GOÄ A2880: Inzision eines Varixknotens korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2880
Inzision eines Varixknotens
Punktzahl 148  
Einfachsatz 8,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz
Höchstsatz

Die Inzision eines schmerzhaft thrombosierten Varixknotens ist eine häufige Praxisleistung. Erfahren Sie, wie Sie die GOÄ A2880 rechtssicher abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2880

Die Gebührenordnung für Ärzte enthält keine spezifische Leistungsziffer für die operative Entlastung eines thrombosierten Venenknotens. Aus diesem Grund erfolgt die Liquidation als Analogabrechnung gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 2880.

GOÄ-Ziffer 2880 (Referenz): Inzision eines Karbunkels, einer Phlegmone oder Abszesseröffnung - gegebenenfalls einschließlich Drainage

Die analoge Anwendung als A2880 beschreibt die Inzision eines Varixknotens zur Entlastung einer akuten oberflächlichen Venenthrombose (Varikophlebitis). Die Leistung umfasst die chirurgische Eröffnung des betroffenen Gefäßabschnitts, die vollständige Evakuation des Thrombus (Thrombektomie) sowie die anschließende Primärversorgung der Wunde. Durch diese Maßnahme wird eine sofortige Druckentlastung und Schmerzlinderung für den Patienten erzielt.

GOÄ A2880 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Indikation zur Durchführung einer Inzision nach GOÄ A2880 ist primär die schmerzhafte Varikophlebitis eines oberflächlichen Venensegments. Häufig sind Patienten mit einer ausgeprägten Varikosis der unteren Extremitäten betroffen. Wenn sich in einem lokalisierten Varixknoten ein schmerzhaftes Koagel bildet, ist die konservative Therapie oft langwierig.

Durch eine gezielte Stichinzision kann das thrombotische Material exprimiert werden. Dies führt zu einer raschen klinischen Besserung und verhindert das Fortschreiten der Thrombosierung in tiefere Venensysteme. Der Eingriff wird in der Regel in lokaler Infiltrationsanästhesie durchgeführt und erfordert eine anschließende Kompressionstherapie.

Tipp: Die Inzision sollte idealerweise in den ersten Tagen nach Entstehung des Thrombus erfolgen, solange das Koagel noch frisch und leicht exprimierbar ist. Bei älteren, bereits organisierten Thromben ist der therapeutische Nutzen einer Inzision deutlich eingeschränkt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2880

Fallbeispiel 1: Akute Varikophlebitis der Vena saphena magna

Ein Patient stellt sich mit einer schmerzhaften, geröteten und strangförmigen Verhärtung am rechten Oberschenkel vor. Die sonografische Untersuchung bestätigt eine frische Thrombosierung eines großen Varixknotens der Vena saphena magna ohne Beteiligung des tiefen Venensystems. Nach steriler Vorbereitung und lokaler Infiltrationsanästhesie erfolgt die Stichinzision und die vollständige Expression des Thrombus.

Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A2880 für die Inzision. Zusätzlich werden die GOÄ-Ziffer 410 (Sonographie), die GOÄ-Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie) sowie die Sachkosten für das Lokalanästhetikum in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Thrombosierter Seitenast bei ausgeprägter Varikosis

Eine Patientin klagt über einen extrem druckschmerzhaften Knoten im Bereich der Wade bei bekannter Seitenastvarikosis. Es wird eine chirurgische Entlastung mittels Skalpellinzision durchgeführt. Nach der Thrombus-Evakuation wird ein steriler Druckverband angelegt.

Neben der GOÄ A2880 für die Inzision kann für das Anlegen des speziellen Kompressionsverbandes die GOÄ-Ziffer 204 berechnet werden. Die Beratung und die symptombezogene Untersuchung werden mit den Ziffern 1 und 5 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Mehrfache Inzisionen bei segmentaler Thrombosierung

Bei einem Patienten liegen zwei räumlich vollständig getrennte, schmerzhaft thrombosierte Varixknoten am selben Bein vor (ein Knoten am Unterschenkel, ein weiterer am Oberschenkel). Beide Knoten müssen in einer Sitzung inzidiert und entlastet werden.

In diesem Fall ist die GOÄ A2880 zweifach berechenbar. In der Liquidation muss zwingend auf die getrennten Operationsgebiete hingewiesen werden (z. B. durch den Zusatz "zweifache Inzision an anatomisch getrennten Lokalisationen: Oberschenkel und Unterschenkel").

Häufige Fehler bei der GOÄ A2880: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A2880 ist die Verwechslung mit einer einfachen Punktion. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen vermehrt, ob tatsächlich eine chirurgische Inzision stattgefunden hat.

Achtung: Die bloße Entlastung eines Varixknotens mittels einer feinen Kanüle (Punktion) erfüllt nicht die Kriterien der GOÄ A2880. In solchen Fällen ist lediglich die GOÄ-Ziffer 253 (Injektion, Punktion) anzusetzen, was zu einem erheblichen Honorarverlust führt.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist das Zielleistungsprinzip gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ. Wird am selben Tag und am selben Venensegment eine operative Exzision (z. B. nach GOÄ 2885 oder 2886) durchgeführt, ist die Inzision als vorbereitender oder begleitender Teilschritt anzusehen. Eine separate Berechnung der A2880 ist in diesem Fall ausgeschlossen und wird von Prüfstellen regelmäßig gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ A2880: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wirksamste Mittel, um Honorarkürzungen abzuwenden. Der OP-Bericht muss die medizinische Notwendigkeit und den chirurgischen Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.

Es müssen die genaue anatomische Lokalisation, der lokale Befund (z. B. Rötung, Überwärmung, Druckschmerz), der sonografische Befund sowie die Durchführung der Inzision mittels Skalpell dokumentiert werden. Auch die erfolgreiche Expression des thrombotischen Materials und die anschließende Wundversorgung gehören in die Patientenakte.

Dokumentation: Akute, schmerzhafte Varikophlebitis am lateralen rechten Unterschenkel. Sonografischer Nachweis eines thrombosierten Varixknotens (Durchmesser 1,5 cm). Desinfektion, sterile Abdeckung. Lokalanästhesie mit 2 ml Prilocain 1% (GOÄ 490). Stichinzision mittels Skalpell (GOÄ A2880). Expression eines soliden, frischen Thrombus. Sofortige Schmerzlinderung. Wundversorgung und Anlage eines Kompressionsverbandes (GOÄ 204).

GOÄ A2880: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ A2880 (2,3-fach) beträgt 19,85 €. Bei Vorliegen besonderer Erschwernisse kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz (30,21 €) gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine besonders tiefe Lage des Varixknotens im Unterhautfettgewebe, eine ausgeprägte Vernarbung des umgebenden Gewebes nach vorangegangenen Entzündungen oder eine erschwerte Blutstillung bei Patienten unter Antikoagulation.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A2880 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen und therapeutischen Leistungen kombinieren. Häufige und zulässige Kombinationen umfassen die GOÄ-Ziffer 410 für die sonografische Untersuchung der Venen vor dem Eingriff. Auch die Lokalanästhesie nach GOÄ-Ziffer 490 ist neben der Inzision voll berechnungsfähig.

Für die postoperative Versorgung kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Kompressionsverband nach GOÄ-Ziffer 204 angesetzt werden. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Berechnung von einfachen Wundverbänden (GOÄ 200), da diese bereits mit der OP-Gebühr abgegolten sind.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2880

Da die GOÄ keine eigene Ziffer für diese Leistung enthält, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer A2880. Als Referenz dient die GOÄ-Ziffer 2880, welche die Inzision eines Karbunkels oder Abszesses beschreibt.
Ja, die Ziffer A2880 kann mehrfach berechnet werden, wenn mehrere räumlich getrennte Varixknoten in separaten Operationsgebieten inzidiert werden. Dies muss in der Rechnung durch Angabe der jeweiligen Lokalisationen nachvollziehbar begründet werden.
Ja, eine erforderliche Infiltrationsanästhesie kann zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 490 berechnet werden. Auch das verwendete Anästhetikum ist als Sachkostenersatz gemäß § 10 GOÄ erstattungsfähig.
Nein, die Inzision eines Varixknotens ist am selben Gefäßabschnitt nicht neben einer operativen Exzision wie der GOÄ 2885 oder 2886 berechenbar. In diesem Fall greift das Zielleistungsprinzip, da die Inzision als Teilschritt der größeren Operation gilt.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Regelsatzes ist bei erhöhtem Zeitaufwand oder schwierigen anatomischen Verhältnissen zulässig. Typische Begründungen sind eine tiefe Lage des Thrombus, starke Blutungen oder ausgeprägte Vernarbungen im Operationsgebiet.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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