Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2755 für Schilddrüsenoperationen birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Honorarverluste und Prüfungen vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2755
Entfernung der Kropfgeschwulst oder Teilresektion der Schilddrüse
Die GOÄ-Ziffer 2755 ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Halschirurgie angesiedelt. Mit einer Bewertung von 1850 Punkten stellt sie die zentrale Abrechnungsziffer für Standardeingriffe an der Schilddrüse dar. Der Leistungstext verknüpft zwei wesentliche operative Maßnahmen mit einem „oder“, was bedeutet, dass entweder die Entfernung einer Kropfgeschwulst (Struma) oder die Teilresektion des Organs über diese Ziffer abgebildet wird.
Unter der Entfernung einer Kropfgeschwulst versteht die medizinische Nomenklatur die operative Sanierung einer vergrößerten Schilddrüse. Die Ziffer deckt dabei auch den operativen Zugang und die Entfernung von retrosternal gelegenen Kropfanteilen vollumfänglich ab. Ein zusätzlicher Ansatz für den retrosternalen Anteil ist somit ausgeschlossen.
GOÄ 2755 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2755 ist bei benignen Veränderungen der Schilddrüse gegeben, die eine chirurgische Intervention erfordern. Typische Szenarien umfassen die symptomatische Struma nodosa, hyperfunktionelle Autonomien oder therapierefraktäre Verläufe eines Morbus Basedow. Der Eingriff zielt darauf ab, komprimierendes Gewebe zu entfernen und gleichzeitig ausreichend funktionstüchtiges Schilddrüsengewebe zu erhalten.
Abzugrenzen ist dieser Eingriff strikt von malignen Prozessen. Liegt ein histologisch gesichertes oder hochgradig verdächtiges Schilddrüsenkarzinom vor, das eine Radikaloperation erfordert, greift die GOÄ-Ziffer 2757. Diese umfasst neben der Thyreoidektomie auch die systematische Lymphknotendissektion und ist deutlich höher bewertet.
Achtung: Die Schilddrüse gilt gebührenrechtlich als unpaariges Organ. Eine Teilresektion an beiden Schilddrüsenlappen (bilaterale Resektion) rechtfertigt nach herrschender Meinung der Kostenträger keine doppelte Abrechnung der GOÄ 2755. Der beidseitige Mehraufwand muss über den Steigerungssatz abgebildet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2755
Fallbeispiel 1: Operative Sanierung einer benignen Struma nodosa
Ein Patient stellt sich mit einer progredienten, mechanisch störenden Struma nodosa des rechten Lappens vor. Es erfolgt die Hemithyreoidektomie rechts. Intraoperativ zeigt sich ein unauffälliger Befund ohne Malignitätsverdacht.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2755 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen einseitigen Standardeingriff ohne Komplikationen handelt, sind keine weiteren Zuschläge oder analogen Ziffern für diesen Kernschritt anzusetzen.
Fallbeispiel 2: Rezidiv-Struma mit erschwerter Neurolyse
Bei einer Patientin mit einer Rezidiv-Struma links gestaltet sich die Präparation aufgrund ausgeprägter Vernarbungen extrem schwierig. Der Nervus recurrens ist im Narbengewebe eingemauert und muss unter mikroskopischer Sicht vorsichtig herausgelöst werden.
Neben der GOÄ 2755 für die Teilresektion kann hier die GOÄ-Ziffer 2583 (Neurolyse) gesondert berechnet werden. Da die Neurolyse aufgrund der Vernarbung eine eigenständige Indikation darstellt und weit über den typischen Operationsverlauf hinausgeht, ist diese Kombination zulässig und erstattungsfähig.
Fallbeispiel 3: Bilaterale Resektion mit intraoperativem Neuromonitoring
Es erfolgt eine subtotale Schilddrüsenresektion beidseitig bei einer ausgeprägten Struma. Zur Vermeidung von Stimmbandlähmungen wird ein kontinuierliches intraoperatives Neuromonitoring (IONM) des Nervus recurrens durchgeführt. Zudem wird ein versehentlich devaskularisiertes Epithelkörperchen in den Musculus sternocleidomastoideus autotransplantiert.
Abgerechnet wird die GOÄ 2755 (ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor wegen der Beidseitigkeit). Zusätzlich werden die GOÄ-Ziffer 838 analog für das Neuromonitoring sowie die GOÄ-Ziffer 2384 analog für die Autotransplantation der Nebenschilddrüse in Ansatz gebracht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2755: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die Nebeneinanderberechnung von Teilleistungen. So ist die Mitresektion des Lobus pyramidalis, eines embryonalen Schilddrüsenüberbleibsels, mit der GOÄ 2755 abgegolten. Ein zusätzlicher Ansatz der GOÄ-Ziffer 2752 wird von Prüfern regelmäßig gestrichen, da es sich um eine unselbstständige Teilleistung handelt.
Ein weiterer Fehler betrifft die mehrfache Abrechnung des Neuromonitorings. Die analog herangezogene GOÄ-Ziffer 838 zielt laut Leistungslegende auf Untersuchungen im Plural ab. Daher kann das IONM, auch wenn es während der Operation mehrfach wiederholt wird, nur einmalig pro Sitzung abgerechnet werden.
Bezüglich der beidseitigen Resektion existiert zwar ein älteres Urteil des Amtsgerichts Ravensburg (Az. 5C1711/94), welches eine doppelte Abrechnung der GOÄ 2755 befürwortete. Diese Rechtsauffassung ist jedoch hochgradig umstritten und wird von den meisten PKVen unter Verweis auf den unpaarigen Charakter der Schilddrüse abgelehnt. Um langwierige Prozesse zu vermeiden, sollte der Mehraufwand primär über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.
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Dokumentation der GOÄ 2755: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte detailliert beschrieben werden. Insbesondere die Darstellung des Nervus recurrens und der Erhalt der Epithelkörperchen sollten explizit erwähnt werden.
Falls zusätzliche Leistungen wie eine Probeexzision (GOÄ 2402) oder eine Neurolyse (GOÄ 2583) stattgefunden haben, müssen deren medizinische Notwendigkeit und der konkrete Ablauf im Bericht hervorgehen. Bei der Probeexzision ist zudem die genaue Anzahl und Lokalisation der entnommenen Proben zu dokumentieren.
Dokumentationsbeispiel: ...Präparation des rechten Schilddrüsenlappens. Aufgrund ausgeprägter postentzündlicher Vernarbungen Darstellung des N. recurrens erschwert. Vorsichtiges, mikrochirurgisches Herauslösen des Nervs aus dem Narbenbett (Neurolyse nach GOÄ 2583 indiziert). Durchführung des Neuromonitorings (IONM) zur Funktionskontrolle vor und nach Resektion (GOÄ 838 analog)...
GOÄ 2755: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 2755 liegt bei 248,01 €. Ein Überschreiten des Schwellenwertes bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz (377,40 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Typische Begründungen für eine Steigerung sind:
- Besonders große Struma mit Kompression der Trachea oder retrosternaler Ausdehnung.
- Schwierige Präparationsverhältnisse bei ausgeprägter Adipositas des Patienten.
- Erhöhter Zeitaufwand durch eine bilaterale (beidseitige) Teilresektion in einer Sitzung.
- Starke intraoperative Blutungsneigung oder hypervaskularisiertes Gewebe.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für den erhöhten Steigerungssatz stets patientenindividuell und vermeiden Sie pauschale Floskeln. Je konkreter die anatomische oder operative Besonderheit beschrieben wird, desto höher ist die Akzeptanz bei den Kostenträgern.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer Schilddrüsenoperation können verschiedene Begleitmaße anfallen. Folgende Kombinationen sind gebührenrechtlich zulässig:
- GOÄ 2402: Probeexzision (z. B. bei unklarem Knotenbefund während der OP), je PE gesondert berechenbar.
- GOÄ 838 analog: Intraoperatives Neuromonitoring zur Schonung des Stimmbandnervs (einmalig ansetzbar).
- GOÄ 2384 analog: Autotransplantation von Epithelkörperchen bei unbeabsichtigter Entfernung oder Devaskularisation.
- GOÄ 2583 / 2584: Neurolyse des N. recurrens bei nachgewiesener Narben- oder Tumorummauerung.
Ziffer 2755 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2755 (Entfernung der Kropfgeschwulst oder Teilresektion der Schilddrüse, heute 248,01 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 8906 „Einseitige Entfernung einer gutartigen Veränderung der Schilddrüse oder Teilresektion der Schilddrüse einer Seite, ggf. einschließlich -Isthmusresektion -Nebenschilddrüsendarstellung -Darstellung des N. recurrens - intermittierendes Neuromonitoring -Infiltrationsanästhesie“ (356,98 €) — bei: eine schilddruesenseite
- 8908 „Hemithyreoidektomie, ggf. einschließlich -Neuromonitoring und Darstellung des N. recurrens -Nebenschilddrüsendarstellung -Infiltrationsanästhesie“ (501,25 €) — bei: hemithyreoidektomie
- 8909 „Entfernung von gutartigen Veränderungen der Schilddrüse an beiden Seiten (z.B. durch subtotale Schilddrüsenresektion), ggf. einschließlich -Neuromonitoring -Nebenschilddrüsendarstellung -Darstellung des N. recurrens -Infiltrationsanästhesie“ (544,52 €) — bei: beide schilddruesenseiten
- 8910 „Thyreoidektomie, ggf. einschließlich -Neuromonitoring -Nebenschilddrüsendarstellung -Darstellung des N. recurrens -Infiltrationsanästhesie“ (897,25 €) — bei: totale thyreoidektomie
Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 356,98 € bis 897,25 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2755
Was hat nicht gestimmt?