GOÄ A2757: Radikaloperation der Schilddrüse korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2757
Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2757 für die Radikaloperation der Schilddrüse. Tipps zu Indikationen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2757

Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst (analog Ziffer 2757)

Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt analog auf Basis der Referenzziffer 2757 aus dem Bereich der Chirurgie. Diese Ziffer beschreibt die umfassende operative Sanierung bei einem nachgewiesenen oder dringend verdächtigen Schilddrüsenkarzinom. Der Eingriff geht weit über eine einfache Resektion hinaus und erfordert eine hohe chirurgische Präzision.

Im Leistungsumfang enthalten sind die vollständige Mobilisation der Schilddrüsenlappen, die systematische Darstellung der anatomischen Nachbarstrukturen sowie die radikale Resektion des betroffenen Gewebes. Auch die Exploration der regionalen Lymphknotenstationen gehört zum Standardrepertoire dieses komplexen Eingriffs. Die Ziffer bildet somit den gesamten primären operativen Aufwand der Tumorresektion ab.

GOÄ A2757 in der Praxis: Indikation und klinischer Kontext

Die Indikation zur Abrechnung der Ziffer A2757 ist streng an das Vorliegen einer malignen Neoplasie der Schilddrüse gebunden. Typische histologische Befunde umfassen das papilläre, follikuläre, medulläre oder anaplastische Schilddrüsenkarzinom. Eine präoperative bioptische Sicherung oder ein hochgradig suspekter intraoperativer Befund rechtfertigen den Einsatz dieser hochspezialisierten Ziffer.

Klinisch steht die vollständige Tumorentfernung im Vordergrund, die häufig als totale Thyreoidektomie in Kombination mit einer zentralen oder lateralen Lymphadenektomie durchgeführt wird. Die Abgrenzung zu gutartigen Schilddrüsenerkrankungen, bei denen lediglich eine Teilresektion erfolgt, ist für die korrekte Honorierung essenziell. Bei benignen Befunden sind stattdessen die Ziffern 2755 oder 2756 heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2757

Fallbeispiel 1: Totale Thyreoidektomie bei papillärem Schilddrüsenkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten papillärem Schilddrüsenkarzinom vor. Es erfolgt die vollständige Entfernung der Schilddrüse sowie eine systematische zentrale Lymphknotendissektion im Kompartment VI. Die Radikalität des Eingriffs und die onkologische Indikation begründen die Abrechnung der Ziffer A2757 zum Regelhöchstsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Erweiterte Radikaloperation bei fortgeschrittenem Karzinom

Bei einem fortgeschrittenen follikulären Schilddrüsenkarzinom zeigt sich intraoperativ eine ausgeprägte Infiltration in das umliegende Bindegewebe. Die Präparation gestaltet sich aufgrund von ausgeprägten Vernarbungen nach einer früheren Operation extrem zeitaufwendig. Aufgrund dieser Erschwernisse wird die Ziffer A2757 mit dem Höchstsatz von 3,5 berechnet.

Fallbeispiel 3: Radikaloperation mit modifiziert-radikaler Neck Dissection

Im Rahmen der operativen Therapie eines medullären Schilddrüsenkarzinoms wird neben der totalen Thyreoidektomie eine ausgedehnte, einseitige Neck Dissection durchgeführt. Die aufwendige Ausräumung der Lymphabflusswege ist integraler Bestandteil des onkologischen Gesamtkonzepts. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A2757 in Kombination mit den entsprechenden Zuschlägen für den operativen Zugang.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2757: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffer A2757 und einfacheren Resektionsziffern wie der 2755. Da die Radikaloperation die vollständige oder teilweise Entfernung des Organs bereits impliziert, ist eine Doppelberechnung desselben Operationsgebietes ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Ziffer 2755 (Schilddrüsenresektion) und A2757 für dieselbe Sitzung ist unzulässig, da die Radikaloperation die Resektion des Schilddrüsengewebes bereits vollständig umfasst.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen des expliziten Hinweises auf eine Analogbewertung. Da die Ziffer A2757 nicht direkt in der Gebührenordnung steht, muss die Rechnung zwingend das Wort "analog" oder "entsprechend" sowie die Referenzziffer 2757 enthalten. Fehlt diese formale Kennzeichnung, gilt die Liquidation als formell fehlerhaft.

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Dokumentation der GOÄ A2757: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wirksamste Mittel zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss die onkologische Radikalität des Eingriffs zweifelsfrei belegen. Dazu gehört die genaue Beschreibung der präparierten anatomischen Strukturen, der Darstellung des Nervus laryngeus recurrens sowie der Schonung der Epithelkörperchen.

Tipp: Dokumentieren Sie die Darstellung und den Erhalt des Nervus laryngeus recurrens sowie der Nebenschilddrüsen detailliert im OP-Bericht, um die chirurgische Sorgfalt und den Schwierigkeitsgrad lückenlos nachzuweisen.

Auch die pathologische Aufarbeitung und das postoperative Staging sollten in der Akte hinterlegt sein. Ein kurzes, prägnantes Dokumentationsbeispiel im OP-Bericht sichert den Abrechnungsanspruch gegenüber den Kostenträgern nachhaltig ab.

Dokumentation: Radikale Thyreoidektomie bei papillärem Schilddrüsenkarzinom pT2. Vollständige Resektion beider Schilddrüsenlappen sowie des Isthmus. Systematische zentrale Lymphknotendissektion (Kompartment VI). Schonung des beidseitigen N. laryngeus recurrens unter Neuromonitoring.

GOÄ A2757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe sind eine extreme Tumorgröße, die Infiltration von Nachbarorganen wie der Trachea oder des Ösophagus sowie anatomische Varianten. Auch ein erheblicher Blutverlust oder ein extrem verlängerter Eingriff durch Verwachsungen rechtfertigen den erhöhten Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Radikaloperation in Kombination mit einem intraoperativen Neuromonitoring zur Schonung der Stimmbandnerven durchgeführt. Die hierfür genutzten neurophysiologischen Messungen können eigenständig neben der A2757 liquidiert werden. Auch die histologische Schnellschnittdiagnostik während der laufenden Operation ist eine regelmäßige und zulässige Kombinationsleistung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2757

Die GOÄ-Ziffer A2757 wird bei der radikalen chirurgischen Entfernung einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst angewendet. Dies umfasst in der Regel die vollständige Thyreoidektomie in Kombination mit einer systematischen Lymphknotenentfernung. Die histologische Sicherung oder ein hochgradiger Malignitätsverdacht bildet hierfür die medizinische Grundlage.
Als Referenz für die Analogbewertung dient die reguläre GOÄ-Ziffer 2757. Da es sich um eine analoge Bewertung handelt, muss die Abrechnung auf der Rechnung entsprechend als Analoggebühr gekennzeichnet werden. Dies sichert die formale Korrektheit und beugt Beanstandungen durch Kostenträger vor.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffern A2757 und 2755 für dasselbe Operationsgebiet ist nicht zulässig. Die Radikaloperation nach A2757 schließt die Teilresektion oder Hemithyroidektomie nach Ziffer 2755 als vorbereitende oder unselbstständige Teilschritte bereits ein. Eine Doppelabrechnung führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Der Regelhöchstsatz bei einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor beträgt für die Ziffer A2757 genau 496,02 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei einer Punktzahl von 3700 bei 215,66 Euro. Bei besonders schwierigen Operationsbedingungen kann der Höchstsatz von 3,5 mit 754,81 Euro geltend gemacht werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei außergewöhnlich schwierigen anatomischen Verhältnissen oder starker Gewebeinfiltration gerechtfertigt. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder eine signifikant verlängerte Operationszeit dienen als anerkannte Begründungen. Diese Besonderheiten müssen detailliert und einzelfallbezogen im OP-Bericht dokumentiert sein.
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