GOÄ Ziffer A2382 (Turbinoplastik): Alles zu Abrechnung, Analogbewertung, Fallbeispielen und rechtssicherer Dokumentation für HNO-Ärzte.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2382
Turbinoplastik (Plastische Rekonstruktion einer Nasenmuschel) - analog zu Ziffer 2382 (Plastische Rekonstruktion einer Ohrmuschel oder Teilen davon)
Die Abrechnung der Turbinoplastik erfolgt analog über die Ziffer 2382, da die Gebührenordnung für Ärzte keine eigenständige Ziffer für diese moderne, gewebeschonende Operationsmethode bereithält. Die Leistung umfasst die plastische Rekonstruktion der unteren Nasenmuschel, bei der das knöcherne oder weichteilige Lumen reduziert wird, während die funktionell wichtige Schleimhautoberfläche weitgehend erhalten bleibt. Im Gegensatz zu destruktiven Verfahren steht hier der rekonstruktive und funktionelle Erhalt im Vordergrund.
GOÄ A2382 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert
Die Indikation zur Durchführung einer Turbinoplastik nach GOÄ A2382 ist meist eine chronische, therapieresistente Nasenatmungsbehinderung. Diese resultiert häufig aus einer irreversiblen Hypertrophie der unteren Nasenmuscheln (Concha nasalis inferior), die auf konservative Therapieversuche wie kortisonhaltige Nasensprays nicht mehr anspricht. Der Eingriff zielt darauf ab, den Atemwegswiderstand signifikant zu senken und gleichzeitig das physiologische Nasenklima zu bewahren.
Klinisch kommen hierbei meist submuköse Techniken zum Einsatz, bei denen der behandelnde Arzt über einen kleinen Schleimhautschnitt überschüssiges Schwellgewebe oder Anteile des Muschelknochens entfernt. Die Abgrenzung zu einfacheren, rein oberflächlichen Verfahren ist für die korrekte Abrechnung von essenzieller Bedeutung. Nur bei einem echten rekonstruktiven Charakter des Eingriffs ist der Ansatz der Analogziffer A2382 medizinisch und gebührenrechtlich gerechtfertigt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2382
Fallbeispiel 1: Bilaterale Turbinoplastik bei isolierter Hypertrophie
Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, beidseitigen Nasenmuschelhypertrophie vor, die zu chronischer Mundatmung und Schlafstörungen führt. Es erfolgt eine submuköse Weichteilreduktion an beiden unteren Nasenmuscheln in Lokalanästhesie. Da es sich um eine bilaterale Leistung an zwei getrennten Organstrukturen handelt, wird die Ziffer A2382 für jede Seite separat dokumentiert und abgerechnet. Die Begründung in der Liquidation verweist auf die beidseitige Durchführung an der rechten und linken Nasenmuschel.
Fallbeispiel 2: Kombination mit einer Septumplastik
Bei einer ausgeprägten Septumdeviation mit kompensatorischer Hypertrophie der kontralateralen Nasenmuschel wird eine operative Korrektur durchgeführt. Neben der Begradigung der Nasenscheidewand nach Ziffer 1435 erfolgt die plastische Rekonstruktion der Nasenmuschel nach Ziffer A2382. Beide Eingriffe sind eigenständige operative Schritte und dürfen nebeneinander liquidiert werden. Die Dokumentation trennt die präparatorischen Schritte der Septumplastik klar von der anschließenden Turbinoplastik.
Fallbeispiel 3: Radiofrequenz-unterstützte Turbinoplastik
Es erfolgt eine minimalinvasive, submuköse Radiofrequenztherapie der unteren Nasenmuscheln zur Volumenreduktion unter Erhalt der Schleimhaut. Da diese Methode die Kriterien einer gewebeschonenden Rekonstruktion erfüllt, ist der Analogansatz gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A2382 zum Regelsatz. Die Dokumentation beschreibt das präzise Einführen der Sonde und die submuköse Koagulation zur Gewebeschrumpfung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2382: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Turbinoplastik mit der einfachen Oberflächenabtragung oder der reinen Kaustik. Private Krankenversicherungen versuchen oft, die höher bewertete Ziffer A2382 auf die deutlich schlechter dotierte Ziffer 1425 (Abtragung einer Nasenmuschel) herunterzustufen. Eine einfache Conchotomie ohne submuköse Präparation oder plastischen Anspruch rechtfertigt den Analogansatz der Ziffer 2382 jedoch nicht.
Achtung: Die bloße thermische Oberflächenbehandlung der Schleimhaut ohne submuköse Reduktion von Knochen oder tiefem Schwellgewebe darf nicht als Turbinoplastik deklariert werden. Achten Sie auf eine präzise Abgrenzung in der OP-Dokumentation, um Honorarkürzungen effektiv vorzubeugen.
Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A2382 mit anderen plastischen Eingriffen im selben unmittelbaren Operationsgebiet, wenn die Leistungsschritte ineinander übergehen. Eine klare Trennung der Indikationen und Operationsberichte ist daher zwingend erforderlich. Auch die unvollständige Dokumentation des plastisch-rekonstruktiven Charakters führt häufig zu Erstattungsproblemen.
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Dokumentation der GOÄ A2382: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung muss der Operationsbericht den rekonstruktiven Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Es sollte detailliert beschrieben werden, wie der Zugang zur Nasenmuschel erfolgte und welche Gewebeanteile submukös entfernt wurden. Die Erwähnung der Schleimhautschonung und der anschließenden Rekonstruktion der Muschelform ist für den Prüffall entscheidend.
Dokumentation: Lokalanästhesie und Abschwellung der linken unteren Nasenmuschel. Submuköse Inzision am vorderen Muschelpol. Präparation des hyperplastischen Schwellgewebes unter Schonung der respiratorischen Schleimhaut. Partielle Resektion des hypertrophen Muschelknochens. Plastische Rekonstruktion und Repositionierung der Nasenmuschel. Blutstillung.
Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Operationsbericht explizit Fachbegriffe wie "submuköse Präparation", "Schonung der funktionellen Mukosa" und "plastische Modellierung". Dies erleichtert den Sachbearbeitern der privaten Kassen die Zuordnung zur Analogziffer A2382.
GOÄ A2382: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte anatomische Engpässe, starke intraoperative Blutungen oder das Vorliegen von Vernarbungen nach Voroperationen (Revisions-Turbinoplastik). Auch ein extrem asymmetrischer Befund, der eine zeitaufwendige, individuelle Modellierung erfordert, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.
Typische Ziffernkombinationen
Die Turbinoplastik wird häufig im Rahmen komplexerer rhinologischer Eingriffe durchgeführt. Erlaubt ist die Kombination mit der Ziffer 1435 (Septumplastik) sowie mit Anästhesieleistungen nach den Ziffern 490 oder 491 bei ambulanten Eingriffen. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer 1425 für dieselbe Nasenmuschel, da die einfache Abtragung in der höherwertigen Rekonstruktion aufgeht.
Ziffer A2382 in der neuen GOÄ
Die schleimhautschonende plastische Operation an der Nasenmuschel (z. B. Turbinoplastik) wird in der neuen GOÄ bei Turbinoplastik direkt abgebildet; für die Leglersche Operationsmethode gibt es keinen eigenen Nachfolger.
- Turbinoplastik (z. B. Conchoplastik, submuköse Conchotomie): 9064 „Turbinoplastik … an einer Nasenmuschel …" — 180,08 € je Nasenmuschel; nicht neben 9063 an derselben Muschel
- Leglersche Operationsmethode: Kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf
Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 99,06 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2382
Was hat nicht gestimmt?