GOÄ 2754: Kiemengangfistel korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2754
Operation einer Kiemengangfistel
Punktzahl 1660  
Einfachsatz 96,76 € 1,0x
Regelhöchstsatz 222,55 € 2,3x
Höchstsatz 338,66 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2754 für die Kiemengangfistel-OP erfordert präzise Abgrenzung und Dokumentation. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Zuschlägen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2754

Nr. 2754: Operation einer Kiemengangfistel – 1660 Punkte

Die Leistungsbeschreibung umfasst die operative Sanierung einer Kiemengangfistel, welche eine embryonale Fehlentwicklung darstellt. Diese Fehlbildung entsteht durch unvollständigen Verschluss der Kiemenspalten und zeigt sich meist als laterale Halsfistel oder Halszyste. Die operative Leistung beinhaltet die vollständige Exstirpation des Fistelgangs oder der Zyste am seitlichen Hals.

Der Eingriff erfordert eine präzise Präparation, da die Fistelgänge häufig in enger anatomischer Beziehung zu großen Halsgefäßen und Nerven verlaufen. Die Ziffer deckt den gesamten operativen Zugang, die Darstellung des Fistelverlaufs sowie die vollständige Entfernung des pathologischen Gewebes ab.

GOÄ 2754 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2754 ist gegeben, wenn eine kongenitale laterale Halsfistel oder eine laterale Halszyste operativ entfernt wird. Diese Befunde werden oft erst im Kindes- oder Jugendalter durch rezidivierende Infektionen, Schwellungen oder Sekretion am seitlichen Hals klinisch manifest. Die operative Sanierung dient der Vermeidung chronischer Entzündungen und der histologischen Sicherung.

Wichtig für die Praxis ist die strikte Unterscheidung der Lokalisation. Während die laterale Halszyste unter Nr. 2754 fällt, müssen mediale Halszysten anders bewertet werden. Die anatomische Lage entscheidet hierbei grundlegend über die korrekte Ziffernauswahl.

Tipp: Bei der operativen Entfernung einer lateralen Halsfistel sollte stets geprüft werden, ob eine Verbindung zum Rachenraum vorliegt. Dies beeinflusst die Ziffernkombination erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2754

Fallbeispiel 1: Exstirpation einer infizierten lateralen Halszyste

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften Schwellung am linken seitlichen Hals vor. Nach Antibiose erfolgt die elektive, vollständige Exstirpation der lateralen Halszyste. Der Eingriff verläuft komplikationslos. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2754 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Fallbeispiel 2: Komplexe Kiemengangfistel mit Tonsillenbezug

Bei der operativen Darstellung einer lateralen Halsfistel zeigt sich ein Gang, der bis zur linken Tonsillennische reicht. Neben der vollständigen Fistelextirpation (Nr. 2754) erfolgt eine einseitige Tonsillektomie. Abgerechnet werden die Ziffer 2754 sowie die Ziffer 1499 für die einseitige Tonsillektomie.

Fallbeispiel 3: Ambulante Operation unter Mikroskopeinsatz

Eine Kiemengangfistel wird bei einem Kleinkind ambulant unter Verwendung des Operationsmikroskops operiert. Neben der Hauptleistung nach Nr. 2754 werden die Zuschläge für ambulantes Operieren (Nr. 445) und für die Anwendung des Operationsmikroskops (Nr. 440) in Ansatz gebracht. Dies optimiert das Honorar bei ambulantem Setting.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2754: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von lateralen und medialen Halszysten. Die Exstirpation einer medialen Halszyste (Ductus thyreoglossus) darf nicht nach Nr. 2754 berechnet werden. Hierfür ist ausschließlich die GOÄ-Ziffer 2752 heranzuziehen, welche auch eine eventuelle Teilresektion des Zungenbeins abdeckt.

Ebenso führt die fälschliche Abrechnung von plastischen Verschlüssen im Ohrbereich unter dieser Ziffer zu Beanstandungen. Ein plastischer Verschluss einer retroaurikulären Öffnung ist nach GOÄ-Ziffer 1628 zu liquidieren. Private Krankenversicherungen prüfen die anatomische Lokalisation anhand des OP-Berichts sehr genau.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2754 und 2752 für denselben operativen Zugang ist ausgeschlossen. Achten Sie auf eine präzise anatomische Zuordnung im OP-Bericht.

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Dokumentation der GOÄ 2754: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss die laterale Lokalisation der Fistel oder Zyste unmissverständlich beschrieben werden. Auch der genaue Verlauf des Fistelgangs und dessen Beziehung zu Nachbarstrukturen wie Gefäßen und Nerven ist zu dokumentieren.

Falls zusätzliche Leistungen wie eine Tonsillektomie oder der Einsatz des Operationsmikroskops stattgefunden haben, müssen diese im Bericht detailliert begründet und aufgeführt werden. Nur so lassen sich die entsprechenden Zuschlagsziffern rechtssicher begründen.

Dokumentation: "...Präparation des lateralen Fistelgangs am Vorderrand des M. sternocleidomastoideus unter Schonung der Vena jugularis interna. Vollständige Exstirpation des Kiemengangrestes in toto. Histologische Sicherung veranlasst..."

GOÄ 2754: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Vernarbung nach rezidivierenden Entzündungen oder ein extrem enger Bezug zu den großen Halsgefäßen. Auch eine anatomisch anomale Lage des Fistelgangs rechtfertigt eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Bei ambulanter Durchführung im eigenen Operationssaal ist der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnungsfähig. Wird zur Schonung der feinen Nervenstrukturen ein Operationsmikroskop genutzt, kann zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 440 angesetzt werden. Bei einer Verbindung zur Tonsille ist die Kombination mit Nr. 1499 oder Nr. 1500 zulässig.

Ziffer 2754 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2754 (Operation einer Kiemengangfistel, heute 222,55 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 8904 „Exstirpation einer lateralen Halsfistel, ggf. einschließlich -Darstellung und/oder Sondierung der Fistel, des Fistelganges -Infiltrationsanästhesie“ (418,23 €) — bei: laterale Halsfistel (Kiemengangfistel)
  • 8905 „Exstirpation einer lateralen Halszyste, ggf. einschließlich Infiltrationsanästhesie“ (301,03 €) — bei: laterale Halszyste (auf Kiemengangreste zurückzuführen)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 301,03 € bis 418,23 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2754

Die GOÄ-Ziffer 2754 wird für die operative Entfernung einer lateralen Kiemengangfistel oder lateralen Halszyste abgerechnet. Der Eingriff umfasst die komplette Exstirpation des Fistelgangs oder der Zyste. Mediale Halszysten sind hiervon ausgeschlossen.
Die Ziffer 2754 gilt ausschließlich für laterale Kiemengangfisteln und -zysten. Die Ziffer 2752 wird hingegen für die Exstirpation einer medialen Halszyste oder eines Ductus thyreoglossus angewendet. Letztere schließt oft eine Teilresektion des Zungenbeins ein.
Bei einer ambulanten Durchführung kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 berechnet werden. Zudem ist bei Verwendung eines Operationsmikroskops der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 440 zulässig. Beide Zuschläge sichern eine adäquate Vergütung des ambulanten Aufwands.
Ja, wenn die Kiemengangfistel eine Verbindung zur Tonsille aufweist, ist eine zusätzliche Tonsillektomie oft medizinisch notwendig. In diesem Fall kann die Nr. 1499 für ein einseitiges oder die Nr. 1500 für ein beidseitiges Vorgehen neben der Nr. 2754 abgerechnet werden.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen erhöhten präparatorischen Aufwand begründen. Typische Gründe sind starke Verwachsungen nach Vorinfektionen oder ein risikoreicher Verlauf nahe an den großen Halsgefäßen. Die Begründung muss individuell im OP-Bericht dokumentiert sein.
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