GOÄ A2828: Intrathorakale Gefäßnaht richtig abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A2828
Direkte Naht, intrathorakale Gefäßverletzung
Punktzahl 3000  
Einfachsatz 174,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 402,18 € 2,3x
Höchstsatz 612,01 € 3,5x

Die analoge Abrechnung der intrathorakalen Gefäßnaht nach GOÄ-Ziffer A2828 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2828

A2828 (analog): Direkte Naht, intrathorakale Gefäßverletzung

Die Ziffer A2828 wird als Analogbewertung herangezogen, da die originale Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nicht alle modernen gefäßchirurgischen Verfahren im Brustraum explizit abbildet. Als Referenz dient die Ziffer 2828, welche mit einer Punktzahl von 3000 bewertet ist. Diese Leistung umfasst die operative Freilegung, die temporäre Blutstillung durch Klemmen sowie die direkte chirurgische Naht eines verletzten Blutgefäßes innerhalb des Thorax.

Die Anwendung dieser Analogziffer ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine selbstständige operative Leistung erbracht wird, die im Gebührenverzeichnis fehlt. Der behandelnde Arzt muss sicherstellen, dass die erbrachte Leistung in Art, Kosten- und Zeitaufwand der Referenzziffer 2828 gleichwertig ist.

GOÄ A2828 in der Praxis: Indikationen und analoge Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ A2828 kommt primär in der Thoraxchirurgie sowie der Herz- und Gefäßchirurgie vor. Typische klinische Szenarien umfassen die Versorgung von iatrogenen Gefäßverletzungen während einer Tumorresektion oder die Versorgung traumatischer Rupturen nach einem schweren Thoraxtrauma.

Ein wesentlicher Aspekt ist die Abgrenzung zu kleineren, peripheren Gefäßnähten. Die Lokalisation im Intrathorakalraum begründet den hohen operativen Aufwand und das damit verbundene Risiko, was die hohe Punktbewertung rechtfertigt. Die Ziffer darf nicht für die routinemäßige Ligatur kleinerer Begleitgefäße herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2828

Fallbeispiel 1: Iatrogene Verletzung bei Lobektomie

Während einer geplanten thorakoskopischen Lobektomie kommt es zu einer unerwarteten Verletzung eines Hauptastes der Arteria pulmonalis. Nach der unverzüglichen Konversion zur offenen Thorakotomie erfolgt die direkte Gefäßnaht unter schwierigen Sichtverhältnissen.

Die Versorgung dieser potenziell lebensbedrohlichen Komplikation stellt eine eigenständige Leistung dar. Neben der primären Lobektomie kann die Ziffer A2828 analog für die Gefäßnaht abgerechnet werden.

Fallbeispiel 2: Versorgung einer traumatischen Vena-Cava-Verletzung

Ein Patient wird nach einem schweren stumpfen Brusttrauma mit einer Ruptur der Vena cava superior notfallmäßig operiert. Der Chirurg führt eine Notfall-Thorakotomie durch und verschließt den Riss mittels direkter Gefäßnaht.

Da es sich um eine akute, lebensrettende Rekonstruktion eines intrathorakalen Großgefäßes handelt, ist die Abrechnung der GOÄ A2828 vollumfänglich begründet. Der Zugangsweg über die Thorakotomie wird gesondert berechnet.

Fallbeispiel 3: Gefäßverletzung bei Mediastinoskopie

Bei einer diagnostischen Mediastinoskopie kommt es zu einer Verletzung eines mediastinalen Gefäßes. Zur Blutstillung muss eine sofortige Sternotomie durchgeführt werden, gefolgt von einer direkten Naht des verletzten Gefäßes.

Die aufwendige Rekonstruktion des Gefäßes im Mediastinum ist nicht Bestandteil der diagnostischen Untersuchung. Daher ist die analoge Abrechnung der Ziffer A2828 neben der Sternotomie zulässig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2828: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A2828 ist die Missachtung des Zielleistungsprinzips gemäß Paragraph 4 Absatz 2a der GOÄ. Private Krankenversicherungen argumentieren oft, dass die Blutstillung oder Gefäßnaht ein immanenter Bestandteil des Haupteingriffs sei. Dies trifft jedoch nur zu, wenn es sich um die standardmäßige Versorgung im Rahmen des geplanten Operationsgebietes handelt.

Zudem führen ungenaue Angaben zur Lokalisation der Verletzung häufig zu Kürzungen. Wird nicht zweifelsfrei dokumentiert, dass sich die Verletzung im intrathorakalen Raum befand, weisen Prüfstellen die Abrechnung zurück. Eine Verwechslung mit der einfacheren Ziffer für periphere Gefäßnähte muss vermieden werden.

Achtung: Die bloße Ligatur oder Umstechung eines Gefäßes im Rahmen einer Standard-Blutstillung rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ A2828. Es muss sich um eine echte, rekonstruktive Naht eines relevanten intrathorakalen Gefäßes handeln.

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Dokumentation der GOÄ A2828: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die genaue anatomische Bezeichnung des verletzten Gefäßes sowie die Art und Ausdehnung der Verletzung detailliert beschreiben. Auch das verwendete Nahtmaterial und die angewandte Nahttechnik sollten explizit erwähnt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die medizinische Notwendigkeit und die intraoperative Dynamik darzustellen. Angaben über den Blutverlust, die Dauer der temporären Abklemmung und die hämodynamische Stabilität des Patienten stützen die Abrechnungsbegründung maßgeblich.

Dokumentation: Nach Eröffnung des Thorax zeigt sich eine 8 mm lange Längsruptur der rechten Arteria pulmonalis. Temporäre Ausklemmung des Gefäßes für 12 Minuten. Direkte Rekonstruktion mittels fortlaufender Naht (Prolene 5-0). Nach Freigabe des Flusses zeigt sich die Naht absolut dicht, der Kreislauf ist stabil.

GOÄ A2828: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder schweren Voroperationen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 3,5-fachen Satz ist beispielsweise bei massiven Verwachsungen im Thoraxraum oder bei starker Adipositas des Patienten begründbar. Auch ein extrem hoher intraoperativer Blutverlust, der besondere hämodynamische Stabilisierungsmaßnahmen erfordert, rechtfertigt eine Erhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A2828 wird häufig in Kombination mit den operativen Zugängen wie der Thorakotomie (GOÄ 2950) oder der Sternotomie abgerechnet. Ebenso sind Anästhesieleistungen und intensivmedizinische Überwachungskomplexziffern regelhaft neben dieser operativen Leistung erstattungsfähig. Eine zeitgleiche Abrechnung von Ziffern für einfache Gefäßunterbindungen am selben Gefäß ist jedoch ausgeschlossen.

Tipp: Verwenden Sie bei einer Überschreitung des Regelsatzes stets patientenindividuelle und konkret messbare Begründungen wie zum Beispiel die genaue Menge des Blutverlustes oder die exakte Dauer der schwierigen Präparation.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2828

Das "A" kennzeichnet eine Analogabrechnung nach Paragraph 6 Absatz 2 der GOÄ. Da die direkte Naht einer intrathorakalen Gefäßverletzung nicht explizit im Gebührenverzeichnis enthalten ist, wird die Ziffer 2828 als gleichwertige Referenz herangezogen.
Die Abrechnung ist zulässig, wenn die Gefäßnaht eine selbstständige Leistung darstellt, die über den üblichen Leistungsumfang der Hauptoperation hinausgeht. Dies ist typischerweise bei der Versorgung unvorhergesehener iatrogener Komplikationen oder traumatischer Begleitverletzungen der Fall.
Plausible Gründe für eine Erhöhung des Steigerungssatzes sind ein überdurchschnittlicher Blutverlust, schwierige Sichtverhältnisse durch anatomische Varianten oder ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten kann als Begründung dienen.
Ja, die Ziffer kann auch bei thorakoskopischen Eingriffen analog abgerechnet werden, sofern eine direkte Naht eines intrathorakalen Gefäßes durchgeführt wurde. Der Zugangsweg ändert nichts an der medizinischen Gleichwertigkeit der erbrachten Rekonstruktionsleistung.
Die Ziffer darf nicht neben komplexeren Gefäßrekonstruktionen wie Patchplastiken oder Interponaten am selben Gefäßabschnitt abgerechnet werden. Zudem sind einfache Gefäßligaturen im Rahmen der normalen Blutstillung der Hauptoperation bereits mit dieser abgegolten.
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