GOÄ A3667: POX-Färbung korrekt abrechnen – Tipps & Infos

3 Min. Lesezeit
GOÄ A3667
Granulozytenspezifische Peroxidase-(POX-)Färbung, Nativpräparat
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 4,69 € 1,1x
Höchstsatz 5,30 € 1,3x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A3667 (POX-Färbung): Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3667

A3667: Granulozytenspezifische Peroxidase-(POX-)Färbung, Nativpräparat (analog GOÄ 3667)

Die zytochemische Untersuchung mittels Peroxidase-Färbung dient dem Nachweis des Enzyms Myeloperoxidase in den Granulozytenvorstufen. Diese Methode ist ein essenzieller Bestandteil der hämatologischen Diagnostik im Labor. Durch die Färbung lassen sich myeloische von lymphatischen Zellen sicher abgrenzen. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Nativpräparats, die Durchführung der Färbung sowie die anschließende mikroskopische Auswertung.

GOÄ A3667 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die klinische Anwendung der GOÄ A3667 konzentriert sich auf die präzise Leukämiedifferenzierung bei unklaren Blutbildern. Insbesondere bei dem Verdacht auf eine akute myeloische Leukämie (AML) liefert diese Färbung den entscheidenden Nachweis der myeloischen Linie. Im Gegensatz dazu zeigen die Blasten bei einer akuten lymphatischen Leukämie (ALL) eine negative Reaktion. Die Untersuchung erfordert ein frisches Nativpräparat, um die Enzymaktivität optimal darzustellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3667

Fallbeispiel 1: Verdacht auf akute myeloische Leukämie

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter Leukozytose und dem Verdacht auf eine hämatologische Neoplasie vor. Es erfolgt die Entnahme von Kapillarblut und die Erstellung eines Nativpräparats. Die anschließende POX-Färbung zeigt eine deutliche Positivität der Blasten, was die Diagnose einer AML stützt. Abgerechnet wird die Ziffer A3667 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer unklaren Blastenkrise

Bei einem Patienten mit bekannter chronischer myeloischer Leukämie (CML) besteht der Verdacht auf den Übergang in eine Blastenkrise. Zur Differenzierung der Blasten wird eine zytochemische Untersuchung durchgeführt. Die Dokumentation belegt den Nachweis granulozytenspezifischer Peroxidase. Die Abrechnung erfolgt analog der Ziffer 3667.

Fallbeispiel 3: Differenzierung reaktiver Linksverschiebung

Zur Abgrenzung einer extremen reaktiven Linksverschiebung von einer chronischen myelomonozytären Leukämie wird das Nativpräparat gefärbt. Die mikroskopische Auswertung ergibt ein klares Verteilungsmuster der Enzymaktivität. Die Leistung wird mit dem Faktor 1,15 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3667: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Kennzeichnung der Analogziffer auf der Liquidation. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die Referenzziffer 3667 zwingend genannt werden. Zudem beanstanden private Krankenversicherungen oft die Nebeneinanderberechnung mit unspezifischen Färbungen, wenn diese aus demselben Untersuchungsmaterial erfolgen. Eine genaue Trennung der Indikationen ist hierbei unerlässlich.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A3667 setzt voraus, dass die Färbung tatsächlich an einem Nativpräparat durchgeführt wurde. Die nachträgliche Färbung bereits fixierter Fremdpräparate ohne eigene Präparation ist nicht statthaft.

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Dokumentation der GOÄ A3667: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose Befunddokumentation in der Patientenakte zwingend erforderlich. Neben dem konkreten Färbeergebnis muss auch die Qualität des Nativpräparats vermerkt werden. Auch die Angabe der prozentualen Verteilung positiver Zellen stützt die Abrechnung bei eventuellen Rückfragen. Dies verhindert Honorarkürzungen bei Prüfungen durch die Kostenträger.

Dokumentation: Nativpräparat hergestellt. Granulozytenspezifische Peroxidase-Färbung (analog GOÄ 3667) durchgeführt. Positivitätsrate der Blasten liegt bei 45 Prozent. Befund spricht für myeloische Differenzierung.

GOÄ A3667: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Steigerung der Ziffer A3667 über den Regelhöchstsatz von 1,15 bis zum Höchstsatz von 1,3 ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad möglich. Typische Begründungen sind eine extrem geringe Zellularität des Präparats oder störende Artefakte, die eine zeitaufwendige mikroskopische Differenzierung erfordern. Diese Begründungen müssen einzelfallbezogen auf der Rechnung dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die POX-Färbung zusammen mit der Blutentnahme nach Ziffer 250 oder der Erstellung eines Differentialblutbildes nach Ziffer 3650 berechnet. Auch die Kombination mit anderen zytochemischen Spezialfärbungen wie der PAS-Reaktion ist bei komplexen Fragestellungen medizinisch begründbar. Eine reine Routinekombination ohne klinische Relevanz sollte jedoch vermieden werden.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mehrerer zytochemischer Färbungen darauf, dass jede Färbung eine eigenständige diagnostische Fragestellung beantwortet und separat dokumentiert ist.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3667

Die GOÄ-Ziffer A3667 kostet im Einfachsatz 4,08 € und im Regelhöchstsatz (1,15-fach) 4,69 €. Der Höchstsatz beträgt 5,30 € bei einem 1,3-fachen Steigerungssatz.
Diese Ziffer wird für die granulozytenspezifische Peroxidase-Färbung im Nativpräparat angewendet. Sie dient primär der zytochemischen Differenzierung von akuten Leukämien.
Ja, die Ziffer kann bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Dies erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, wie etwa einen ungewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Beurteilung.
Die Referenzziffer für diese Analogbewertung ist die Ziffer 3667 der GOÄ. Auf der Liquidation muss die Ziffer als 'A3667' mit dem Hinweis auf die analoge Bewertung deklariert werden.
Die Leistung ist nicht neben anderen zytochemischen Färbungen für dieselbe Fragestellung berechenbar, wenn diese bereits in der Hauptleistung enthalten sind. Zudem sind automatisierte Laboruntersuchungen abzugrenzen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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