GOÄ 2757: Radikaloperation der Schilddrüse korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2757
Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsenge­schwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane –
Punktzahl 3700  
Einfachsatz 215,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 496,02 € 2,3x
Höchstsatz 754,81 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2757 bei Schilddrüsenkarzinomen birgt rechtliche Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fallbeispiele und BGH-Urteile nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2757

Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane –

Die Gebührenordnungsziffer 2757 beschreibt eine hochkomplexe chirurgische Leistung aus dem Bereich der Halschirurgie. Sie umfasst die vollständige operative Entfernung der Schilddrüse bei nachgewiesener Malignität. Diese radikale Form der Gewebeentfernung wird in der medizinischen Fachsprache als Thyreoidektomie bezeichnet.

Neben der eigentlichen Organentfernung deckt die Ziffer auch die systematische Ausräumung der regionären Lymphabflusswege ab. Diese Lymphadenektomie ist essenzieller Bestandteil der onkologischen Chirurgie zur Vermeidung von Rezidiven. Auch die Resektion von direkt betroffenen Nachbarorganen ist in der Leistungslegende bereits enthalten.

GOÄ 2757 in der Praxis: Indikationen und operative Reichweite

Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ 2757 ist das histologisch gesicherte oder dringend verdächtige Schilddrüsenkarzinom. Der Eingriff erfordert aufgrund der anatomischen Nähe zu lebenswichtigen Strukturen wie den Nebenschilddrüsen und dem Nervus recurrens höchste Präzision. Die chirurgische Radikalität richtet sich nach dem Tumortyp und dem klinischen Stadium.

In der Praxis umfasst die Leistung auch die Mitentfernung von tumornahen Gewebestrukturen. Wenn beispielsweise Hautanteile durch den Tumor infiltriert und fixiert sind, ist deren Resektion mit der Ziffer 2757 abgegolten. Eine darüber hinausgehende plastische Deckung von Hautdefekten ist jedoch separat zu betrachten.

Tipp: Erfordert der Hautdefekt nach der Tumorresektion eine aufwendige Rekonstruktion, können die Ziffern 2381 oder 2382 für Verschiebe- oder Schwenklappenplastiken zusätzlich abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2757

Fallbeispiel 1: Standardmäßige Thyreoidektomie bei papillärem Karzinom

Bei einer Patientin mit einem papillären Schilddrüsenkarzinom erfolgt die vollständige Thyreoidektomie. Gleichzeitig wird eine systematische Ausräumung der zentralen Lymphknotenstationen durchgeführt. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen und wird mit dem Regelhöchstsatz abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 2757 mit dem Faktor 2,3.

Fallbeispiel 2: Erweiterte Tumorresektion mit Neuromonitoring und Randschnitten

Bei einem Patienten mit einem fortgeschrittenen follikulären Karzinom erfolgt die Radikaloperation. Aufgrund des Tumorwachstums wird ein kontinuierliches Neuromonitoring des Nervus recurrens durchgeführt. Zudem werden zwei Randschnitte zur intraoperativen Schnellschnittdiagnostik entnommen. Abgerechnet werden die Ziffer 2757, die Ziffer 838 analog für das Neuromonitoring sowie zweimal die Ziffer 2402 für die Probeexzisionen.

Fallbeispiel 3: Systematische Kompartmentausräumung bei medullärem Karzinom

Bei einem medullären Schilddrüsenkarzinom wird eine beidseitige, systematische Kompartmentausräumung notwendig. Dieser moderne, extrem zeitaufwendige Eingriff überschreitet den Leistungsumfang der Standard-Radikaloperation deutlich. Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt die Abrechnung der Ziffer 2757 im Original sowie zusätzlich der Ziffer 2757 analog zur Abbildung der systematischen Kompartmentausräumung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2757: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2757 ist das sogenannte Unbundling. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden regelmäßig die zusätzliche Berechnung von Einzelschritten. Die Freilegung von Blutgefäßen oder die Neurolyse des Nervus recurrens sind als unselbstständige Teilschritte über die Hauptziffer abgegolten.

Besonders kritisch ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2760, 2583 und 2803. Der Bundesgerichtshof hat in seinem wegweisenden Urteil klargestellt, dass diese Ziffernkombination eine unzulässige Überhonorierung darstellt. Stattdessen muss bei extrem erweiterten Eingriffen der Weg über die analoge Abrechnung gewählt werden.

Achtung: Die Ziffer 2757 darf unter keinen Umständen neben den Ziffern 2404, 2407, 2752, 2755, 2756 oder 2760 auf derselben Rechnung für denselben operativen Zugriff erscheinen.

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Dokumentation der GOÄ 2757: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Rechnungskürzungen. Im Operationsbericht müssen alle entfernten Gewebestrukturen und Lymphknotenstationen exakt benannt werden. Auch die Indikation für zusätzliche Maßnahmen wie Probeexzisionen oder ein Neuromonitoring muss klar aus der Patientenakte hervorgehen.

Besonders bei der Abrechnung von Randschnitten ist zu dokumentieren, dass diese aus dem Grenzbereich des verbliebenen Gewebes stammen. Dies belegt den eigenständigen diagnostischen Charakter der Maßnahme. Bei analogen Bewertungen sollte die medizinische Notwendigkeit der erweiterten Methodik detailliert begründet werden.

Dokumentationsbeispiel: "Radikale Thyreoidektomie bei Struma maligna. Systematische Lymphadenektomie der Kompartmente I-IV. Entnahme von zwei separaten Randschnitten aus dem kranialen Resektionsrand zur Schnellschnittdiagnostik (präparateunabhängig). Kontinuierliches Neuromonitoring des N. recurrens beidseits bei narbiger Voroperation."

GOÄ 2757: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert von 2,3 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind ein extrem invasives Tumorwachstum mit Infiltration der Nachbarorgane oder ausgeprägte postoperative Vernarbungen. Auch eine anatomisch schwierige Lage des Nervus recurrens rechtfertigt eine Erhöhung des Steigerungsfaktors.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 2757 mit der Ziffer 838 analog für das intraoperative Neuromonitoring kombiniert. Auch die Ziffer 2402 für eigenständige Probeexzisionen ist eine regelmäßige Begleitposition. Für den plastischen Verschluss größerer Hautdefekte kommen zudem die Ziffern 2381 oder 2382 in Betracht, sofern diese eine selbstständige plastische Rekonstruktion darstellen.

Ziffer 2757 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2757 (Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst – einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane –, heute 496,02 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 8915 „Operation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst einer Seite als Komplettierungsoperation, ggf. einschließlich - intermittierendes Neuromonitoring -Darstellung des N. recurrens -Infiltrationsanästhesie -Nebenschilddrüsendarstellung -Reimplantation von Nebenschilddrüsengewebe -Darstellung und Eröffnung der Gefäßnervenscheide“ (704,12 €) — bei: eine schilddruesenseite
  • 8916 „Operation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst beider Seiten, ggf. einschließlich - intermittierendes Neuromonitoring -Darstellung des N. recurrens -Infiltrationsanästhesie -Nebenschilddrüsendarstellung -Reimplantation von Nebenschilddrüsengewebe -Darstellung und Eröffnung der Gefäßnervenscheide“ (1.011,04 €) — bei: beide schilddruesenseiten

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 704,12 € bis 1.011,04 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2757

Ja, das Neuromonitoring des Nervus recurrens kann im Rahmen der Schilddrüsenchirurgie gesondert berechnet werden. Hierfür wird die Ziffer 838 GOÄ analog herangezogen. Ein mehrfacher Ansatz dieser Analogziffer während derselben Operation ist jedoch ausgeschlossen.
Eine systematische Kompartmentausräumung darf laut BGH-Urteil nicht über Einzelleistungen wie die Ziffern 2760, 2583 oder 2803 aufgeteilt werden. Stattdessen ist die zusätzliche analoge Abrechnung der Ziffer 2757 neben der originären Ziffer 2757 zulässig. Dies schließt die gebührenrechtliche Regelungslücke bei modernen Operationsverfahren.
Ja, intraoperative Probeentnahmen und Randschnitte zur feingeweblichen Untersuchung sind je Gewebeprobe mit der Ziffer 2402 GOÄ neben der Ziffer 2757 berechnungsfähig. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Ergebnis der Schnellschnittdiagnostik das weitere operative Vorgehen beeinflusst. Die Proben dürfen jedoch nicht vom bereits entnommenen Hauptpräparat stammen.
Gemäß den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ ist die Ziffer 2757 nicht neben den Ziffern 2404, 2407, 2752, 2755, 2756 und 2760 berechenbar. Diese Ausschlüsse müssen bei der Rechnungsstellung zwingend beachtet werden, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei erhöhtem operativem Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, ein besonders invasives Tumorwachstum oder anatomische Besonderheiten. Die konkreten Erschwernisse müssen detailliert im Operationsbericht dokumentiert werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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