GOÄ A2382: Turbinoplastik korrekt abrechnen – Tipps & Analog

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2382
Turbinoplastik
Punktzahl 739  
Einfachsatz 43,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,06 € 2,3x
Höchstsatz 150,75 € 3,5x
Ausschlüsse

GOÄ Ziffer A2382 (Turbinoplastik): Alles zu Abrechnung, Analogbewertung, Fallbeispielen und rechtssicherer Dokumentation für HNO-Ärzte.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2382

Turbinoplastik (Plastische Rekonstruktion einer Nasenmuschel) - analog zu Ziffer 2382 (Plastische Rekonstruktion einer Ohrmuschel oder Teilen davon)

Die Abrechnung der Turbinoplastik erfolgt analog über die Ziffer 2382, da die Gebührenordnung für Ärzte keine eigenständige Ziffer für diese moderne, gewebeschonende Operationsmethode bereithält. Die Leistung umfasst die plastische Rekonstruktion der unteren Nasenmuschel, bei der das knöcherne oder weichteilige Lumen reduziert wird, während die funktionell wichtige Schleimhautoberfläche weitgehend erhalten bleibt. Im Gegensatz zu destruktiven Verfahren steht hier der rekonstruktive und funktionelle Erhalt im Vordergrund.

GOÄ A2382 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Indikation zur Durchführung einer Turbinoplastik nach GOÄ A2382 ist meist eine chronische, therapieresistente Nasenatmungsbehinderung. Diese resultiert häufig aus einer irreversiblen Hypertrophie der unteren Nasenmuscheln (Concha nasalis inferior), die auf konservative Therapieversuche wie kortisonhaltige Nasensprays nicht mehr anspricht. Der Eingriff zielt darauf ab, den Atemwegswiderstand signifikant zu senken und gleichzeitig das physiologische Nasenklima zu bewahren.

Klinisch kommen hierbei meist submuköse Techniken zum Einsatz, bei denen der behandelnde Arzt über einen kleinen Schleimhautschnitt überschüssiges Schwellgewebe oder Anteile des Muschelknochens entfernt. Die Abgrenzung zu einfacheren, rein oberflächlichen Verfahren ist für die korrekte Abrechnung von essenzieller Bedeutung. Nur bei einem echten rekonstruktiven Charakter des Eingriffs ist der Ansatz der Analogziffer A2382 medizinisch und gebührenrechtlich gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2382

Fallbeispiel 1: Bilaterale Turbinoplastik bei isolierter Hypertrophie

Ein Patient stellt sich mit einer ausgeprägten, beidseitigen Nasenmuschelhypertrophie vor, die zu chronischer Mundatmung und Schlafstörungen führt. Es erfolgt eine submuköse Weichteilreduktion an beiden unteren Nasenmuscheln in Lokalanästhesie. Da es sich um eine bilaterale Leistung an zwei getrennten Organstrukturen handelt, wird die Ziffer A2382 für jede Seite separat dokumentiert und abgerechnet. Die Begründung in der Liquidation verweist auf die beidseitige Durchführung an der rechten und linken Nasenmuschel.

Fallbeispiel 2: Kombination mit einer Septumplastik

Bei einer ausgeprägten Septumdeviation mit kompensatorischer Hypertrophie der kontralateralen Nasenmuschel wird eine operative Korrektur durchgeführt. Neben der Begradigung der Nasenscheidewand nach Ziffer 1435 erfolgt die plastische Rekonstruktion der Nasenmuschel nach Ziffer A2382. Beide Eingriffe sind eigenständige operative Schritte und dürfen nebeneinander liquidiert werden. Die Dokumentation trennt die präparatorischen Schritte der Septumplastik klar von der anschließenden Turbinoplastik.

Fallbeispiel 3: Radiofrequenz-unterstützte Turbinoplastik

Es erfolgt eine minimalinvasive, submuköse Radiofrequenztherapie der unteren Nasenmuscheln zur Volumenreduktion unter Erhalt der Schleimhaut. Da diese Methode die Kriterien einer gewebeschonenden Rekonstruktion erfüllt, ist der Analogansatz gerechtfertigt. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A2382 zum Regelsatz. Die Dokumentation beschreibt das präzise Einführen der Sonde und die submuköse Koagulation zur Gewebeschrumpfung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2382: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung der Turbinoplastik mit der einfachen Oberflächenabtragung oder der reinen Kaustik. Private Krankenversicherungen versuchen oft, die höher bewertete Ziffer A2382 auf die deutlich schlechter dotierte Ziffer 1425 (Abtragung einer Nasenmuschel) herunterzustufen. Eine einfache Conchotomie ohne submuköse Präparation oder plastischen Anspruch rechtfertigt den Analogansatz der Ziffer 2382 jedoch nicht.

Achtung: Die bloße thermische Oberflächenbehandlung der Schleimhaut ohne submuköse Reduktion von Knochen oder tiefem Schwellgewebe darf nicht als Turbinoplastik deklariert werden. Achten Sie auf eine präzise Abgrenzung in der OP-Dokumentation, um Honorarkürzungen effektiv vorzubeugen.

Zudem beanstanden Prüfstellen regelmäßig die Nebeneinanderberechnung von Ziffer A2382 mit anderen plastischen Eingriffen im selben unmittelbaren Operationsgebiet, wenn die Leistungsschritte ineinander übergehen. Eine klare Trennung der Indikationen und Operationsberichte ist daher zwingend erforderlich. Auch die unvollständige Dokumentation des plastisch-rekonstruktiven Charakters führt häufig zu Erstattungsproblemen.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A2382: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung muss der Operationsbericht den rekonstruktiven Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Es sollte detailliert beschrieben werden, wie der Zugang zur Nasenmuschel erfolgte und welche Gewebeanteile submukös entfernt wurden. Die Erwähnung der Schleimhautschonung und der anschließenden Rekonstruktion der Muschelform ist für den Prüffall entscheidend.

Dokumentation: Lokalanästhesie und Abschwellung der linken unteren Nasenmuschel. Submuköse Inzision am vorderen Muschelpol. Präparation des hyperplastischen Schwellgewebes unter Schonung der respiratorischen Schleimhaut. Partielle Resektion des hypertrophen Muschelknochens. Plastische Rekonstruktion und Repositionierung der Nasenmuschel. Blutstillung.

Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Operationsbericht explizit Fachbegriffe wie "submuköse Präparation", "Schonung der funktionellen Mukosa" und "plastische Modellierung". Dies erleichtert den Sachbearbeitern der privaten Kassen die Zuordnung zur Analogziffer A2382.

GOÄ A2382: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte anatomische Engpässe, starke intraoperative Blutungen oder das Vorliegen von Vernarbungen nach Voroperationen (Revisions-Turbinoplastik). Auch ein extrem asymmetrischer Befund, der eine zeitaufwendige, individuelle Modellierung erfordert, rechtfertigt einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die Turbinoplastik wird häufig im Rahmen komplexerer rhinologischer Eingriffe durchgeführt. Erlaubt ist die Kombination mit der Ziffer 1435 (Septumplastik) sowie mit Anästhesieleistungen nach den Ziffern 490 oder 491 bei ambulanten Eingriffen. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung der Ziffer 1425 für dieselbe Nasenmuschel, da die einfache Abtragung in der höherwertigen Rekonstruktion aufgeht.

Ziffer A2382 in der neuen GOÄ

Die schleimhautschonende plastische Operation an der Nasenmuschel (z. B. Turbinoplastik) wird in der neuen GOÄ bei Turbinoplastik direkt abgebildet; für die Leglersche Operationsmethode gibt es keinen eigenen Nachfolger.

  • Turbinoplastik (z. B. Conchoplastik, submuköse Conchotomie): 9064 „Turbinoplastik … an einer Nasenmuschel …" — 180,08 € je Nasenmuschel; nicht neben 9063 an derselben Muschel
  • Leglersche Operationsmethode: Kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf

Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 99,06 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2382

Ja, die Turbinoplastik nach GOÄ A2382 kann bei beidseitiger Durchführung auch zweimal berechnet werden. In der Rechnung sollte dies durch die Angabe der Seiten (rechts/links) oder durch den entsprechenden Multiplikator deutlich gemacht werden.
Die Ziffer 1425 beschreibt die einfache, meist oberflächliche Abtragung einer Nasenmuschel. Die Analogziffer A2382 hingegen setzt eine aufwendigere, plastisch-rekonstruktive und meist submuköse Modellierung unter Erhalt der Schleimhaut voraus.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch starken Blutfluss, schwierige anatomische Verhältnisse wie extreme Engen oder durch Vernarbungen bei Revisionsoperationen begründet werden. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dargelegt werden.
Ja, die Kombination der GOÄ A2382 mit der Ziffer 1435 für eine Septumplastik ist zulässig und üblich. Da es sich um unterschiedliche operative Zielsetzungen und Lokalisationen handelt, sind beide Leistungen nebeneinander berechnungsfähig.
Da die veraltete Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die moderne Turbinoplastik enthält, muss diese analog abgerechnet werden. Als gleichwertige Referenzleistung wurde hierfür die Ziffer 2382 für die plastische Rekonstruktion einer Ohrmuschel festgelegt.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich