GOÄ A2075: Sehnenverlängerung korrekt abrechnen – Tipps

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2075
Sehnenverlängerung
Punktzahl 924  
Einfachsatz 53,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 123,88 € 2,3x
Höchstsatz 188,51 € 3,5x

Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung der analogen GOÄ-Ziffer A2075 für Sehnenverlängerungen: Fallbeispiele, Ausschlusskriterien und Dokumentationstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2075

Die Ziffer A2075 wird analog zur Originalziffer 2075 angewendet. Der offizielle Leistungstext lautet:

Sehnenverlängerung

Diese selbstständige operative Leistung umfasst die chirurgische Verlängerung einer verkürzten Sehne. Die Maßnahme dient der Wiederherstellung der normalen Gelenkfunktion oder dem Ausgleich von Kontrakturen. Im Leistungsumfang sind der operative Zugang, die Darstellung der Sehne, die spezifische Schnittführung zur Verlängerung sowie die anschließende Sehnennaht enthalten. Die Abrechnung erfolgt als analog bewertete Leistung.

GOÄ A2075 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Abrechnung der analogen Ziffer A2075 kommt vor allem in der orthopädischen und unfallchirurgischen Praxis vor. Typische Indikationen sind angeborene oder erworbene Sehnenverkürzungen, die zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung führen. Häufig betrifft dies die Achillessehne bei einem spastischen Spitzfuß oder Beugesehnen an Hand und Fuß nach Verletzungen.

Eine präzise Abgrenzung zu anderen sehnenchirurgischen Eingriffen ist essenziell. Die einfache Sehnennaht nach einer frischen Ruptur wird beispielsweise nicht nach A2075, sondern nach der Ziffer 2072 berechnet. Die Ziffer A2075 setzt eine gezielte Verlängerungsplastik, wie etwa eine Z-Plastik, voraus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2075

Fallbeispiel 1: Achillessehnenverlängerung bei spastischem Spitzfuß

Ein Patient stellt sich mit einem ausgeprägten spastischen Spitzfuß vor. Der Operateur führt eine offene Z-förmige Verlängerung der Achillessehne durch. Da es sich um eine plastische Verlängerung handelt, ist die Abrechnung der Ziffer A2075 vollumfänglich gerechtfertigt. Der Eingriff führt zu einer sofortigen Verbesserung der Dorsalextension im Sprunggelenk.

Fallbeispiel 2: Beugesehnenverlängerung nach posttraumatischer Kontraktur

Nach einer veralteten Beugesehnenverletzung am Zeigefinger zeigt sich eine fixierte Beugekontraktur. Im Rahmen der Revision erfolgt eine operative Verlängerung der Sehne des Musculus flexor digitorum profundus. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2075 analog, da eine einfache Naht zur Funktionswiederherstellung nicht ausreichte. Die aufwendige Präparation vernarbter Strukturen begründet zudem einen erhöhten Faktor.

Fallbeispiel 3: Verlängerung der Tibialis-posterior-Sehne

Bei einer komplexen Fußdeformität ist die Sehne des Musculus tibialis posterior verkürzt. Der Chirurg nimmt eine operative Verlängerung vor, um die Fußstellung zu korrigieren. Diese Leistung wird mit der Ziffer A2075 analog bewertet. Die begleitenden knöchernen Eingriffe werden separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2075: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von A2075 mit anderen rekonstruktiven Eingriffen an derselben Sehne. Private Krankenversicherungen prüfen genau, ob eine Doppelabrechnung vorliegt. Wenn an einer Sehne sowohl eine Verlängerung als auch eine Naht durchgeführt wird, ist meist nur die höherwertige Leistung berechenbar.

Achtung: Die Ziffer A2075 darf nicht für die bloße Mobilisation oder Tenolyse einer Sehne herangezogen werden. Hierfür existieren eigene, spezifischere GOÄ-Ziffern wie die Ziffer 2070.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft das Fehlen einer detaillierten OP-Dokumentation. Ohne den Nachweis der angewandten Plastiktechnik wird die Erstattung der analogen Ziffer häufig verweigert. Eine präzise Leistungsbeschreibung ist daher unerlässlich.

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Dokumentation der GOÄ A2075: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Mittel gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit und den genauen Ablauf des Eingriffs detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der verkürzten Sehne und die angewandte Schnitttechnik müssen klar hervorgehen.

Dokumentationsbeispiel: Nach Darstellung der verkürzten Achillessehne erfolgt die Z-förmige Inzision über eine Länge von 4 cm. Vorsichtiges Gleitenlassen der Sehnenenden bis zum Erreichen der gewünschten Verlängerung um 1,5 cm. Anschließend Readaption mittels fortlaufender Sehnennaht (PDS 4-0).

Auch der postoperative Status und die erreichte Bewegungsverbesserung sollten in der Patientenakte vermerkt werden. Dies sichert den Anspruch bei nachträglichen Prüfungen ab.

GOÄ A2075: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei der Präparation. Diese Erschwernisse müssen individuell und nachvollziehbar im OP-Bericht begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A2075 wird häufig mit Anästhesieleistungen und bildgebenden Verfahren kombiniert. Auch die Kombination mit Gelenkmobilisationen ist bei ausgeprägten Kontrakturen üblich. Eine zeitgleiche Abrechnung von Osteotomeleistungen ist zulässig, sofern diese an anderen anatomischen Strukturen durchgeführt wurden.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit anderen operativen Ziffern darauf, dass die Zugangswege und Zielorgane im OP-Bericht exakt getrennt dargestellt werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2075

Die GOÄ A2075 wird analog abgerechnet, wenn eine operative Sehnenverlängerung durchgeführt wird, die nicht direkt in der GOÄ abgebildet ist. Dies betrifft meist plastische Verlängerungen zur Kontrakturbehandlung. Die Abrechnung orientiert sich an der Referenzziffer 2075.
Die GOÄ-Ziffer A2075 besitzt eine Punktzahl von 924 Punkten. Dies entspricht im einfachen Gebührensatz einem Betrag von 53,86 Euro. Bei Anwendung des Regelsatzes von 2,3 beträgt das Honorar 123,88 Euro.
Nein, die Nebeneinanderberechnung an derselben Sehne ist in der Regel nicht zulässig. Die Sehnenverlängerung beinhaltet bereits den Verschluss der Sehne. Werden jedoch unterschiedliche Sehnen operiert, ist eine getrennte Abrechnung möglich.
Eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz erfordert eine detaillierte Begründung in der Rechnung. Typische Gründe sind erhebliche Vernarbungen durch Voroperationen oder ein außergewöhnlicher zeitlicher Mehraufwand bei der Präparation. Die Erschwernisse müssen patientenbezogen dokumentiert sein.
Ja, der operative Zugang sowie der anschließende Wundverschluss sind Bestandteil der Ziffer A2075. Diese Teilschritte dürfen nicht über separate GOÄ-Ziffern abgerechnet werden. Lediglich eigenständige, über den Zugang hinausgehende Eingriffe sind zusätzlich berechenbar.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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