neben der originalen Ziffer 77 für denselben Patienten ausgeschlossen.
Für eine rechtssichere Abrechnung muss der schriftliche umweltmedizinische Therapieplan detailliert in der Patientenakte dokumentiert werden. Die Dokumentation sollte die spezifischen Belastungsfaktoren, die empfohlenen Karenzmaßnahmen sowie den konkreten zeitlichen Ablauf der therapeutischen Schritte enthalten. Eine Kopie des ausgehändigten Plans ist der Akte beizufügen.
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