GOÄ 2716: Radikale Neck Dissection korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2716
Radikale Halslymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen –
Punktzahl 5000  
Einfachsatz 291,44 € 1,0x
Regelhöchstsatz 670,31 € 2,3x
Höchstsatz 1020,04 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der radikalen Halslymphknotenausräumung nach GOÄ 2716 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerung und Analogbewertung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2716

Radikale Halslymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen –

Die Leistungslegende der GOÄ-Ziffer 2716 beschreibt einen hochkomplexen chirurgischen Eingriff im Kopf-Hals-Bereich. Diese Operation umfasst die systematische Entfernung des gesamten lymphatischen Gewebes sowie des Fettgewebes einer Halsseite. Die anatomischen Grenzen dieses Eingriffs reichen vom Unterkieferknochen bis zum Schlüsselbein.

Im Rahmen der Radikalität werden standardmäßig auch der Musculus sternocleidomastoideus, die Vena jugularis interna sowie der Nervus accessorius dargestellt und bei Bedarf entfernt. Die Ziffer ist somit für die klassische radikale Neck Dissection reserviert. Sie unterscheidet sich fundamental von kleineren Lymphknotenexstirpationen.

GOÄ 2716 in der Praxis: Indikationen und chirurgische Relevanz

Die Durchführung einer radikalen Halslymphknotenausräumung ist ein zentraler Bestandteil der onkologischen Chirurgie bei fortgeschrittenen malignen Tumoren im Kopf-Hals-Bereich. Typische Indikationen sind Plattenepithelkarzinome der Mundhöhle, des Larynx oder des Pharynx mit nachgewiesenem oder dringendem Verdacht auf Lymphknotenmetastasen. Das primäre Ziel ist die vollständige Sanierung der regionalen Lymphabflusswege.

In der modernen Chirurgie wird häufig die funktionelle Neck Dissection bevorzugt, um funktionelle und kosmetische Defizite zu minimieren. Hierbei werden wichtige Strukturen wie der Nervus accessorius oder die Vena jugularis gezielt geschont. Obwohl diese Strukturen erhalten bleiben, erfordert die präparatorische Schonung einen erheblichen zeitlichen und technischen Mehraufwand. Daher ist die analoge Anwendung der GOÄ 2716 für die funktionelle Neck Dissection fachlich vollkommen gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2716

Fallbeispiel 1: Radikale Neck Dissection bei fortgeschrittenem Larynxkarzinom

Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen, metastasierten Larynxkarzinom vor. Es erfolgt die radikale Halslymphknotenausräumung der linken Seite unter Einschluss des Musculus sternocleidomastoideus und der Vena jugularis interna. Aufgrund der tumorösen Infiltration dieser Strukturen ist die radikale Resektion medizinisch notwendig. Die Abrechnung erfolgt regulär über die GOÄ-Ziffer 2716 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Funktionelle Neck Dissection bei Mundhöhlenkarzinom

Bei einem Patienten mit einem Karzinom des Zungenrandes wird eine selektive, funktionelle Neck Dissection durchgeführt. Zur Vermeidung von postoperativen Bewegungseinschränkungen der Schulter wird der Nervus accessorius unter mikroskopischer Sicht sorgfältig freipräpariert und erhalten. Der hohe präparatorische Aufwand rechtfertigt die analoge Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2716.

Fallbeispiel 3: Beidseitige Halslymphknotenausräumung

Bei einem ausgedehnten Hypopharynxkarzinom ist eine beidseitige Neck Dissection erforderlich. Auf der rechten Seite erfolgt eine radikale Ausräumung, während links eine funktionelle, strukturschonende Präparation durchgeführt wird. Da die Ziffer je Halsseite gilt, wird die GOÄ 2716 doppelt abgerechnet, einmal regulär für die rechte Seite und einmal analog für die linke Seite.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2716: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2716 ist die zusätzliche Berechnung von Einzelleistungen, die bereits durch die Leistungslegende abgegolten sind. Insbesondere die Unterbindung der Vena jugularis nach der GOÄ-Ziffer 1639 darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Gefäßen ist integraler Bestandteil der Hauptleistung.

Ebenso führt die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 2580 für die Freilegung oder Durchtrennung eines Nerven regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Die Präparation des Nervus accessorius oder von Ästen des Plexus cervicalis ist in der Ziffer 2716 bereits enthalten. Prüfstellen achten sehr genau auf diese Abrechnungsausschlüsse.

Achtung: Die Ziffern 1639 und 2580 sind neben der GOÄ 2716 auf derselben Operationsseite streng ausgeschlossen und führen bei Missachtung unweigerlich zu Rechnungskürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 2716: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genauen anatomischen Grenzen der Präparation detailliert beschreiben. Insbesondere bei der analogen Abrechnung der funktionellen Neck Dissection muss der Präparationsaufwand zur Schonung der Nerven und Gefäße explizit dokumentiert werden.

Es empfiehlt sich, die Darstellung und den Erhalt des Nervus accessorius sowie des Musculus sternocleidomastoideus schrittweise im Bericht aufzuführen. Nur so kann der Vorwurf einer unvollständigen Leistungserbringung entkräftet werden. Eine unzureichende Dokumentation gefährdet den Anspruch auf die analoge Abrechnung.

Dokumentation: Nach Darstellung des Musculus sternocleidomastoideus erfolgt die vorsichtige Neurolyse des Nervus accessorius unter Schonung der perineuralen Gefäße. Das lymphatische Gewebe der Level I-V wird unter ständiger Sichtkontrolle vollständig exstirpiert.

GOÄ 2716: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2716 gut begründbar. Typische Gründe sind ausgeprägte Vernarbungen nach einer vorangegangenen Strahlentherapie oder Voroperationen im Operationsgebiet. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder eine schwierige Blutstillung bei hypervaskularisierten Tumoren rechtfertigen eine Steigerung.

Tipp: Es empfiehlt sich die Angabe patientenindividueller Kriterien wie 'erheblicher Zeitaufwand durch ausgeprägte Gewebevernarbung nach Radiotherapie' zur Begründung der Faktorsteigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2716 wird selten als isolierte Leistung erbracht. Häufig erfolgt die Kombination mit der Primärtumorresektion, beispielsweise einer Laryngektomie oder einer Teilresektion der Mundhöhle. Auch rekonstruktive Verfahren wie die Deckung mittels myokutaner Lappenplastiken sind neben der Neck Dissection berechnungsfähig, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen.

Ziffer 2716 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2716 (Radikale Halslymphknotenausräumung einer Seite – einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen –, heute 670,31 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ in mehrere eigenständige Leistungen aufgeteilt:

  • 8924 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 1a und/oder 1b nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, ggf. einschließlich der Darstellung des N. lingualis und N. hypoglossus, je Seite“ (404,17 €)
  • 8925 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 2a und/oder 2b nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, ggf. einschließlich der Darstellung des N. hypoglossus und des N. vagus, je Seite“ (404,17 €)
  • 8926 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 3 nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, ggf. einschließlich der Darstellung des N. vagus, je Seite“ (404,17 €)
  • 8927 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 4 nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, ggf. einschließlich der Darstellung des N. vagus, je Seite“ (404,17 €)
  • 8928 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 5a und/oder 5b nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, ggf. einschließlich der Darstellung des N. accessorius, je Seite“ (404,17 €)
  • 8929 „Neck dissection/Lymphknoten- und Weichgewebsausräumung des Level 6 nach Robbins oder Entfernung eines oder mehrerer Lymphknoten des gleichen Levels nach dem sentinel-node-Markierungsverfahren, einschließlich der intraoperativen Nutzung der Detektorsonde, je Seite“ (444,59 €)

Level 6 kann bei ausgedehnter radikaler Neck Dissection (insbesondere bei Schilddrüsenkarzinom) mitbetroffen sein.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2716

Ja, die funktionelle oder konservative Halslymphknotenausräumung kann analog nach der GOÄ-Ziffer 2716 berechnet werden. Der hohe zeitliche Aufwand für die präparatorische Erhaltung von Nerven und Muskeln rechtfertigt diese Analogbewertung.
Die Ziffern 1639 (Unterbindung der Vena jugularis) und 2580 (Nervenfreilegung oder -durchtrennung) dürfen nicht neben der GOÄ 2716 abgerechnet werden. Diese Leistungen sind bereits im Leistungsumfang der radikalen Ausräumung enthalten.
Ja, da sich die Leistungslegende auf die Ausräumung einer Seite bezieht, ist bei einem beidseitigen Eingriff die zweifache Abrechnung zulässig. In der Rechnung müssen die Seiten (rechts/links) klar angegeben werden.
Die GOÄ 2716 beschreibt die wesentlich ausgedehntere radikale Ausräumung inklusive der Darstellung und Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen. Die GOÄ 2715 hingegen umfasst lediglich die Exstirpation von Lymphknoten einer Halsseite ohne diese radikalen Begleitmaßnahmen.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch erschwerende Faktoren wie ausgeprägte Vernarbungen nach Vorbestrahlung begründet werden. Auch eine extreme Tumorgröße oder starke intraoperative Blutungen rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor.
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