GOÄ A3231: Enterozelen-OP & Douglasverödung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A3231
Operation einer Enterozele, Douglasverödung
Punktzahl 1150  
Einfachsatz 67,03 € 1,0x
Regelhöchstsatz 154,17 € 2,3x
Höchstsatz 234,61 € 3,5x

Die Abrechnung der analogen GOÄ-Ziffer A3231 für die Operation einer Enterozele wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3231

Operation einer Enterozele, Douglasverödung (analog Ziffer 3231)

Die GOÄ-Ziffer A3231 beschreibt die operative Sanierung einer Enterozele sowie die Verödung des Douglas-Raums. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, orientiert sich die Abrechnung an der regulären Ziffer 3231 der Geböhrenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst den operativen Verschluss des tiefsten Punktes der Bauchhöhle bei der Frau, um das Nachrutschen von Darmschlingen zu verhindern.

Die Maßnahme beinhaltet den Zugang zum Operationsgebiet, die Reposition der prolabierten Organe sowie die plastische Rekonstruktion des Beckenbodens. Auch die Douglasverödung, also die Raffung und Fixierung des Peritoneums im Douglas-Raum, ist integraler Bestandteil dieser Ziffer. Vorbemerkungen des entsprechenden GOÄ-Abschnitts zur operativen Gynäkologie und Chirurgie sind zwingend zu beachten.

GOÄ A3231 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ A3231 ist primär in der gynäkologischen Chirurgie sowie der Proktologie verankert. Typische Indikationen für diesen Eingriff sind ausgeprägte Senkungsbeschwerden der Patientin, die mit einer Herniation des Douglas-Raums einhergehen. Häufig klagen Betroffene über ein ausgeprägtes Druckgeföhl oder chronische Defäkationsstörungen.

Klinisch zeigt sich meist eine Vorwölbung der hinteren Scheidenwand, die durch Darmschlingen (Enterozele) verursacht wird. Die Douglas-Plastik dient hierbei der anatomischen Wiederherstellung und der Rezidivprophylaxe. Eine klare Abgrenzung zu einfachen Kolporrhaphien ist essenziell, da die Douglasverödung einen tiefergehenden intraperitonealen Eingriff darstellt.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer kombinierten vaginalen Hysterektomie die Douglas-Plastik als eigenständige Entität abgegrenzt und dokumentiert wird, um Honorarverluste zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3231

Fallbeispiel 1: Isolierte Enterozelenkorrektur

Eine 62-jährige Patientin stellt sich mit einer symptomatischen Enterozele und konsekutiver Stuhlentleerungsstörung vor. Es erfolgt die vaginale Präparation, die Reposition des Enterozelensacks und die anschließende Douglasverödung nach McCall. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A3231 zum Regelsatz (Faktor 2,3), da keine intraoperativen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Komplexe Rekonstruktion bei Rezidiv

Bei einer Patientin mit Zustand nach vaginaler Hysterektomie zeigt sich ein ausgeprägtes Scheidenstumpf- und Enterozelenrezidiv. Intraoperativ erschweren massive Verwachsungen im Douglas-Raum die Präparation erheblich. Neben der Ziffer A3231 wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 angewendet, der durch den massiven Mehraufwand bei der Adhäsiolyse begründet wird.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Beckenbodenplastik

Im Rahmen einer ausgedehnten Beckenbodenrekonstruktion wird neben einer vorderen Plastik auch die Enterozele mittels Douglas-Raffung versorgt. Die Ziffer A3231 wird hierbei neben den Ziffern für die vordere Kolporrhaphie abgerechnet. Die medizinische Notwendigkeit der getrennten anatomischen Kompartimente wird im OP-Bericht detailliert dargelegt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3231: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A3231 ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten. Private Krankenversicherungen (PKV) beanstanden oft die zusätzliche Berechnung von einfachen Peritonealverschlüssen oder Standard-Nahttechniken. Diese sind als methodische Bestandteile der Hauptleistung nach § 4 Abs. 2a GOÄ bereits abgegolten.

Zudem wird die Ziffer A3231 fälschlicherweise manchmal bei einfachen hinteren Scheidenplastiken ohne Eröffnung und Verödung des Douglas-Raums angesetzt. Dies föhrt bei Prüfungen regelmäßig zur Streichung der Ziffer. Nur wenn die Douglas-Raffung tatsächlich intraperitoneal durchgeföhrt wurde, ist die Analogziffer gerechtfertigt.

Achtung: Die bloÖe Erwähnung einer "hinteren Plastik" im OP-Bericht reicht für die Ziffer A3231 nicht aus. Ohne explizite Darstellung der Douglas-Präparation wird die Erstattung durch die Beihilfe verweigert.

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Dokumentation der GOÄ A3231: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der OP-Bericht muss den vaginalen oder abdominalen Zugangsweg sowie die Darstellung des Douglas-Sacks exakt beschreiben. Auch die Art der Verödung oder Raffung (z. B. Tabaksbeutelnaht oder McCall-Culdoplastik) muss dokumentiert sein.

Zusätzlich sollten präoperative Befunde wie Ultraschallbilder oder proktoskopische Befunde, die die Enterozele sichern, in der Akte hinterlegt werden. Dies untermauert die medizinische Indikation gegenüber den Kostenträgern im Falle einer Nachforderung von Unterlagen.

Dokumentationsbeispiel: "...Nach Eröffnung des hinteren Scheidengewölbes Darstellung des prolabierten Douglas-Sacks. Mobilisation der Enterozele und Reposition des intraperitonealen Inhalts. Durchföhrung einer mehrfachen Tabaksbeutelnaht zur Douglasverödung und sicheren Verankerung am sakrouterinen Bandkomplex..."

GOÄ A3231: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung des Geböhrensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Relevante Faktoren für eine Erhöhung auf bis zu 3,5-fach sind beispielsweise ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen im kleinen Becken. Auch eine extreme Adipositas der Patientin oder anatomische Besonderheiten, die die Sicht und Präparation erschweren, rechtfertigen einen höheren Faktor.

Die Begründung auf der Rechnung muss konkret und nachvollziehbar sein. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen nicht aus; es muss die genaue Ursache der Erschwernis (z. B. "schwierige Präparation bei ausgeprägter Douglas-Endometriose") benannt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ A3231 in Kombination mit anderen operativen Eingriffen am Beckenboden erbracht. Zulässig is die gemeinsame Abrechnung mit einer vaginalen Hysterektomie (z. B. analoge Ziffern für Gebärmutterentfernung) oder einer vorderen Kolporrhaphie. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Ziffern, die lediglich den Verschluss des Peritoneums beschreiben, da dies integraler Bestandteil der Douglasverödung ist.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3231

Die Ziffer A3231 ist eine Analoggeböhr zur Abrechnung der operativen Sanierung einer Enterozele sowie der Douglasverödung. Sie wird herangezogen, wenn diese spezifischen gynäkologischen oder chirurgischen Eingriffe durchgeföhrt werden. Die Bewertung lehnt sich an die Ziffer 3231 an.
Der einfache Geböhrensatz der GOÄ A3231 beträgt 67,03 € bei einer Punktzahl von 1150 Punkten. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz (Faktor 2,3) ergibt sich ein Betrag von 154,17 €, während der Höchsatz (Faktor 3,5) bei 234,61 € liegt.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erhöhtem operativem Aufwand zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adhäsionen im Douglas-Raum, anatomische Varianten oder erhebliche Voroperationen im Beckenbereich.
Neben der GOÄ A3231 sind Leistungen ausgeschlossen, die bereits als methodischer Bestandteil der Operation gelten. Insbesondere sind zeitgleiche, einfache Bauchfelldurchtrennungen oder kleinere Adhäsiolysen meist nicht separat neben dieser Ziffer berechenbar.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen der operative Zugangsweg, die genaue Präparation des Douglas-Raums und die Methode der Verödung detailliert im OP-Bericht dokumentiert werden. Auch die Indikation, wie eine symptomatische Enterozele, muss klar aus der Akte hervorgehen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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