GOÄ A2716: Funktionelle Neck-Dissection abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2716
funktionelle Halslymphknotenausräumung einer Seite (als Primäreingriff) oder Operation der Gegenseite (= funktionelle Neck-Dissection“)
Punktzahl 5000  
Einfachsatz 291,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 670,31 € 2,3x
Höchstsatz 1020,04 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2716 (funktionelle Neck-Dissection): Indikationen, Kombinationsmöglichkeiten und typische Fallstricke im Detail.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2716

A2716: funktionelle Halslymphknotenausräumung einer Seite (als Primäreingriff) oder Operation der Gegenseite (= funktionelle Neck-Dissection“)

Die GOÄ-Ziffer A2716 ist eine Analogbewertung, die sich an der Ziffer 2716 orientiert. Sie beschreibt die systematische, funktionelle Entfernung der Lymphknotenstationen des Halses. Im Gegensatz zur radikalen Neck-Dissection bleiben bei diesem Eingriff wichtige nicht-lymphatische Strukturen wie der Musculus sternocleidomastoideus, die Vena jugularis interna und der Nervus accessorius erhalten.

Die Leistung umfasst die präzise Präparation und Ausräumung der Lymphknoten in den definierten Levels des Halses. Da es sich um ein analoges Verfahren handelt, ist die exakte Einhaltung der Indikationskriterien und der anatomischen Grenzen für eine rechtssichere Abrechnung von zentraler Bedeutung.

GOÄ A2716 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Indikation zur funktionellen Neck-Dissection ergibt sich primär bei Patienten mit malignen Tumoren im Kopf-Hals-Bereich, beispielsweise Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle, des Larynx oder des Pharynx. Ziel ist die Entfernung potenzieller oder nachgewiesener Lymphknotenmetastasen bei gleichzeitigem Erhalt der Organfunktionen.

Die Abrechnung der GOÄ A2716 setzt voraus, dass der Eingriff als funktionelle Lymphadenektomie durchgeführt wird. Wird der Eingriff beidseitig durchgeführt, kann die Ziffer für die Gegenseite erneut angesetzt werden. Dies muss jedoch klar aus dem Operationsbericht hervorgehen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer beidseitigen Neck-Dissection die Ziffer A2716 zweimal auf der Rechnung aufgeführt wird, idealerweise mit dem Zusatz „rechts“ und „links“, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2716

Fallbeispiel 1: Selektive Neck-Dissection bei Zungenkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten Plattenepithelkarzinom des seitlichen Zungenrandes vor. Es erfolgt die Resektion des Primärtumors sowie eine elektive, funktionelle Neck-Dissection der ipsilateralen Halsseite (Levels I-III).

Da es sich um eine funktionelle Ausräumung als Primäreingriff handelt, ist die Abrechnung der GOÄ A2716 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Schonung der neurovaskulären Strukturen wird im Operationsbericht detailliert dokumentiert.

Fallbeispiel 2: Beidseitige funktionelle Neck-Dissection

Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Larynxkarzinom ist eine beidseitige funktionelle Halslymphknotenausräumung indiziert. Der Operateur führt den Eingriff in einer Sitzung auf beiden Halsseiten durch.

In diesem Fall wird die GOÄ A2716 zweifach abgerechnet. Die Dokumentation trennt strikt zwischen der Präparation der rechten und der linken Halsseite, um die getrennte Berechenbarkeit nachzuweisen.

Fallbeispiel 3: Rezidiveingriff mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Nach einer bereits erfolgten Neck-Dissection links zeigt sich ein Lymphknotenrezidiv auf der rechten, bisher nicht operierten Seite. Es erfolgt die funktionelle Neck-Dissection der Gegenseite.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A2716 für die Operation der Gegenseite. Aufgrund von Vernarbungen im Bereich des Zugangs wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt und entsprechend begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2716: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits als Bestandteil der Hauptleistung anzusehen sind. So ist die isolierte Exzision einzelner Lymphknoten nach GOÄ 2405 im selben Operationsgebiet nicht neben der systematischen Ausräumung berechenbar.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Kombination mit der radikalen Neck-Dissection (GOÄ 2715) auf derselben Seite. Eine Doppelabrechnung von funktioneller und radikaler Methode auf derselben Halsseite ist medizinisch und gebührenrechtlich ausgeschlossen.

Achtung: Die bloße Entnahme eines Sentinel-Lymphknotens (Wächterlymphknoten) rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ A2716. Hierfür existieren spezifische andere Ziffern, deren unberechtigte Aufwertung zu Regressen führen kann.

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Dokumentation der GOÄ A2716: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die präparierten anatomischen Regionen (Levels I-V) und die geschonten Strukturen explizit nennen.

Besonders die Darstellung und der Erhalt des Nervus accessorius, der Vena jugularis interna und des Musculus sternocleidomastoideus müssen schriftlich fixiert werden. Nur so lässt sich der funktionelle Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.

Dokumentation: „... Systematische funktionelle Neck-Dissection der rechten Halsseite (Levels I-IV). Darstellung und Schonung des N. accessorius sowie der V. jugularis interna. Vollständige Entfernung des lymphatischen Gewebes unter Erhalt des M. sternocleidomastoideus ...“

GOÄ A2716: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ A2716 häufig gut begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung sind ausgeprägte anatomische Varianten, starke Adhäsionen nach vorangegangener Bestrahlung oder ein extrem hoher Blutverlust.

Auch eine zeitaufwendige Neurolyse des Nervus accessorius bei tumoröser Ummauerung rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz. Die Begründung muss stets patientenbezogen und für den medizinischen Laien nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die funktionelle Neck-Dissection mit der Resektion des Primärtumors kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit Ziffern für die Teilresektion des Kiefers oder der Zunge. Auch die temporäre Tracheotomie (GOÄ 2730) kann unter Beachtung der selbstständigen Indikation kombiniert werden.

Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Wundverschlüssen oder einfachen Drainagen, da diese mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten sind. Komplexe plastische Rekonstruktionen mittels Schwenklappen können jedoch separat codiert werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2716

Die GOÄ-Ziffer A2716 beschreibt die funktionelle Halslymphknotenausräumung (Neck-Dissection) einer Seite als Primäreingriff oder die Operation der Gegenseite. Es handelt sich um eine Analogbewertung auf Basis der Ziffer 2716. Diese Ziffer wird vor allem bei onkologischen Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich herangezogen.
Der einfache Gebührensatz der GOÄ A2716 beträgt 291,44 € bei einer Punktzahl von 5000 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) beläuft sich das Honorar auf 670,31 €. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) können bis zu 1020,04 € geltend gemacht werden.
Ja, die beidseitige Durchführung kann abgerechnet werden, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Für die Operation der Gegenseite ist die Ziffer A2716 erneut anzusetzen. Eine präzise Dokumentation der beidseitigen Indikation und Durchführung ist hierbei zwingend erforderlich.
Neben der GOÄ A2716 sind Leistungen ausgeschlossen, die bereits den operativen Zugang oder die Standard-Wundversorgung abdecken. Insbesondere die Ziffern für kleinere Lymphknotenexzisionen wie die GOÄ 2405 sind im selben Operationsgebiet nicht nebeneinander berechenbar. Auch die Kombination mit der radikalen Neck-Dissection (GOÄ 2715) auf derselben Seite ist ausgeschlossen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung. Typische Gründe sind ein extrem hoher Vernarbungsgrad nach Voroperationen, anatomische Varianten oder ausgeprägte Adhäsionen an großen Gefäßen wie der Vena jugularis interna. Auch ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch starke Blutungsneigung kann herangezogen werden.
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