GOÄ A2802: Gefäßfreilegung abrechnen – Tipps & Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2802
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle, als selbständige Leistung (z. B. TRAM oder Latissimus dorsi-Lappen)
Punktzahl 2220  
Einfachsatz 129,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 297,62 € 2,3x
Höchstsatz 452,90 € 3,5x

Die Analogziffer GOÄ A2802 regelt die Freilegung von Blutgefäßen in Brust- oder Bauchhöhle. Dieser Leitfaden zeigt Fallbeispiele und Abrechnungstipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2802

A2802: Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle, als selbständige Leistung (z. B. TRAM oder Latissimus dorsi-Lappen)

Die Ziffer A2802 ist eine Analogbewertung, die auf der regulären GOÄ-Ziffer 2802 basiert. Sie schließt eine wichtige Lücke in der Gebührenordnung, da die ursprüngliche Ziffer 2802 primär auf den Halsbereich oder die Achselhöhle abstellt. Durch die analoge Anwendung wird die aufwendige chirurgische Präparation in tieferen Körperhöhlen wie der Brust- oder Bauchhöhle adäquat abgebildet.

Die Leistung umfasst die präzise chirurgische Freilegung und gegebenenfalls die Unterbindung von Blutgefäßen. Dies erfordert eine hohe mikrochirurgische oder makrochirurgische Präzision, um die Blutversorgung für nachfolgende Rekonstruktionen sicherzustellen. Da es sich um eine selbständige Leistung handelt, muss dieser Schritt über die bloße Standardpräparation des Operationsgebietes hinausgehen.

GOÄ A2802 in der Praxis: Rekonstruktive Chirurgie und Gefäßanschluss

In der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie ist die Ziffer A2802 von zentraler Bedeutung. Typische klinische Szenarien betreffen den Eigengewebsaufbau der Brust nach einer Mastektomie. Hierbei werden freie oder gestielte Lappenplastiken wie der TRAM-Lappen (Transversus-abdominis-Myokutan-Lappen) oder der Latissimus-dorsi-Lappen verwendet, die einen präzisen Gefäßanschluss erfordern.

Die Abrechnung der A2802 setzt voraus, dass die Empfängergefäße in der Brusthöhle (z. B. die Arteria und Vena thoracica interna) oder der Bauchhöhle separat dargestellt und für die Anastomosierung vorbereitet werden. Diese Gefäßpräparation stellt einen eigenständigen, zeitaufwendigen Operationsschritt dar, der sich deutlich von der eigentlichen Hebung oder Einpassung des Gewebes unterscheidet.

Tipp: Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass die Präparation der Empfängergefäße im Operationsbericht als eigenständiger Operationsschritt mit Angabe der anatomischen Strukturen detailliert beschrieben wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2802

Fallbeispiel 1: Brustrekonstruktion mittels freiem TRAM-Lappen

Eine Patientin stellt sich zur sekundären Brustrekonstruktion nach Mammakarzinom vor. Es erfolgt die Hebung eines freien TRAM-Lappens vom Unterbauch. Zur Vorbereitung des mikrochirurgischen Anschlusses müssen die Empfängergefäße (Arteria und Vena thoracica interna) in der Brusthöhle freigelegt und präpariert werden.

Die Freilegung dieser tiefen Gefäße in der Brusthöhle ist eine selbständige Leistung, die nicht in der Hebung des Lappens enthalten ist. Daher ist die Abrechnung der Ziffer A2802 neben der eigentlichen Lappenplastik vollkommen gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Latissimus-dorsi-Lappenplastik mit intrathorakalem Anschluss

Bei einer komplexen Defektdeckung im Thoraxbereich wird eine Latissimus-dorsi-Lappenplastik durchgeführt. Aufgrund der anatomischen Gegebenheiten müssen die Anschlussgefäße tief in der Brusthöhle dargestellt und unterbunden bzw. für die Anastomose vorbereitet werden.

Da dieser Schritt eine eigenständige Präparation in einer Körperhöhle erfordert, die über die Standardpräparation des Wundbettes hinausgeht, wird die GOÄ A2802 zusätzlich zur Lappenplastik in Ansatz gebracht. Die Dokumentation belegt die anatomische Tiefe und den zeitlichen Mehraufwand.

Fallbeispiel 3: Komplexe Bauchwandrekonstruktion nach Tumorresektion

Nach einer ausgedehnten Tumorresektion im Abdominalbereich erfolgt eine komplexe Rekonstruktion der Bauchwand. Zur Sicherung der Perfusion des verwendeten Gewebes müssen tiefe epigastrische Gefäße in der Bauchhöhle freigelegt und angeschlossen werden.

Die Freilegung dieser abdominellen Gefäße stellt eine eigenständige präparatorische Leistung dar. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A2802, da die Gefäße innerhalb der Bauchhöhle liegen und die Präparation eine eigenständige Indikation besitzt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2802: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A2802 ist die mangelnde Abgrenzung zur Hauptleistung. Private Krankenversicherungen (PKV) argumentieren oft mit dem Zielleistungsprinzip gemäß Paragraph 4 Absatz 2 GOÄ. Sie behaupten, die Gefäßdarstellung sei eine bloße Hilfsleistung oder ein unselbständiger Teilschritt der Lappenplastik.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Verwechslung mit oberflächlichen Gefäßfreilegungen. Die Ziffer A2802 darf nur angewendet werden, wenn die Präparation tatsächlich in der Brust- oder Bauchhöhle stattfindet. Eine Freilegung von Gefäßen in den Extremitäten oder im oberflächlichen Weichgewebe rechtfertigt diese Ziffer nicht und führt bei Prüfungen unweigerlich zur Streichung.

Achtung: Eine routinemäßige Abrechnung der A2802 bei jeder Lappenplastik ohne explizite Dokumentation der tiefen Gefäßpräparation sollte vermieden werden. Ohne den Nachweis der anatomischen Lage in Brust- oder Bauchhöhle wird die Erstattung regelmäßig verweigert.

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Dokumentation der GOÄ A2802: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Präparation der Gefäße als eigenständigen Schritt beschreiben. Es sollte genau dargelegt werden, welche Gefäße (z. B. Vasa thoracica interna) freigelegt, isoliert und für den Anschluss vorbereitet wurden.

Zudem sollte der zeitliche und technische Aufwand im Bericht hervorgehoben werden. Insbesondere bei mikrochirurgischen Anastomosen ist die Darstellung der Empfängergefäße unter dem Operationsmikroskop ein entscheidendes Kriterium, das die Selbständigkeit der Leistung untermauert.

Dokumentationsbeispiel: "... Nach Darstellung des Defekts erfolgt die separate Präparation der Empfängergefäße in der Brusthöhle. Unter mikroskopischer Sicht werden die Arteria und Vena thoracica interna im interkostalen Raum auf einer Länge von 3 cm freigelegt, von Begleitgewebe isoliert und für die mikrochirurgische Anastomose vorbereitet. Dieser Schritt erfolgte als selbständige Leistung vor Einpassung des TRAM-Lappens ..."

GOÄ A2802: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ A2802 bei besonderer Schwierigkeit möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind extreme anatomische Varianten, starke Vernarbungen nach Voroperationen oder Bestrahlungen im Präparationsgebiet sowie ein extrem feines Kaliber der zu präparierenden Gefäße.

Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden. Pauschale Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus. Besser sind konkrete Angaben wie "erhöhter Zeitaufwand durch mikrochirurgische Präparation bei ausgeprägter radiogener Fibrose im Bereich der Vasa thoracica interna".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A2802 wird regelhaft in Kombination mit Ziffern für Lappenplastiken abgerechnet. Häufige Kombinationspartner sind die Ziffern für den Latissimus-dorsi-Lappen oder freie Gewebetransplantate. Wichtig ist hierbei, dass die Lappenplastik selbst und die Gefäßpräparation als zwei getrennte, selbständige operative Schritte dargestellt werden.

Zudem kann bei mikrochirurgischem Anschluss die Ziffer für die operative Mikroskopie (z. B. GOÄ 410) hinzutreten, sofern dies nicht in den Hauptziffern ausgeschlossen ist. Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Ausschlussbestimmungen im Einzelfall ist unerlässlich, um Honorarverluste zu vermeiden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2802

Die GOÄ-Ziffer A2802 wird für die selbständige Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle herangezogen. Typische Anwendungsfälle sind komplexe rekonstruktive Eingriffe wie der TRAM- oder Latissimus-dorsi-Lappen. Die Leistung muss als selbständige Maßnahme erbracht werden und darf nicht integraler Bestandteil einer anderen abgerechneten Hauptleistung sein.
Der Einfachsatz (1,0-fach) der Ziffer A2802 beträgt 129,40 Euro bei einer Punktzahl von 2220 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) ergibt sich ein Betrag von 297,62 Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstsatzes (3,5-fach) können bis zu 452,90 Euro geltend gemacht werden.
Als Referenz für die analoge Bewertung dient die reguläre GOÄ-Ziffer 2802. Diese beschreibt die Freilegung und/oder Unterbindung eines großen Blutgefäßes im Halsbereich oder in der Achselhöhle. Durch die Analogbewertung wird diese Systematik auf die Brust- und Bauchhöhle übertragen.
Ja, die Abrechnung ist möglich, sofern die Gefäßfreilegung eine selbständige Leistung darstellt und nicht bereits im Leistungsumfang der Hauptziffer enthalten ist. Bei rekonstruktiven Lappenplastiken wie dem TRAM-Lappen ist die separate Darstellung der Anschlussgefäße in der Regel als eigenständiger Schritt honorierungsfähig. Eine genaue Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit ist hierbei essenziell.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen beanstanden häufig die fehlende Selbständigkeit der Leistung. Oft wird argumentiert, dass die Gefäßdarstellung bereits Teil der präparatorischen Phase der Hauptoperation sei. Zudem wird die Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 ohne ausreichend detaillierte Begründung regelmäßig moniert.
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