Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2756 (Parathyreoidektomie): Erfahren Sie alles über korrekte Indikationen, Honorarsteigerungen und rechtssichere Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2756
GOÄ-Ziffer 2756: Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie) – 2200 Punkte
Die Leistungslegende beschreibt die vollständige operative Entfernung der Nebenschilddrüse, medizinisch korrekt als Parathyreoidektomie bezeichnet. Der Verordnungsgeber hat in der offiziellen Legende das Wort "Parathyreoektomie" verwendet, was nach Feststellung der Bundesärztekammer auf einen redaktionellen Druckfehler zurückzuführen ist. Gemeint ist in jedem Fall die chirurgische Ektomie der Epithelkörperchen.
Diese Leistung umfasst den operativen Zugang, das Aufsuchen, die Präparation und die vollständige Ausschälung des betroffenen Organs. Die intraoperative Vitalfärbung zur besseren Darstellung der Epithelkörperchen ist als methodischer Bestandteil der Operation anzusehen und kann nicht gesondert berechnet werden. Auch die Versorgung der Operationswunde ist mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 2756 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2756 setzt eine echte chirurgische Resektion voraus. Typische Indikationen im klinischen Alltag sind der primäre, sekundäre oder tertiäre Hyperparathyreoidismus. Meist liegt diesen Erkrankungen ein gutartiges Adenom oder eine diffuse Hyperplasie der Nebenschilddrüsen zugrunde, seltener ein Karzinom.
Ein wesentlicher Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zur bloßen Darstellung der Nebenschilddrüsen. Wird im Rahmen einer Schilddrüsenresektion (Strumektomie nach GOÄ 2755) ein Epithelkörperchen lediglich geschont und dargestellt, darf die Ziffer 2756 nicht berechnet werden. Die Bundesärztekammer hat klargestellt, dass die Ziffer zwingend die Entfernung des Gewebes verlangt.Atypische anatomische Lagen der Nebenschilddrüsen, beispielsweise im vorderen Mediastinum hinter dem Manubrium sterni, sind ebenfalls über die GOÄ 2756 abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Entfernung über denselben operativen Zugangsweg wie die Hauptoperation erfolgt. Ist ein separater Zugang erforderlich, gelten andere Abrechnungsregeln.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2756
Fallbeispiel 1: Solitäres Nebenschilddrüsenadenom
Bei einer Patientin mit primärem Hyperparathyreoidismus wird ein solitäres Adenom der rechten unteren Nebenschilddrüse diagnostiziert. Der Operateur führt eine minimalinvasive, fokussierte Parathyreoidektomie durch. Da ein Epithelkörperchen vollständig entfernt wurde, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2756 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Subtotale Parathyreoidektomie bei Hyperplasie
Ein Patient mit renalem Hyperparathyreoidismus benötigt die Entfernung von dreieinhalb hyperplastischen Nebenschilddrüsen. Der Operateur entfernt drei Drüsen vollständig und belässt einen Rest der vierten Drüse. Da in diesem Fall mehrere eigenständige Epithelkörperchen reseziert wurden, ist die GOÄ 2756 entsprechend mehrfach (hier dreifach für die vollständig entfernten Drüsen) berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Parathyreoidektomie mit Autotransplantation
Im Rahmen einer totalen Parathyreoidektomie wird ein Teil des gesunden Nebenschilddrüsengewebes in den Musculus brachioradialis des Unterarms autotransplantiert. Neben der GOÄ-Ziffer 2756 für die Entfernung wird die Autotransplantation analog nach GOÄ 2384 berechnet. Diese Kombination bildet den erhöhten chirurgischen Aufwand der Gewebeverpflanzung korrekt ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2756: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2756 für die bloße Identifikation der Nebenschilddrüsen während einer Strumektomie. Private Krankenversicherungen fordern in solchen Fällen regelmäßig den pathologischen Befundbericht an. Kann keine histologische Aufarbeitung von Nebenschilddrüsengewebe nachgewiesen werden, wird die Erstattung verweigert.
Achtung: Die präparatorische Darstellung der Epithelkörperchen zur Vermeidung einer postoperativen Hypokalzämie ist integraler Bestandteil einer Schilddrüsenoperation. Sie darf niemals als selbstständige Leistung nach GOÄ 2756 deklariert werden.
Ebenfalls unzulässig ist die gesonderte Berechnung von intraoperativen Lokalisationsverfahren wie der Farbstoffapplikation. Diese Maßnahmen dienen lediglich der operativen Sicherheit und sind mit der Hauptleistung abgegolten. Einzig die Entnahme von Gewebeproben zur Schnellschnittdiagnostik (Probeexzision) ist separat berechnungsfähig.
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Dokumentation der GOÄ 2756: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Im Operationsbericht muss die exakte anatomische Lokalisation der entfernten Nebenschilddrüse detailliert beschrieben werden. Auch die histologische Bestätigung des entnommenen Gewebes gehört zwingend in die Patientenakte.
Dokumentation: "Präparation der rechten Loge, Darstellung des Nervus laryngeus recurrens. Identifikation eines vergrößerten Epithelkörperchens rechts unten (ca. 12 mm). Vollständige Ausschälung und Bergung des Adenoms. Histologische Schnellschnittsicherung erfolgt (Befund: Nebenschilddrüsengewebe)."
Falls mehrere Nebenschilddrüsen in einer Sitzung entfernt werden, muss der Bericht für jedes einzelne Epithelkörperchen den spezifischen Resektionsvorgang dokumentieren. Nur so lässt sich die mehrfache Abrechnung der Ziffer 2756 gegenüber Kostenträgern plausibel begründen.
GOÄ 2756: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 2756 kann bei Vorliegen besonderer Erschwernisse überschritten werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor (bis 3,5-fach) sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen am Hals, eine atypische Lage des Adenoms (z. B. tief mediastinal) oder eine schwierige Präparation bei starker Blutungskonsequenz. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Parathyreoidektomie mit anderen Eingriffen kombiniert. Erfordert der Befund zusätzlich eine subtotale Strumektomie, ist die GOÄ 2755 neben der GOÄ 2756 voll berechnungsfähig. Muss für den Zugang zu einer atypisch gelegenen Drüse das Brustbein gespalten werden, kann die GOÄ 3010 (Sternumspaltung) zusätzlich angesetzt werden.
Tipp: Erfolgt im Rahmen des Eingriffs eine Probeexzision zur feingeweblichen Untersuchung anderer verdächtiger Areale, ist diese je Entnahmestelle nach GOÄ 2402 gesondert abrechenbar.
Ziffer 2756 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2756 (Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie), heute 294,93 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 8913 „Einseitige Entfernung von Nebenschilddrüsen (Epithelkörperchen), als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Neuromonitoring -Darstellung des N. recurrens -Nebenschilddrüsendarstellung -Infiltrationsanästhesie“ (632,13 €) — bei: einseitig
- 8914 „Beidseitige Entfernung der Nebenschilddrüse(n) (Epithelkörperchen), als selbständige Leistung, ggf. einschließlich -Neuromonitoring -Nebenschilddrüsendarstellung -Recurrensdarstellung -Infiltrationsanästhesie“ (1.215,25 €) — bei: beidseitig
Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 632,13 € bis 1.215,25 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2756
Was hat nicht gestimmt?