GOÄ A3529: LH-Ovulationstest korrekt abrechnen

3 Min. Lesezeit
GOÄ A3529
LH-Ovulationstest
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,05 € 1,1x
Höchstsatz 11,36 € 1,3x

So rechnen Sie den LH-Ovulationstest nach GOÄ-Ziffer A3529 rechtssicher ab. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3529

Die Ziffer A3529 ist eine Analogbewertung der Gebührenordnung für Ärzte. Sie bezieht sich auf die Bestimmung des luteinisierenden Hormons (LH) mittels eines immunologischen Schnelltests.

Bestimmung des luteinisierenden Hormons (LH) mittels immunologischer Schnelltest-Verfahren (z. B. Ovulationstest) - analog Nr. 3529.

Diese Leistung umfasst die Durchführung und Auswertung eines LH-Urinschnelltests direkt in der Praxis. Sie dient dem schnellen Nachweis des präovulatorischen LH-Gipfels.

GOÄ A3529 in der Praxis: Zyklusmonitoring und Kinderwunsch

Die Bestimmung des luteinisierenden Hormons ist ein zentraler Baustein im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik. Durch den Nachweis des LH-Anstiegs lässt sich der Zeitpunkt des bevorstehenden Eisprungs präzise eingrenzen. Dies ist besonders bei Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch von hoher klinischer Relevanz.

Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Abklärung von Zyklusstörungen wie der Oligomenorrhö. Der Test liefert schnelle Ergebnisse direkt während der Sprechstunde, was eine sofortige therapeutische Entscheidung ermöglicht.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3529

Fallbeispiel 1: Gezieltes Zyklusmonitoring bei Kinderwunsch

Eine 31-jährige Patientin stellt sich zur Zyklusbeobachtung bei primärer Sterilität vor. Zur Bestimmung des optimalen Konzeptionstermins wird in der Praxis ein LH-Schnelltest durchgeführt.

Die Durchführung ist medizinisch indiziert, um den LH-Gipfel einzugrenzen. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer A3529 neben der symptombezogenen Untersuchung.

Fallbeispiel 2: Abklärung von Zyklusunregelmäßigkeiten

Eine Patientin klagt über unregelmäßige Zyklen. Zur Überprüfung, ob ein Eisprung stattfindet, wird ein LH-Test in der Praxis durchgeführt.

Die Dokumentation zeigt einen positiven LH-Gipfel am 14. Zyklustag. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A3529 zum Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 3: Vorbereitung einer assistierten Reproduktion

Vor einer geplanten Insemination im Spontanzyklus muss der genaue Zeitpunkt der Ovulation bestimmt werden. Hierzu erfolgt eine serielle LH-Bestimmung an aufeinanderfolgenden Tagen.

Jede einzelne Bestimmung ist gesondert medizinisch begründet und wird jeweils mit der Ziffer A3529 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3529: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zeitgleiche Abrechnung einer quantitativen LH-Bestimmung aus dem Serum am selben Tag. Private Krankenversicherungen beanstanden diese Doppelabrechnung regelmäßig, da der Schnelltest neben der Laboranalyse meist als nicht medizinisch notwendig erachtet wird.

Zudem darf die Ziffer nicht berechnet werden, wenn der Patient den Test eigenständig zu Hause durchführt. Die Leistung setzt die Erbringung in der Praxis durch das medizinische Fachpersonal voraus.

Achtung: Reine Beratungsleistungen über die Ergebnisse von Heimtests rechtfertigen nicht den Ansatz der GOÄ A3529. In solchen Fällen ist lediglich eine Beratungsziffer wie die GOÄ 1 oder GOÄ 3 anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ A3529: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen durch die privaten Krankenversicherungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, der genaue Zeitpunkt der Testdurchführung sowie das Testergebnis dokumentiert werden.

Besonders bei seriellen Messungen ist die Angabe der jeweiligen Uhrzeit und des spezifischen Zyklustages ratsam, um die medizinische Notwendigkeit zu untermauern.

Dokumentationsbeispiel:
Indikation: Zyklusmonitoring bei Kinderwunsch. Durchführung LH-Urinschnelltest (Analog-Nr. A3529) in der Praxis um 10:15 Uhr. Ergebnis: Positiv. Beratung der Patientin erfolgt.

GOÄ A3529: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Laborleistung des Speziallabors beträgt der Regelhöchstsatz für die GOÄ A3529 das 1,15-Fache des Gebührensatzes. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist bei erhöhtem Aufwand möglich.

Ein erhöhter Aufwand kann beispielsweise durch schwierige Testinterpretationen bei grenzwertigen Farbumschlägen begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A3529 wird häufig mit Beratungsleistungen kombiniert. Besonders die Kombination mit einer sonographischen Follikelmessung nach GOÄ 410 ist in der Praxis üblich.

Tipp: Nutzen Sie die Kombination aus Ultraschall und LH-Schnelltest, um ein umfassendes Bild des Follikelwachstums und des hormonellen Status zu erhalten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3529

Ja, eine mehrfache Abrechnung der GOÄ A3529 innerhalb eines Zyklus ist bei medizinischer Notwendigkeit zulässig. Dies ist insbesondere beim seriellen Zyklusmonitoring zur Bestimmung des Ovulationszeitpunkts der Fall. Die jeweilige medizinische Begründung sollte in der Patientenakte dokumentiert werden.
Nein, die Abrechnung der GOÄ A3529 setzt voraus, dass der Test in der Arztpraxis durchgeführt und ausgewertet wird. Führt der Patient den Test selbstständig zu Hause durch, kann lediglich die anschließende Beratung abgerechnet werden. Eine Liquidation der Testdurchführung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Die parallele Abrechnung einer quantitativen LH-Bestimmung aus dem Serum am selben Tag ist in der Regel nicht zulässig. Private Krankenversicherungen lehnen diese Kombination wegen mangelnder medizinischer Notwendigkeit meist ab. Andere Laborparameter aus dem Serum können jedoch problemlos kombiniert werden.
Für die analoge Ziffer A3529 gilt als Laborleistung der Regelhöchstsatz von 1,15. Ein Abweichen bis zum Höchstsatz von 1,3 ist nur mit einer patientenindividuellen Begründung zulässig. Typische Begründungen sind ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand bei der Testauswertung.
Ja, die Kombination der GOÄ A3529 mit einer sonographischen Untersuchung ist zulässig. Häufig wird der Test zusammen mit der Follikulometrie nach GOÄ Ziffer 410 abgerechnet. Diese Kombination ist für ein präzises Zyklusmonitoring medizinisch sinnvoll und erstattungsfähig.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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