GOÄ A2348: Komplizierte Osteosynthese kleiner Knochen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2348
Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines kleinen Knochens
Punktzahl 555  
Einfachsatz 32,35 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,41 € 2,3x
Höchstsatz 113,23 € 3,5x

Die Abrechnung der komplizierten Osteosynthese kleiner Knochen nach GOÄ A2348 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallbeispielen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2348

Die Ziffer A2348 wird als Analogbewertung herangezogen. Sie referenziert die reguläre Gebührenordnungsposition 2348 der Gebührenordnung für Ärzte.

Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines kleinen Knochens

Diese Leistung umfasst die operative Zusammenfügung und Stabilisierung von Knochenfragmenten bei einer komplizierten Fraktur. Zu den kleinen Knochen zählen anatomisch insbesondere die Phalangen der Finger und Zehen, die Metakarpalia und Metatarsalia sowie die Hand- und Fußwurzelknochen. Die Ziffer deckt den operativen Zugang, die Reposition der Fragmente und das Einbringen des Osteosynthesematerials wie Platten, Schrauben oder Kirschner-Drähte ab.

GOÄ A2348 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Anwendung der GOÄ A2348 setzt voraus, dass eine komplizierte Fraktursituation vorliegt. Dies ist klinisch der Fall bei Trümmerfrakturen, mehrfragmentären Brüchen, Gelenkbeteiligungen oder offenen Frakturen ersten Grades. Einfache Schaftbrüche ohne wesentliche Dislokation rechtfertigen diese Ziffer hingegen nicht.

In der chirurgischen und orthopädischen Praxis wird die Ziffer häufig bei Sportverletzungen oder Arbeitsunfällen herangezogen. Die Abgrenzung zur einfacheren Osteosynthese nach GOÄ 2347 ist essenziell, um Abrechnungskonflikte mit privaten Krankenversicherungen zu vermeiden. Nur die nachweisbare Komplexität des Bruchmusters rechtfertigt den Ansatz der höher bewerteten Ziffer A2348.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2348

Fallbeispiel 1: Trümmerfraktur des Grundglieds des Zeigefingers

Ein Patient stellt sich mit einer geschlossenen, stark dislozierten Mehrfragmentfraktur des proximalen Zeigefingerglieds vor. Der Operateur führt eine offene Reposition und eine stabile Plattenosteosynthese durch. Aufgrund der Trümmerzone liegt eine komplizierte Fraktur vor, weshalb die GOÄ A2348 korrekt berechnet wird.

Fallbeispiel 2: Komplizierte Kahnbeinfraktur der Hand

Bei einer dislozierten Scaphoidfraktur mit mehreren Fragmenten erfolgt die retrograde Verschraubung mittels einer Herbert-Schraube. Die anatomische Rekonstruktion des Handwurzelknochens erfordert höchste Präzision. Die Abrechnung erfolgt analog über die Ziffer A2348, da es sich um einen komplizierten Verlauf an einem kleinen Knochen handelt.

Fallbeispiel 3: Offene Trümmerfraktur der Großzehe

Nach einem schweren Quetschtrauma zeigt sich eine open Fraktur des Großzehenendglieds mit Gelenkbeteiligung. Nach gründlichem Debridement erfolgt die Spickdrahtosteosynthese zur Stabilisierung. Die Kombination aus offener Fraktur und Gelenkbeteiligung begründet die Wahl der Ziffer A2348 zweifelsfrei.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2348: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Einstufung einer einfachen Fraktur als kompliziert. Private Krankenversicherungen fordern bei der Abrechnung der GOÄ A2348 regelmäßig den radiologischen Befund an, um die Frakturmorphologie zu prüfen. Liegt lediglich ein einfacher Schräg- oder Querbruch vor, wird die Ziffer oft auf die GOÄ 2347 heruntergestuft.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von Weichteileingriffen oder Wundversorgungen im unmittelbaren Operationsgebiet ist meist in der Hauptleistung enthalten. Separate Ziffern für den operativen Zugang dürfen nicht zusätzlich angesetzt werden, da dies als unzulässige Doppelabrechnung gewertet wird.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Ziffer pro Knochen nur einmal berechnet werden kann. Werden an einem Finger zwei verschiedene Frakturen mittels Osteosynthese versorgt, ist dies genau zu dokumentieren und gegebenenfalls über den Steigerungsfaktor statt über eine Mehrfachabrechnung darzustellen.

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Dokumentation der GOÄ A2348: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die Komplexität der Fraktur und die genauen Repositionsschritte detailliert beschrieben werden. Auch die Anzahl und Art der verwendeten Implantate sollten exakt aufgeführt sein.

Dokumentation: Offene Reposition der mehrfragmentären, intraartikulären Basisfraktur des Metakarpale II. Darstellung der Fragmente, anatomische Retention und temporäre Fixation. Einbringen einer 2.0-Mini-T-Platte mit vier winkelstabilen Schrauben. Radiologische Lagekontrolle zeigt regelrechte Stellung.

Zusätzlich sollten prä- und postoperative Röntgenaufnahmen dauerhaft in der Patientenakte gespeichert werden. Diese dienen im Streitfall als objektiver Nachweis für die medizinische Notwendigkeit und den Schwierigkeitsgrad des Eingriffs.

GOÄ A2348: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz von 2,3 (74,41 €) kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum Höchstsatz von 3,5 (113,23 €) gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind eine extreme Knochenfragilität bei fortgeschrittener Osteoporose, erhebliche Weichteilschäden im Operationsgebiet oder eine stark verzögerte Heilung bei Pseudarthrosen. Auch eine ungewöhnlich lange Operationsdauer durch schwierige anatomische Verhältnisse rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ A2348 zusammen mit Anästhesieleistungen oder postoperativen Röntgenkontrollen abgerechnet. Auch die temporäre Ruhigstellung mittels Schiene oder Gipsverband ist eine übliche Begleitkomponente. Die Entfernung von altem Osteosynthesematerial im selben Operationsgebiet vor der Neuversorgung muss jedoch gesondert bewertet und abgegrenzt werden.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit anderen operativen Ziffern darauf, dass keine Überschneidungen der Zielorgane vorliegen. Jede zusätzliche Ziffer muss eine eigenständige, über die Osteosynthese hinausgehende Leistung beschreiben.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2348

Die Ziffer A2348 beschreibt die Analogabrechnung der Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines kleinen Knochens. Sie wird herangezogen, wenn komplexe Brüche an Fingern, Zehen oder Mittelhandknochen operativ stabilisiert werden müssen. Die Abrechnung erfolgt analog zur regulären Ziffer 2348.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ A2348 liegt bei 32,35 €. Bei der Abrechnung mit dem üblichen Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar 74,41 €. Der maximale Steigerungssatz von 3,5 beläuft sich auf 113,23 €.
Als kleine Knochen im Sinne der GOÄ gelten vor allem die Phalangen der Finger und Zehen sowie die Metakarpal- und Metatarsalknochen. Auch die Hand- und Fußwurzelknochen fallen unter diese Definition. Größere Knochen wie Speiche oder Schienbein werden über andere Ziffern abgerechnet.
Eine Fraktur gilt als kompliziert, wenn sie mehrfragmentär ist, eine Gelenkbeteiligung aufweist oder als offene Fraktur vorliegt. Auch starke Dislokationen oder Trümmerzonen begründen diese Einstufung. Einfache Schaftbrüche rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer hingegen nicht.
Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starker Knochenfragmentierung zulässig. Auch eine ausgeprägte Osteoporose oder erhebliche Weichteilschäden im Operationsgebiet sind anerkannte Begründungen. Diese Erschwernisse müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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