GOÄ A2350: Osteosynthese großer Knochen korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2350
Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines großen Knochens
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ-Ziffer A2350 für komplizierte Osteosynthesen großer Knochen rechtssicher abrechnen und Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2350

A2350 (analog): Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines großen Knochens

Die Ziffer A2350 wird als Analogbewertung herangezogen, um komplexe operative Stabilisierungen großer Knochen adäquat abzubilden. Die zugrundeliegende Referenzziffer 2350 beschreibt die klassische Osteosynthese bei komplizierten Frakturverhältnissen.

Unter diese Leistung fallen operative Maßnahmen, die eine mechanische Stabilisierung von Knochenfragmenten mittels Platten, Schrauben oder Marknägeln bezwecken. Die Ziffer umfasst den operativen Zugang, die Reposition der Fragmente sowie das Einbringen des Osteosynthesematerials unter sterilen Bedingungen.

GOÄ A2350 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Anwendung der Ziffer A2350 setzt voraus, dass es sich um eine komplizierte Fraktur eines großen Knochens handelt. Große Knochen im Sinne der GOÄ sind beispielsweise der Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia) oder der Oberarmknochen (Humerus).

Eine Fraktur gilt als kompliziert, wenn erhebliche Weichteilschäden, Trümmerzonen oder eine Gelenkbeteiligung vorliegen. Auch offene Frakturen oder mehrfache Fragmentierungen rechtfertigen den Ansatz dieser hochwertigen analogen Gebührenposition.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei unkomplizierten Brüchen oder kleineren Knochen andere, niedrigere Ziffern der GOÄ zu wählen sind, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2350

Fallbeispiel 1: Trümmerfraktur des distalen Femurs

Ein Patient stellt sich mit einer mehrfragmentären, gelenkbeteiligten Fraktur des fernen Oberschenkelknochens vor. Die operative Versorgung erfordert eine aufwendige Reposition und die Einbringung einer winkelstabilen Platte.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A2350 analog, da die anatomische Wiederherstellung der Gelenkfläche hochkomplex ist. Die aufwendige Rekonstruktion begründet den Ansatz dieser Ziffer vollumfänglich.

Fallbeispiel 2: Offene Tibiaschaftfraktur Grad II

Nach einem Motorradunfall erleidet eine Patientin eine offene Unterschenkelfraktur mit erheblichem Weichteilschaden. Es erfolgt eine chirurgische Wundreinigung und die Stabilisierung mittels Verriegelungsnagel.

Neben der Wundversorgung wird die Osteosynthese über die GOÄ-Ziffer A2350 abgerechnet. Die Kombination aus Infektionsrisiko und Knocheninstabilität rechtfertigt die analoge Bewertung.

Fallbeispiel 3: Pseudarthrose nach Humerusschaftfraktur

Bei einem Patienten zeigt sich eine ausbleibende Knochenheilung am Oberarm nach konservativer Therapie. Es erfolgt die operative Revision, Anfrischung der Knochenenden und eine stabile Plattenosteosynthese.

Da die biologische Situation stark beeinträchtigt ist, liegt ein komplizierter Verlauf vor. Die Abrechnung der Ziffer A2350 ist hier aufgrund des erhöhten operativen Aufwands indiziert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2350: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der ungenauen Abgrenzung zu einfachen Osteosynthesen. Private Krankenversicherungen fordern oft den Nachweis ein, warum die Fraktur als kompliziert eingestuft wurde.

Zudem dürfen operative Einzelschritte wie der reine Hautverschluss oder die Standard-Blutstillung nicht separat berechnet werden. Diese Leistungen sind mit der Hauptgebühr abgegolten und führen bei getrennter Aufstellung regelmäßig zu Beanstandungen.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffern für einfache Frakturversorgungen am selben Knochen ist unzulässig und wird von Prüfstellen sofort gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ A2350: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die anatomischen Besonderheiten und die Schwierigkeitsgrade präzise beschreiben.

Besonders die Darstellung von Trümmerzonen, der Zustand der Weichteile und die exakte Lage der Fragmente müssen dokumentiert werden. Auch die verwendeten Implantate und deren Platzierung gehören zwingend in den Bericht.

Dokumentation: Komplizierte, mehrfragmentäre Fraktur des Tibiaschaftes mit Gelenkbeteiligung. Mühsame anatomische Reposition der Fragmente unter Durchleuchtungskontrolle. Einbringen einer winkelstabilen Platte und Verriegelung mit sechs Schrauben. Stabile Verhältnisse am Ende des Eingriffs.

GOÄ A2350: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder extrem langen Operationszeiten kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz erfordert jedoch eine patientenindividuelle Begründung.

Typische Begründungen sind beispielsweise eine extreme Adipositas des Patienten, ausgeprägte Osteoporose mit schlechter Knochenqualität oder vorangegangene Narbenverhältnisse im Operationsgebiet.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer A2350 zusammen mit Anästhesieleistungen oder radiologischen Kontrollen während der Operation abgerechnet. Auch die Entnahme von Spongiosa zur Defektdeckung ist eine zulässige Nebenziffer.

Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Standard-Zugängen oder einfachen Wundverschlüssen. Diese sind integraler Bestandteil der chirurgischen Hauptleistung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2350

Die GOÄ-Ziffer A2350 ist eine analoge Bewertung für die operative Osteosynthese einer komplizierten Fraktur eines großen Knochens. Sie wird herangezogen, wenn komplexe Stabilisierungen an Knochen wie Femur oder Tibia durchgeführt werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) der GOÄ-Ziffer A2350 beträgt 222,55 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 96,76 Euro, während der Höchstsatz (3,5-facher Faktor) mit 338,66 Euro berechnet werden kann.
Eine Fraktur gilt als kompliziert, wenn erhebliche Weichteilschäden, Trümmerzonen, eine Gelenkbeteiligung oder eine offene Wunde vorliegen. Diese Faktoren erschweren die Reposition und Fixierung erheblich.
Ja, eine Steigerung über den Schwellenwert von 2,3 bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad zulässig. Dies muss in der Rechnung patientenindividuell begründet werden, beispielsweise durch extreme Osteoporose oder starke Vernarbungen.
Als große Knochen im Sinne dieser Ziffer gelten insbesondere der Oberschenkelknochen (Femur), das Schienbein (Tibia) und der Oberarmknochen (Humerus). Kleinere Knochen wie Finger- oder Zehenglieder fallen unter andere Gebührenpositionen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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