Die Abrechnung arterieller Anastomosen beim Brustaufbau wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie, wie Sie die Analogziffer GOÄ A2839 rechtssicher anwenden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2839
Die Ziffer A2839 ist eine Analogbewertung gemäß § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da die GOÄ in ihrer aktuellen Fassung keine spezifische Ziffer für die hochkomplexe mikrochirurgische Verbindung von Blutgefäßen beim Brustaufbau bereithält, wird die Ziffer 2839 analog herangezogen.
GOÄ Nr. 2839 (analog): Arterielle Anastomosen bei Brustaufbau – entsprechend § 6 (2) GOÄ.
Die zugrundeliegende Originalziffer 2839 beschreibt den alloplastischen Gefäßersatz oder ein Interponat. Die Übertragung auf die arterielle Anastomosierung bei der autologen Brustrekonstruktion (z. B. mittels DIEP- oder FCI-Flap) ist fachlich absolut gerechtfertigt, da der operative Aufwand und die Schwierigkeit der mikrochirurgischen Gefäßadaption dieser Bewertung entsprechen.
GOÄ A2839 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz
Die Rekonstruktion der weiblichen Brust mit Eigengewebe gehört zu den anspruchsvollsten Verfahren der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie. Ein zentraler Schritt dieser Operationen ist die Wiederherstellung der Durchblutung des Transplantats. Hierbei kommt die mikrochirurgische Anastomosierung der Spender- und Empfängergefäße zum Tragen.
Typische Indikationen für die Anwendung der GOÄ A2839 sind Brustrekonstruktionen nach einer Mastektomie, beispielsweise aufgrund eines Mammakarzinoms. Die Ziffer wird für die Verbindung der arteriellen Gefäßstiele (meist der Arteria epigastrica inferior profunda oder der Arteria thoracica interna) herangezogen.
Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die arterielle Anastomose strikt von der venösen Anastomose getrennt abgerechnet wird. Für die venöse Verbindung existieren eigene analoge Abrechnungswege, die separat liquidiert werden können.
Die Abgrenzung zu einfacheren Gefäßnähten nach Nr. 2822 GOÄ ist essenziell. Während die Nr. 2822 für einfache Gefäßnähte konzipiert ist, spiegelt die analoge Nr. 2839 den extrem hohen Schwierigkeitsgrad einer mikrochirurgischen Gefäßverbindung unter dem Operationsmikroskop adäquat wider.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2839
Um die korrekte Anwendung der Ziffer im klinischen Alltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden praxisnahen Szenarien als Orientierung für die Abrechnung.
Fallbeispiel 1: Primärer Brustaufbau mittels DIEP-Flap
Eine Patientin stellt sich zur primären Brustrekonstruktion mittels eines freien DIEP-Flaps nach prophylaktischer Mastektomie vor. Intraoperativ erfolgt die mikrochirurgische Präparation und die anschließende arterielle Anastomose der Arteria epigastrica inferior mit der Arteria thoracica interna unter dem Operationsmikroskop.
Die Abrechnung der arteriellen Gefäßverbindung erfolgt korrekt über die Analogziffer A2839. Da der Eingriff ohne Komplikationen verläuft, wird der Regelhöchstsatz von 2,3 angewendet, was einem Betrag von 402,18 € entspricht.
Fallbeispiel 2: Sekundäre Rekonstruktion bei schwierigen Gefäßverhältnissen
Bei einer Patientin wird ein sekundärer Brustaufbau durchgeführt. Aufgrund einer vorausgegangenen Bestrahlung zeigt sich das Empfängergefäßbett stark vernarbt und die Gefäßwand der Arteria thoracica interna ist fragil, was eine zeitaufwendige Präparation und mikrochirurgische Naht erfordert.
In diesem Fall wird ebenfalls die GOÄ A2839 analog angesetzt. Aufgrund der erheblichen Erschwernis durch die radiogenen Gewebeveränderungen ist eine Steigerung des Schwellenwertes auf den 3,5-fachen Höchstsatz (612,02 €) mit entsprechender Begründung gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Re-Operation mit Narbenexzision
Im Rahmen einer Re-Operation zur Optimierung des Brustvolumens und zur Korrektur des Gewebes muss eine kaudale Narbe exzidiert werden. Gleichzeitig wird eine erneute mikrochirurgische Revision einer arteriellen Anastomose notwendig.
Hierbei darf die GOÄ A2839 für die arterielle Revision abgerechnet werden. Die zusätzliche Abrechnung der Narbenexzision nach Nr. 2064 GOÄ ist jedoch nicht zulässig, da die Exzision der kaudalen Narbe im Rahmen der Re-Operation keine selbstständige Leistung mit eigener Indikation darstellt.
Häufige Fehler bei der GOÄ A2839: Was Prüfer beanstanden
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen versuchen regelmäßig, die analoge Abrechnung der Nr. 2839 zu kürzen und auf die deutlich schlechter bewertete Nr. 2822 GOÄ (Gefäßnaht) zu verweisen. Dies ist jedoch rechtlich und fachlich unzulässig.
Achtung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2013 (AZ: 12 K 63/13) ausdrücklich bestätigt, dass die analoge Anwendung der Nr. 2839 für arterielle Anastomosen beim Brustaufbau zulässig und vertretbar ist. Ein Verweis auf die Nr. 2822 muss daher unter Berufung auf dieses Urteil zurückgewiesen werden.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die unzulässige Kombination mit der Ziffer 2064 GOÄ für die Exzision von Narbengewebe. Die Rechtsprechung stellt klar, dass die Exzision einer kaudalen Narbe im Rahmen einer Re-Operation keine selbstständige ärztliche Leistung darstellt. Sie ist somit mit der Hauptleistung abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.
Zudem beanstanden Prüfer häufig unvollständige Begründungen bei der Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3. Pauschale Formulierungen wie "schwierige Gefäßverhältnisse" reichen nicht aus; es müssen die konkreten anatomischen Erschwernisse im OP-Bericht dokumentiert sein.
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Dokumentation der GOÄ A2839: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Notwendigkeit und den exakten Ablauf der mikrochirurgischen Anastomosierung detailliert widerspiegeln. Insbesondere die Verwendung des Operationsmikroskops und die Beschaffenheit der Gefäße sind zu protokollieren.
Für die Rechtssicherheit der Liquidation sollte die Dokumentation spezifische Parameter enthalten. Dazu gehören der Gefäßdurchmesser, die Anzahl der verwendeten Nähte, die Ischämiezeit des Transplantats sowie der Nachweis des erfolgreichen Blutflusses nach Freigabe der Anastomose.
Dokumentationsbeispiel:
... Nach Vorbereitung des Empfängerbettes an den internen Mammagefäßen erfolgt die Darstellung der Arteria thoracica interna. Mikrochirurgische End-zu-End-Anastomose mit der Arteria epigastrica inferior des DIEP-Lappens unter dem Operationsmikroskop mittels Einzelknopfnaht (Fadenstärke 9-0). Nach Öffnung der Klemmen zeigt sich ein sofortiger, kräftiger und pulsatiler Durchfluss ohne Leckage. Ischämiezeit: 42 Minuten...
Durch diese detaillierte Erfassung der OP-Schritte wird die medizinische Notwendigkeit der analogen Ziffer A2839 zweifelsfrei belegt, was spätere Rückfragen der Kostenträger effektiv minimiert.
GOÄ A2839: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Steigerung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ A2839 ein wichtiges Instrument, um einen außergewöhnlichen operativen Aufwand abzubilden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:
- Extrem geringer Gefäßdurchmesser (unter 1,5 mm), der eine extrem feine und zeitaufwendige Nahttechnik erfordert.
- Starke postoperative oder radiogene Vernarbungen im Empfängergebiet, die eine langwierige Präparation der Anschlussgefäße notwendig machen.
- Notwendigkeit einer zusätzlichen Gefäßinterposition (Venen- oder Arterientransplantat) zur Überbrückung einer Distanz.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A2839 wird selten isoliert abgerechnet. Im Rahmen eines Eigengewebsaufbaus der Brust wird sie typischerweise mit den Ziffern für die Lappenplastik (z. B. Nr. 2386 GOÄ analog für den DIEP-Flap) kombiniert. Auch die venöse Anastomose wird über eine entsprechende Analogziffer separat liquidiert.
Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von Standard-Präparationsschritten oder der einfachen Gefäßnaht nach Nr. 2822 für dasselbe Gefäß. Die analoge Ziffer A2839 umfasst die gesamte arterielle Rekonstruktion an diesem spezifischen Gefäßabschnitt vollumfänglich.
Ziffer A2839 in der neuen GOÄ
A2839 (Arterielle Anastomosen bei Brustaufbau, analog Nr. 2839 GOÄ) wird in der neuen GOÄ durch einen expliziten Zuschlag zur Mammarekonstruktion abgebildet: Nummer 7440 „Zuschlag zu Nummer 7424, 7429, 7431 oder 7433 für Mammarekonstruktion mit einem freien mikrovaskulären Lappen" — 508,00 € je Mamma. Arterielle Mikroanastomosen sind ausschließlich bei freien Lappenplastiken erforderlich; die zugehörige Hauptleistung nach einer der genannten Nummern muss zusätzlich berechnet werden.
Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 402,18 €. Der neue Zuschlag liegt mit 508,00 € höher und bildet die Anastomose als Teil des Rekonstruktionskomplexes vollständig ab.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2839
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