Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A2716 (funktionelle Neck-Dissection): Indikationen, Kombinationsmöglichkeiten und typische Fallstricke im Detail.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2716
A2716: funktionelle Halslymphknotenausräumung einer Seite (als Primäreingriff) oder Operation der Gegenseite (= funktionelle Neck-Dissection“)
Die GOÄ-Ziffer A2716 ist eine Analogbewertung, die sich an der Ziffer 2716 orientiert. Sie beschreibt die systematische, funktionelle Entfernung der Lymphknotenstationen des Halses. Im Gegensatz zur radikalen Neck-Dissection bleiben bei diesem Eingriff wichtige nicht-lymphatische Strukturen wie der Musculus sternocleidomastoideus, die Vena jugularis interna und der Nervus accessorius erhalten.
Die Leistung umfasst die präzise Präparation und Ausräumung der Lymphknoten in den definierten Levels des Halses. Da es sich um ein analoges Verfahren handelt, ist die exakte Einhaltung der Indikationskriterien und der anatomischen Grenzen für eine rechtssichere Abrechnung von zentraler Bedeutung.
GOÄ A2716 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Indikation zur funktionellen Neck-Dissection ergibt sich primär bei Patienten mit malignen Tumoren im Kopf-Hals-Bereich, beispielsweise Plattenepithelkarzinomen der Mundhöhle, des Larynx oder des Pharynx. Ziel ist die Entfernung potenzieller oder nachgewiesener Lymphknotenmetastasen bei gleichzeitigem Erhalt der Organfunktionen.
Die Abrechnung der GOÄ A2716 setzt voraus, dass der Eingriff als funktionelle Lymphadenektomie durchgeführt wird. Wird der Eingriff beidseitig durchgeführt, kann die Ziffer für die Gegenseite erneut angesetzt werden. Dies muss jedoch klar aus dem Operationsbericht hervorgehen.
Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer beidseitigen Neck-Dissection die Ziffer A2716 zweimal auf der Rechnung aufgeführt wird, idealerweise mit dem Zusatz „rechts“ und „links“, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2716
Fallbeispiel 1: Selektive Neck-Dissection bei Zungenkarzinom
Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten Plattenepithelkarzinom des seitlichen Zungenrandes vor. Es erfolgt die Resektion des Primärtumors sowie eine elektive, funktionelle Neck-Dissection der ipsilateralen Halsseite (Levels I-III).
Da es sich um eine funktionelle Ausräumung als Primäreingriff handelt, ist die Abrechnung der GOÄ A2716 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Schonung der neurovaskulären Strukturen wird im Operationsbericht detailliert dokumentiert.
Fallbeispiel 2: Beidseitige funktionelle Neck-Dissection
Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen Larynxkarzinom ist eine beidseitige funktionelle Halslymphknotenausräumung indiziert. Der Operateur führt den Eingriff in einer Sitzung auf beiden Halsseiten durch.
In diesem Fall wird die GOÄ A2716 zweifach abgerechnet. Die Dokumentation trennt strikt zwischen der Präparation der rechten und der linken Halsseite, um die getrennte Berechenbarkeit nachzuweisen.
Fallbeispiel 3: Rezidiveingriff mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
Nach einer bereits erfolgten Neck-Dissection links zeigt sich ein Lymphknotenrezidiv auf der rechten, bisher nicht operierten Seite. Es erfolgt die funktionelle Neck-Dissection der Gegenseite.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ A2716 für die Operation der Gegenseite. Aufgrund von Vernarbungen im Bereich des Zugangs wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt und entsprechend begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2716: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die bereits als Bestandteil der Hauptleistung anzusehen sind. So ist die isolierte Exzision einzelner Lymphknoten nach GOÄ 2405 im selben Operationsgebiet nicht neben der systematischen Ausräumung berechenbar.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig die Kombination mit der radikalen Neck-Dissection (GOÄ 2715) auf derselben Seite. Eine Doppelabrechnung von funktioneller und radikaler Methode auf derselben Halsseite ist medizinisch und gebührenrechtlich ausgeschlossen.
Achtung: Die bloße Entnahme eines Sentinel-Lymphknotens (Wächterlymphknoten) rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ A2716. Hierfür existieren spezifische andere Ziffern, deren unberechtigte Aufwertung zu Regressen führen kann.
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Dokumentation der GOÄ A2716: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die präparierten anatomischen Regionen (Levels I-V) und die geschonten Strukturen explizit nennen.
Besonders die Darstellung und der Erhalt des Nervus accessorius, der Vena jugularis interna und des Musculus sternocleidomastoideus müssen schriftlich fixiert werden. Nur so lässt sich der funktionelle Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.
Dokumentation: „... Systematische funktionelle Neck-Dissection der rechten Halsseite (Levels I-IV). Darstellung und Schonung des N. accessorius sowie der V. jugularis interna. Vollständige Entfernung des lymphatischen Gewebes unter Erhalt des M. sternocleidomastoideus ...“
GOÄ A2716: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ A2716 häufig gut begründbar. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung sind ausgeprägte anatomische Varianten, starke Adhäsionen nach vorangegangener Bestrahlung oder ein extrem hoher Blutverlust.
Auch eine zeitaufwendige Neurolyse des Nervus accessorius bei tumoröser Ummauerung rechtfertigt einen erhöhten Steigerungssatz. Die Begründung muss stets patientenbezogen und für den medizinischen Laien nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die funktionelle Neck-Dissection mit der Resektion des Primärtumors kombiniert. Zulässig ist beispielsweise die Kombination mit Ziffern für die Teilresektion des Kiefers oder der Zunge. Auch die temporäre Tracheotomie (GOÄ 2730) kann unter Beachtung der selbstständigen Indikation kombiniert werden.
Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Wundverschlüssen oder einfachen Drainagen, da diese mit der Gebühr für die Hauptleistung abgegolten sind. Komplexe plastische Rekonstruktionen mittels Schwenklappen können jedoch separat codiert werden.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2716
Was hat nicht gestimmt?